Der Grundgedanke einer jeden Kampfkunst war und ist in erster Linie die Selbstverteidigung. Wann Verteidigung beginnt hängt aber immer von der Situation ab. So kann es durchaus legitim sein den ersten Schlag zu setzen wenn ich erkenne das ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Jede Technik kann als Angriff oder Verteidigung genutzt werden.

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Ganz einfach. Du bist schulfplichtig. Punkt. Das ist kein Soll oder Darf sondern ein MUSS. Die Aufgabe des JA besteh nun darin zu prüfen warum du nicht zur Schule gehst, ob es an deinen Eltern oder an dir liegt. Parallel dazu wird die Schule vermutlich bereits ein eigenes Ordnungsverfahren eingeleitet haben, dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Dieses Verfahren beginnt mit einem Bußgeld. Wenn das nichts bringt, kann eine Schulzuführung durch das Ordnungsamt oder die Polizei veranlasst werden (die werden dann morgens unangekündigt vor der Tür stehen und dich zur Schule bringen und das auch mehrmals wenn es sein muss). Bringt das auch nichts, kann ersatzweise Ordnungshaft veranlasst werden. Mich wundert es allerdings das dass JA bereits so früh involviert ist, aber das ist von Amt zu Amt verschieden. Wichtig ist, das deine Eltern ebenfalls verpflichtet sind für deinen Schulbesuch zu sorgen. Kommen sie dieser Verpflichtung nachweislich nicht in ausreichendem Maße nach, richten sich die Ordnungsmaßnahmen gegen sie. Bist es nachweißlich du, die sich allem entzieht wirst du die Konsequenzen tragen müssen, wobei du dann anstatt mit Bußgeld eher mit Sozialstunden rechnen darfst. Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was!" sondern bei "So is es!"

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Es ist üblich, das man neben dem Verein natürlich auch im entsprechenden Fachverband der jeweiligen Sportart gemeldet wird. Das hat nicht nur was mit Wettkämpfen zu tun. Ohne gültige Jahressichtmarke ist auch keine Prüfung möglich.

Außerdem ist das alles nicht ganz so einfach, wenn man dann doch Prüfung machen will. In der Regel ist eine Mindestwartezeit zu erfüllen, die oftmals mit der Dauer der Mitgliedschaft im Dachverband einher geht.

Informier dich bitte vorher was es für Nachteile hätte wenn du dich nicht melden lässt. Außerdem sprechen wir hier nicht von Unsummen. Die meinsten Fachverbände verlangen zwischen 10 und 20 EUR im Jahr.

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Jugenamt hilft nichts, ich bin ratlos

Hallo erstmal,

also es ist so zuhause:

Ich habe sehr viel Stress zuhause oftmals mit meiner Mutter und nebenbei ihren neuen Ehemann,

Kurz gesagt macht meiner Mutter mich regelmaßig runter indem sie zum beispiel sagt "was ist nur ein scheiß drecksblag aus dir geworden, du bist an allen schuld," Sie gibt mir keine Privatsphäre, kein vertrauen, keine liebe, kein wohlempfinden. Sie Beschuldigt mich wegen sagen die ich nicht getan habe wie zum beispiel wenn die externe festplatte kaputt ist, bin ich automatisch dran schuld und soll sie zahlen, Sie durchsucht regelmäßig meine schränke und es verschwinden gegenstände. Bekomme verbote wegen schwachsinn, darf gar nicht mehr raus, darf nicht nach meiner freundin.

Mein Bruder wird immer bevorzugt, er bekommt regelmäßig neue sachen, wie kleidung oder zbs vor 2 wochen ein laptop im wert von 300 euro nur weil sein pc etwas spinnt, Er bekommt nie ärger, wird immer verhätschelt, bekommt was er will, Ich bekomme nichts, keine kleidung, kein taschengeld, nichtmal liebe.

Ich fühle mich einfach nur noch unwohl, ungeliebt, unrespektiert. Ich will nur noch weg, einfach nur weg.

Ich war beim Jugendamt, ich habe bis zu 10 gespräche schon mit der geführt und 2 mit meiner mutter dabei, ich habe mein wunsch geäußert das ich von zuhause weg will. Meine mutter stellt mich einfach nur beim jugendamt als das schwarze schaf da hin und lügt da rum wie sonst was.

Sie redet mich bei jeden schlecht und stellt sich als engel da, lügt mich bei jeder gelegenheit an.

Das jugendamt hat mit ihr termine ausgemacht um MEIN problem zu lösen, es stehen schon termine fest mit meiner mutter und einen familienpädagogen, wir hatten schon 3 therapien mit 2 therapeuten und 1 pädagogen, alle 3 fehlgeschlagen. Ich stehe außen vor und wenn die mich schon brauchen dann melden die sich.

Ich habe mit 7 Leuten drüber gesprochen und 2 Beratungsstellen, alle sagen ich muss da weg. Sie macht mich kaputt und das schon seid fast 5 Monaten, ich kann nicht mehr, ich bin am ende. Ich bin schon soweit das ich eine therapie beim psychologen angefangen habe, weil mein selbstvertrauen und selbstwergefühl im keller ist. das wegen ihr. sie hat mich schon mein ganzes leben fertig gemacht.

