Hey,

die meisten Unternehmen bieten von sich aus Vorschläge an. da viele Gymnasien nur 9 Jahre lang Klassenunterricht haben sollte es da auch Vorlagen geben.

Hier z.B. einige Vorschläge:

http://www.schuldruckerei.com/abschluss-shirts/suche/?suche=9+jahre+

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Hey,

auf www.openpetition.de könnt ihr Eure Oetition starten. Auch gibt es dort zahlreiche Hintergrundinformationen zu Petitionen im Allgemeinen.

Ich hoffe, ich konnte Euch helfen. Solltet ihr weitere Fragen haben, schreibt einfach einen Kommentar.

LG Maxi

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SAO ist spitze

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Hey Ekxxx,

also ich finde das eine sehr interessante Aufgabenstellung. Auf dem Server der Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de) gibt es zahlreiche Unterrichtsmaterialien für alle Fächer, die auf verschiedene Themen zugeschnitten sind... Vielleicht findest du ja beim durchblättern etwas, wozu es auch viele Infomaterialien gibt.

Hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Maxi

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Hey,

also Ableton ist ein Software- Unternehmen für den Musik- Bereich. Das heißt also, dass dort Software zur Aufnahme und Produktion von Musik hergestellt und/oder verkauft werden. Am besten rufst du einfach mal dort an, stellst dich kurz vor, und fragst, was deine Aufgabenbereiche im Praktikum sein werden.

Hier der Link zum Impressum: https://www.ableton.com/de/impressum/

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn du weitere Fragen hast, schreib gerne einen Kommentar.

LG Maxi

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Hallo Klinggloeckchen,

leider ershließt sich mir aus deiner Frage nicht dein Hintergedanke, bzw kein Sinn, weshalb ich sie dir nur schwer beantworten kann.

Also: du bist aktuell in der 8. Klasse eines Gymnasiums, müsstest, falls du da bleiben willst in die siebt und fragst dicvh jetzt, ob du nicht auch zum Halbjahr einfach auf eine Relaschuzle wechseln kannst... Habe ich das richtig verstanden?

Wenn ja ist das kein Problem. wenn nicht, erklär mir das einfach nochmal in einem Kommentar...

Danke für deine Antwort.

LG Maxi

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Hallo 21Joshlerisreal,

vielleicht fragst du einfach mal im Bereich Schulsozialarbeit oder Schulpädagogik nach. An deiner Schule, oder eben an den umliegenden Grundschulen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Maxi

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Hallo Niklas,

um deine Frage genauer zu beantworten wäre es hilfreich zu wissen, in welchem Bundesland ihr zur Schule geht.

Generell gilt , dass eine Lehrkraft durchaus einen Erziehungsauftrag wahrnehmen soll und muss. Dementsprechend kann Sie euch also auch zurechtweisen und entsprechend erzierische Maßnahmen ergreifen.

Allerdings MUSS Sie dabei die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gem. BASS und SchulG beachten. Auch wenn das sehr subjektiv ist, würde ich sagen, das sie hier eindeutig übertrieben hat.

Genaueres, wie gesagt, wenn ich das Bundesland weiß.

Ich hoffe, ich konnte euch schonmal helfen.

LG Maxi

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Hey Max,

also erst einmal Hut ab, dass du dich schon in deinem Alter mit solchen Fragen auf einem solch hohen Niveau auseinander setzt.

Deine Annahme ist meiner Ansicht nach wirklich fuchsig, aber leider zu wiederlegen, da die Sterne sich ja, wie im Video gezeigt vom Mittelpunkt des Universums, an unbekannter Stelle wegbeweg(t)en. Diese dabei zurück gelegte Strecke ist einfach größer, als die, die das Licht braucht, bis wir es sehen. Leben kann dort trotzdem entstehen.

Grundlagen zur Entsteheung von Leben sind nämlich Licht, Wasser und Sauerstoff bzw eine Atmosphäre. Wenn ein Planet in einem entfernten Sonnensystem diese Merkmale aufweist, kann dort genauso Leben entstanden sein, unabhängig von anderen Faktoren, die für das Leben auf der Erde von Bedeutung waren.

Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen.

Wenn du weitere Fragen hast, schreib einfach einen Kommentar.

LG Maxi

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Hallo Crobeast,

falls du nach einer kostenlosen offline-Software suchst, kann auch ich dir nur zu OpenOffice raten. (http://www.chip.de/downloads/OpenOffice_13004346.html)

Solltest du aber auch die Arbeit mit einem Online-Programm in Betracht ziehen, empfehle ich dir onedrive (onedrive.com). Dort hast du exakt bzw. teilweise sogar umfangreichere Funktionen als mit Microsoft Powerpoint.

Hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Maxi

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Hey Victoria,

Um deine Frage zunächst zu beantworten: Wenn die Lehrerin das mitbekommt wird sie entweder eine neue Arbeit konzipieren müssen, oder die derer, die sich durch das Abfotografieren der Lösungen einen Vorteil verschaffen wollte, nach §7 APO NRW wie folgt handeln:

Bei einem Täuschungsversuch
1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,
2. können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder
3. kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.

Ich würde dir empfehlen, dich im Vertrauen entweder an die Lehrerin

selbst oder die Vertrauenslehrerin Eurer Schule zu wenden und den

Sachverhalt zu schildern.

Der Sinn der Arbeit ist ja nicht der, dass jeder dieselbe Note hat, sondern dass der Lernstand der SchülerInnen überprüft wird.

Wenn du weitere Fragen hast, schreib gerne einen Kommentar.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

LG Maxi

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Hallo Amira,

in Nordrhein-Westfahlen ist die Gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und an Gesamtschulen exakt gleich. Sowohl im Lehrplan, als auch in der Fächerwahl.

Mathematik ist verpflichtend (bis auf ggf. Q2,2.Halbj.) durchgehend schriftlich zu wählen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Bei weiteren Fragen schreib  einfach einen Kommentar.

LG Maxi

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Hey,

also ich schicke dir auch nochmal eine Nachricht und ganz ausführlich wirst du es auch noch einmal in der Mail von der LSV bekommen: Dein Lehrer darf den Stoff aus den vergangenen Jahren natürlich nicht mitbewerten.

Die Fachkonferenz hat nicht das Recht, darüber zu entscheiden, dass der vergangene, bereits bewertete Stoff bewertet wird.

Wir konnten dafür folende rechtliche Grundlage finden:



§6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung NRW, Sek. 1:
(1) Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 Schulgesetz NRW. (2) Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen."

Zudem bildet das Zeugnis nach §28 der allg. Schulordnung NRW den Abschluss eines Schul- bzw. Halbjahres. Dementsprechend darf eine in der vergangenheit bereits bewertete Leistung nun nicht erneut bewertet werden.

Da die Rechtslage in diesem Fall sehr unschlüssig ist, stelle ich auch nochmal eine Anfrage an die Bezirksregierung, und werde dir diese dann per Mail zusenden.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Grundsatz schon einmal helfen. Wenn du nochmal solch ein Problem hast, weißt du ja jetzt, welche Anlaufstellen du aufsuchen kannst.

Wenn du weitere explizite Fragen hast, schreib einfach einen Kommentar.

LG Maxi






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Hallo Raiga10,

wenn du eine genaue und exakte Rückmeldung zu deiner Frage haben möchtest, wende dich doch an die LandesschülerInnenvertretung. Wir haben Einsicht in die gesetzlichen Bedingungen und können dir hilfreiche Tipps zu deinem weiteren Vorgehen geben.

Schreib uns einfach eine Mail an: info@lsvnrw.de mit deinem Anliegen und wir helfen dir weiter.

LG Maxi

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Hallo,

um deine Frage sachgerecht zu beantworten wäre es gut zu wissen, in welchem Bundesland du wohnst, da es da je nach Bundesland verschiedene Bestimmungen gibt.

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