Die Kamera einer Racing Drohne ist nur für die Steuerung der Drohne gebaut. Mit einer Videodrohne kann man deutlich bessere Videos aufzeichnen. Außerdem sind diese auch in der Luft stabiler, um keine verwackelten Aufnahmen zu liefern.
Nein. In Deutschland wird der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht milder bestraft. Außerdem wird durch zunehmende Verwendung von Body-Cams eine Verurteilung immer wahrscheinlicher.
Entweder ich lese nicht richtig, oder ... Naja:
Nein, du bekommst für eine private Veranstaltung weder eine Spende, noch Polizisten. Das wäre ja noch schöner, wenn man Polizisten zu seinen Leibeigenen machen könnte...
Ja musst du. Wenn du dieser Vorladung nicht Folge leistest, kann es zu einem Bußgeld oder einem Haftbefehl kommen. Ich bin mir bei dieser Sache zu 99% sicher. Wenn du Beschuldigter bist, kann durch kooperatives Handeln ein eventuell folgendes Strafmaß niedriger ausfallen.
Erst einmal Glückwunsch zum Sportabzeichen und auch Respekt, dass du dich bei der Polizei NRW bewerben möchtest. Habe es auch vor, muss mich aber körperlich noch ein bisschen mehr darauf vorbereiten.
Zur Frage:
Ich denke du hast dich schon auf der Website genau-mein-fall.de informiert. In deiner Situation würde ich dir jedoch raten, dass du dich bei deinem Einstellungsberater meldest. Gib einfach die Stadt oder den Kreis deines Wohnorts ein und suche nach dem Einstellungsberater. Ich habe in den letzten Osterferien ein Praktikum bei der Polizei gemacht und hatte dadurch auch mit meinem Einstellungsberater Kontakt. Die sind dir total entgegenkommend und betreuen dich echt super.
Eine genaue Antwort kann ich dir leider nicht geben und möchte dir auch keine falschen Informationen in die Hand drücken.
Ich hoffe du durchläufst das Bewerbungsverfahren.
Viel Glück und noch einmal Respekt!
Ich habe es jetzt herausgefunden. Es ist das Modell
Clejuso Nr. 9
Kleine Tipp: Trefft euch mal...und ich meine nicht über Skype in einer Video-Konferenz
Ich würde eine Unterlassungserklärung über einen Anwalt erwirken, um den digitalen Terror zu beenden. Wenn sie dir "im echten Leben" auch nachstellt o.Ä., kannst du auch ein Näherungsverbot einholen.
Sonst durch deinen Schaden vllt eine Anzeige wegen Körperverletzung...
Er muss sauber sein (kein Staub) und ich meine Wasser hilft auch noch.
Er ist in allen Teilen simple... Das wars
JA. Du darfst dich nach § 32 StGB wehren. Außerdem kannst du ihn gemäß § 223 StGB wegen Körperverletzung anzeigen.
Vllt schaffst du es bei einem Sicherheits-/Securityunternehmen...
Ich denke, dir fehlt die Bezeichnung um danach zu suchen...
Guck mal hier: http://pintschbamag.de/produkte/uebersicht/warntechnik/zubehor/bt-200/
Das ist das Originalteil, was in FuStW der Polizei steckt.
JA kannst du! Wenn ich mich nicht völlig täusche: Gemäß § 202 StGB.
Frag mal deine Anwalt oder direkt bei der örtlichen Polizeistelle nach. Wenn die Polizei "ja" sagt, stell direkt eine.
Eigentlich habe ich ein Messer für dich, was keine deiner Anforderungen entspricht...
Aber ich möchte es dir trotzdem empfehlen:
Das Walther PPQ knife
- Es ist ein Einhandmesser, der "Nippel" könnte aber entfernt werden
- Es liegt gut in der Hand
- Es ist günstig
- Ich meine es hätte eine Klingenlänge von 8cm
Du machst dir ja sorgen wegen §42a WaffG... gut, dass du daran denkst. Bei deinen Vorstellungen ist das aber sehr schwer da ein Messer zu finden. Guck am Besten noch einmal nach, wie lang die Klinge generell sein darf!
Straftäter sind immer nicht gern gesehen. Auch weil man der Person ggf nicht vertrauen kann. Aber bei BTM-Delikten ist es ja auch oft einfach nur die Sucht. Ein Handel mit BTM ist natürlich zu verurteilen!
Du findest für NRW hier was: http://www.genau-mein-fall.de/
Die Staatsanwaltschaft wird die eh nur weiterleiten. Die ersten Ermittlungsschritte tätigt die Polizei in deiner Stadt (bzw Kreis) und später wird die Anzeige mit der Ermittlungsarbeit an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Also: Polizei (Die haben auch mehr Zeit für dich)
Ich rate es dir, eine Anzeige zu erstatten, denn wen so ein Fall in nächster Zeit in der Gegend noch einmal auftritt und der Täter festgestellt wird, kannst du für alle deine Schäden das Geld einfordern. Im polizeilichen System ist der Tatort und das Delikt dann vermerkt und wenn eine Straße weiter ein Täter bei diesem Delikt festgenommen wird, können die Straftaten in Verbindung gebracht werden.
Wenn ein Täter festgestellt wird und du keine Anzeige gefertigt hast, wird es schwer bis unmöglich irgendwie Schadensersatz zu bekommen.
Ich hoffe ich habe dir geholfen
LG
Max
Versuch es mal ohne die Vorwahl (zb 0178). Ich denke, dass die bei mobile.de immer gleich ist und die die schon kennen.