Was kann ich noch machen? Wenn das jugendamt mich nicht da weglassen will?

Danke für antworten.

ps: ich bin 15 jahre alt

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Das ist eigentlich ganz einfach. Wenn du es absolut nicht mehr aushältst und unter allen Umständen da raus willst, dann am Montag auf zum Jugendamt und lass dich in Obhut nehmen.

Jeder Jugendliche hat das Recht sich auf eigenen Wunsch in Obhut nehmen zu lassen. Das Jugendamt darf diesen Wunsch nach Schutz nicht ablehnen. Du wirst dann zunächst in einer Inobhutnahmenstelle / Schutzstelle aufgenommen. Der Aufenthalt dort ist auf 60 Tage begrenzt. Während dieser Zeit wird das Jugendamt dann prüfen welche Möglichkeiten bzw. welche Perspektiven für die Zukunft bestehen. Entweder wird man versuchen dich evtl. bei Verwandt (z. B. deinem Vater unterzubringen) oder du wirst stationär in einer Jugendhilfeeinrichtung (Wohnhein) untergebracht.

Je nachdem wie sich deine Mutter verhält wird das mehr oder weniger kompliziert, denn sie muss der Maßnahme zustimmen. Wenn sie dies nicht tut, du aber auf Biegen und Brechen nicht mehr nach hause willst, wird das Amt das Familiengericht einschalten um eine richterliche Entscheidung über deine Unterbringung herbeizuführen.

Trotz alledem wird es weiterhin intensive Gespräche mit deiner Mutter und dir geben um für alle die bestmögliche Lösung zu finden.

Also, denk darüber nach und wenn du zu dem Schluß kommst, das es nicht mehr geht, dann am Montag Morgen ab zum Jugendamt.

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Ganz einfach. Jugendamt oder Polizei informieren. Wenn sie nicht mehr nach hause will, kann sie sich in Obhut nehmen lassen. Niemand muss wieder in solche Verhältnisse zurück, egal ob minderjährig oder nicht. Auch wenn die Eltern das Sagen haben. Für die nächsten zwei Wochen kann sie sich unterbringen lassen und dann gehen. Das ist alles kein Problem.

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Punkt 1: Du hast als Tagesmutter (ich gehe mal davon aus das du vom Jugendamt geprüft und zugelassen bist und dort deine Tätigkeit auch abrechnest) eine Fürsorgepflicht und somit auch die Pflicht Misstände im Sinne von Kindeswohlgefährdungen zu melden. Mal die immer aus was los ist, wenn was passiert. Dann stehst du mit einem Bein mit im Gefängnis, da du davon wusstest. Aber auch wenn du das so nebenbei für dich machst ohne irgendwo registriert zu sein bin ich der Meinung das es deine Pflicht ist kindeswohlbeeinträchtigende Umstände zu melden.

Punkt 2: Um wen geht es dir? Die Mutter oder das Kind. Die Dinge die du beschreibst wären für mich schon Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls und ich würde noch am selben Tag losdüsen und einen Hausbesuch machen. Das nur aus meiner fachlichen Sicht.

Sicherlich kannst du zunächst mal das Gespräch mit der Mutter suchen, aber wenn das alles nichts nützt wäre der nächste Schritt der Anruf bei Jugendamt und nicht beim Kinderarzt oder sonst wo. Was soll der Kinderarzt machen wenn sich die Mutter nur alle paar Monate dort vorstellt oder sich vielleicht garnicht vorstellt? Zudem hat er eine Schweigepflicht und wird dir nicht mal bestätigen das genanntes Kind dort in Behandlung ist.

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Ganz ehrlich? Das Jugendamt wird sich da gänzlich raushalten. Du bist 18 und damit volljährig. Das Jugendamt wird sich in deinem Fall nur noch einschalten wenn du aktiv um Hilfe bittest. Alles Andere ist ein Fall für die ARGE / Jobcenter / Sozialamt.

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Entgegen der hier bereits getätigten Aussagen ist es genauso leicht eine Mutter mit Kind auf die Straße zu setzen, wie einen Single, wenn trifftige Gründe vorliegen (z. B. Sachbeschädigung, nicht gezahlte Mieten, usw.). Woher sollten bitte diese vermeintlichen Sonderrechte kommen? Straffällige Mütter werden auch inhaftiert, egal ob Kinder da sind oder nicht. Das ist wohl eher ein Wunschtraum und keine Tatsache.

Gut, jetzt liegt die Räumungsklage vor. Nun kommt es ein wenig auf die Strukturen der jeweiligen Kommune, bzw. Stadt an wie vorgegangen wird. In der Regel erfolgt bei einer Räumungsklage eine Meldung ans Jugendamt. Dieses wird sich vermutlich bzgl. einer Beratung mit dir in Verbindung setzen um dann gemeinsam zu überlegen wie man der Räumung entgehen kann. Sollte es tatsächlich dazu kommen, das du auf die Straße gesetzt wirst, kann es durchaus passieren das die Kinder in Obhut genommen werden, sofern du keine andere Ausweichmöglichkeit (Oma, Geschwister, usw.) hast. Die Inobhutnahme ist die letzte Instanz vor der eintretend Obdachlosigkeit. Daher würde ich schauen wo ich im Falle des Falles unterkommen kann.

