Heikle Sache.
Unbedingt auf die ununterbrochene Kühlkette achten und die Hygiene. D.h. nur mit desinfizierten Händen und Handschuhen arbeiten, die Arbeitsstätte muss sauber sein und am besten nichts auf den Boden stellen. 

Allgemein muss ein Gewerbeschein beantragt werden, wenn das eine geschäftliche Tätigkeit wird/ werden soll. Ein Gesundheitszeugnis zum Start macht auch Sinn. Mit Besuchen von der Gewerbeaufsicht und dem Gesundheitsamt muss auch gerechnet werden. 

Bei irgendwelchen gesundheitlichen Auswirkungen der Käufer, die nachweislich auf dem falschen Transport der Lebensmittel beruhen, könnten Sie haften. Und auch an die steuerrechtlichen Verpflichtungen denken und die u.a. Aufbewahrungspflicht von Rechnungen, die zur Gewinnermittlung nötig sind. 

Ich würde mir das überlegen, ob die wirklich vielen zu beachtende Vorschriften das wert sind. 

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Es spielt vieles in ein Urteil rein:
Vorstrafen, Alter des Angeklagten, Verhalten im Verfahren und natürlich Schwere der Tat.
Bei den beschriebenen Vorstrafen und bei einem Erwachsenen, kann ich mir vorstellen, dass zwar über eine Bewährungsstrafe diskutiert wird, aber bei einer größeren Menge, dieses nicht in Frage kommt. Kommt natürlich auch auf den Richter im Fall an. 

Bei einem Jugendlichen wird in sehr schweren Fällen nur eine Jugendstrafe erwogen. Jugendarrest scheint mir realistischer. 

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Das Geschäft ist ohne Zustimmung grundsätzlich schwebend unwirksam. Also kein Vertrag. Die Eltern haben keine Frist zur Zustimmung, jedoch hat der mögliche Vertragspartner das Recht bei den Eltern um Zustimmung anzufragen. Dann muss innerhalb von zwei Wochen genehmigt werden, sonst gilt sie als verweigert. Der andere Teil kann auch bis zur Genehmigung widerrufen. 

Das ist die Regel! Ausnahmen der Zustimmungspflicht würden hier meiner Meinung nach nicht greifen, weil kein Geschäft des täglichen Lebens vorliegt und auch kein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft vorliegt. 

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Stimme denen über mir zu. 
Nur auf die Verjährungsfristen achten. 
Würde Sinn machen neben dem zivilrechtlichen Verfahren, beruhend auf ungerechtfertigter Bereicherung und schadensersatzrechtlichen Ansprüchen, auch ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten. 

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Wissen ist nicht automatisch strafbar. Man muss mindestens sogenannte psychische Beihilfe leisten und das ist auch schlecht nachweisbar. 
Kommt aber auch auf die begangene Straftat an. 
Zwischenmenschlich ist das Vorwerfen von Straftaten nicht wirklich vorteilhaft, aber rechtlich unbedenklich. 

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Leider ist durch Ihre Frage das richtige Problem nicht klar geworden:

Möchten Sie nur wissen, ob der Heizkörper entkalkt wurde?

Sollen Sie Kosten für ein Ersatzteil tragen ohne Nachweis des Kaufes?

Haben Sie schon im Voraus bezahlt und wissen nicht, ob die Leistung erbracht wurde?

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Zu deiner Farbwahl kann ich dir nur sagen, dass du für pinkes Unterhaar entweder schwarze Haare oder hellere Haare als Deckhaar brauchst. Ich habe lila Unterhaar und mein Deckhaar habe ich von dunkelbraun auf helles Kupfer gefärbt, damit man das lila überhaupt wahrnehmen konnte. Und ob du dir das färbst ist abhängig von deinem Typ. So ne Farbkombi braucht Mut und wenn du dich passend dazu anziehst ( also nicht wie eine graue Maus) kannst du das ruhig machen.

