Hey,
also ich schicke dir auch nochmal eine Nachricht und ganz ausführlich wirst du es auch noch einmal in der Mail von der LSV bekommen: Dein Lehrer darf den Stoff aus den vergangenen Jahren natürlich nicht mitbewerten.
Die Fachkonferenz hat nicht das Recht, darüber zu entscheiden, dass der vergangene, bereits bewertete Stoff bewertet wird.
Wir konnten dafür folende rechtliche Grundlage finden:
§6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung NRW, Sek. 1:
(1) Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 Schulgesetz NRW.
(2) Zum Beurteilungsbereich „
Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und
praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen."
Zudem bildet das Zeugnis nach §28 der allg. Schulordnung NRW den Abschluss eines Schul- bzw. Halbjahres. Dementsprechend darf eine in der vergangenheit bereits bewertete Leistung nun nicht erneut bewertet werden.
Da die Rechtslage in diesem Fall sehr unschlüssig ist, stelle ich auch nochmal eine Anfrage an die Bezirksregierung, und werde dir diese dann per Mail zusenden.
Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Grundsatz schon einmal helfen. Wenn du nochmal solch ein Problem hast, weißt du ja jetzt, welche Anlaufstellen du aufsuchen kannst.
Wenn du weitere explizite Fragen hast, schreib einfach einen Kommentar.
LG Maxi