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Aus meiner fachlichen Sicht würde ich dir im Moment ganz gute Chancen zuschreiben. Die Frage die aber offen ist, ob sich seine Aggression auch gegen das Kind richtet. Wenn nicht, sehen die Chancen schon wieder schlechter aus.

Sollte die Kommunikation zwischen euch jedoch dermaßen gestört sein, das eine gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht mehr zum Wohle des Kindes erfolgen kann, besteht die Möglichkeit das dir Teilbereiche der elterlichen Sorge übertragen werden (z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheits- und Vermögenssorge oder das Recht Sozialleistungen für das Kind zu beantragen). Ein Komplettentzug scheint mir jedoch eher unwahrscheinlich. Damit tun sich die Gerichte sehr sehr schwer.

Dazu möchte ich dich aber auch darauf hinweisen, das die elterliche Sorge nichts mit dem Umgangsrecht zu tun hat. Selbst wenn das Gericht dir die volle elterliche Sorge zuspricht, hat das keine Auswirkung auf das Umgangsrecht das Vaters mit dem Kind. Dieses Recht hat er weiterhin und du MUSST ihm dies gewähren, es sei denn eine Gefährdung des Kindeswohls steht dem entgegen. Dies muss ihm aber erst mal nachgewiesen werden. Die bloße Tatsache das er sich aggressiv dir gegenüber verhält oder er nur eine Duldung bzw. Asylbewerberstatus hat, reicht dafür nicht aus. Es kann natürlich sein, das dass Gericht dann begleitete Umgänge empfiehlt, bzw. anordnet. Kommst du dem nicht nach, kann er dies bei Gericht durchsetzen lassen. Das nur zur Info am Rande.

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Das kommt darauf an, was du im Jugendamt arbeiten willst. Willst du als normale Verwaltungskraft im Jugendamt arbeiten (Wirtschaftliche Jugendhilfe) wäre eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten oder ein Studium zum Verwaltungsfachwirt notwendig. Die Eingruppierung erfolgt dann entsprechend TVÖD:

Verwaltungsfachangestellte: EG10 TVÖD Verwaltungsfachwirte: nach BAT (Beamtentarifvertrag, den hab ich aber gerade nicht im Kopf).

Willst du als Sozialarbeiter / Sozialpädagoge im ASD, Pflegekinderdienst oder der Jugendhilfe im Strafverfahren arbeiten, ist ein Studium der Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung nötig. Die Eingruppierung erfolgt dann nach TVÖD S & E:

ASD: S14 TVÖD S & E JuHiS und Pflegekinder: S13 TVÖD S & E

Das Gehalt richtet sich allerdings auch nach Berufserfahrung usw. Bei einer Vollzeitstelle im ASD mit Stufe 2, S14 TVÖD hast du am Ende ungefähr 1700,00 EUR netto raus.

Die entsprechenden Entgelttabellen findest du im Netz unter TVÖD.

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Die Frage ist relativ einfach zu beantworten. Unser Grundgesetz stellt die Familie über alles.

Eine psychische Erkrankung ist per se noch kein Grund ein Kind aus einer Familie zu nehmen. Es geht eher darum wie sich die Umstände dann gestalten. Bist du in der Lage für dein Kind zu sorgen wird dir kein Mensch dieser Welt das Kind wegnehmen. Hast du Schwierigkeiten wird man dir in erster Linie "Hilfe" anbieten. Denn das ist was das JA eigentlich tut. Hilfen anbieten. Sollte diese Hilfe abgelehnt werden und sollten Hinweise vorliegen das dass Kind nicht altersgerecht versorgt wird (Nahrung, Kleidung, Zuwendung) wird es zu einer Prüfung kommen. Sollte diese ergeben das die Fürsorgefähigkeit der Eltern im hohen Maße beeinträchtigt ist und das Kind nicht mehr versorgt wird, kann es tatsächlich zu einer Inobhutnahme kommen. Aber das ist das Worst-Case-Szenario.

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Also, jetzt mal zum Grundverständnis. Der "Wisch" den du brauchst ist eine Bescheinigung darüber, das ein Zusammenleben im familiären Verband nicht mehr zumutbar ist. Um diese Bescheinigung zu bekommen, sind Gespräche mit dir, deinen Eltern und dem zuständigen Sachberarbeit beim JA notwendig.

Ein Grund ist in erster Linie ein zerrüttetes Verhältnis zwischen den Familienmitgliedern das ein Zusammenleben auf Dauer nicht zumutbar macht. Die von dir angegebenen Gründe fallen unter die Kategorie "Bequemlichkeit" und "Luxus". Dafür wird dir kein Amt der Welt eine Bescheinigung ausstellen. Also ich würde das zumindest nicht.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder deine Eltern unterstützen dich oder du wartest bis du eine Arbeit hast und dir eine Wohnung leisten kannst.

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