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Es steht auf der Karte und in den Begleit-Heften drauf, was ihr alles fahren dürft. http://www.schuelerferienticket.de/gut-zu-wissen/verkehrsunternehmen/ Auf der Website sind alle Unternehmen genannt, die ihr nutzen dürft, aber denkt dran, nur Nahverkehr, also kein IC/ICE!

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Ich würde eher die App benutzen, weil du dich damit nicht selber besche**en kannst ( mit den Strichen fürs Kontrollieren falls du das noch nicht wusstest ) Außerdem gilt bei dir ja jetzt die Regelung, dass in der Prüfung auch Videofragen drankommen und dann ist das besser mit der App zu arbeiten. Und das wohl beste Argument für die App ist, dass sich teilweise Regelungen geändert haben, z.B. beim Motorrad und du die ja richtig lernen sollst. ;-)

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Es zählt immer das Zeugnis, was gerade ausgestellt wurde, also dein Abschlusszeugnis. Wenn du eh gleich eine Ausbildungsstelle hast, kannst du gleich abbrechen, weil es dir nichts bringt die 11. Klasse zu machen, wenn du kein Abi oder Fachabi machen willst.

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Es gibt in der Oberstufe keine reinen ,,Abfragklausuren" bei denen du was auswendig lernen musst. Chemie ist in der Oberstufe nicht einfach. Ich hatte auch in der 10. locker eine 1 und jetzt ,,nur noch" 12 Punkte (2+), aber es gibt noch viel schlimmere Abstürze in unserem Grundkurs. Biologie wird so eine Art Mischmasch aus Bio, Chemie und Physik, was aber wenn man es einmal verstanden hat, nicht mehr ganz so schlimm ist. Also deine Bio- Note würde sich glaube ich halten, wenn du nicht total den Einbruch hast, wie viele Leute im ersten Semester der Oberstufe und deine Chemie- Note vielleicht auch, wenn du dich anstrengst. Ich kann dir Bio empfehlen, weil Chemiekenntnisse gar nicht so schlecht sind und dir echt viel bringen.. Chemie würde ich niemals als Prüfungsfach wählen, denn es kann sein, dass du experimentieren musst im Abi.

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Also theoretisch kannst du es abwählen, wenn du Englisch oder eine andere Sprache, die du schon 5 Jahre hattest, bis zum Abitur durchziehst. Du musst deine 1. Fremdsprache als Grundkurs 2 Jahre lang belegen und deine 2. Fremdsprache je nach Schwerpunkt verschieden bis gar nicht. (bei G8)

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Dass Minderjährige den Perso abgeben müssen, ist normal. Wir haben das auf unserer Abiparty vor den Sommerferien auch so gemacht. Dadurch hat man einfach den Überblick, dass auch alle unter 18-jährigen raus sind ab 24 Uhr. Aber wenn Du einen Muttizettel hast, brauchst Du den nicht abgeben, weil Du in der Disko oder auf irgendeiner Party noch von der Security kontrolliert werden könntest und wenn Du dann den Muttizettel hast, aber nicht Deinen Perso, um nachzuweisen, dass das auch Dein Muttizettel ist, geht das nicht, Also. Unter 18 nur Perso abgeben, wenn du keinen Muttizettel hast. Wenn ja, dann darfst Du eh nur mit Deiner Begleitperson die Disko oder Party verlassen, auch wenn Du kurz Luft schnappen willst.

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Also ich würde einfach einen Tag warten und keine Placebo nehmen und danach die 4 Placebos.. Du musst ja die 28 Tage vom Zyklus einhalten und wenn du die jetzt nehmen würdest wären es ja nur 27 Tage ( 27 Pillen an 27 Tagen). Weil in den Placebos ja nichts drinnen ist, wäre das so, als ob du in der Packung einfach 5 Placebos haben würdest, wenn du heute keine nimmst und dafür halt die 4 Placebos ab morgen.

Mach dir nicht so viele Sorgen ;-) Das ist halb so schlimm

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