"Cry Wolf" kann ich Dir empfehlen ;)
Aus dem Film "Hocus Pocus" steht unten in der Beschreibung ;)
Also entweder "Das Grauen kommt um 10" aus den 80ern oder aber die Neuverfilmung "Unbekannter Anrufer". Beide sind auf jeden Fall sehr zu empfehlen ;))
Also:
- Scary Movie 1 & 2 sind keine Horrorfilme, sondern Horrorfilmparodien
- Schau Dir am besten nur Filme an, die auch für Dein Alter geeignet sind, dann löst sich dieses Problem von ganz allein
P.S. Ich will hier nicht als Moralappostel auftreten, aber ich habe mir damals auch erst Horrorfilme ab 16 bzw. ab 18 angeschaut, als ich so alt war und es hat mir nicht geschadet darauf warten zu müssen;))
Also, wenn Du das mit 28 Jahren nicht selber weißt, naja...
Fehler sind keine drin, aber der Satz hört sich etwas kompliziert an, wie aus einem anderen Jahrhundert ;)
Bei einer Bewerbung musst Du Dein letztes Schulzeugnis(se) beilegen. In der Bewerbung (Anschreiben) selbst wird kein Klassenname angegeben ;)
Sehr geehrte Frau---------,
hiermit möchte ich mich bei Ihnen um (eine Ausbildung) als---------- (genauen Beruf angeben!!!) bewerben, da ich bereits in diesem Bereich Erfahrungen sammeln konnte.
In der 7. Klasse habe ich den Wahlpflichtkurs Werken belegt, welchen ich erfolgreich abgeschlossen habe.
Da ich handwerklich sehr geschickt bin, würde ich den Beruf des (genauer Beruf!) sehr gerne erlernen.
Ebenfalls würde ich mich freuen, im Bereich Catering eingesetzt zu werden, da ich letztes Jahr den Wahlpflichtkurs Hauswirtschaft besucht habe und mir dadurch gewisse Handgriffe und Know How aneignen konnte. (Du kannst Dich nur für EINEN Beruf bewerben!!)
Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen ;)
P.S. Für die Schule wird dieser Entwurf ausreichen, wenn Du dich aber wirklich später für ein Praktikum/Ausbildung bewirbst, gibt´s spezielle Bücher für Anschreiben, Lebenslauf usw. ;) Informier Dich da am besten nochmal vorher ;)
Ganz wichtig: Du kannst Dich bei einer echten Bewerbung nur für EINEN Beruf bei der gleichen Firma/Betrieb bewerben, aber das weißt Du bestimmt ;))
Außer natürlich Du bewirbst Dich bspw. als Hotelfachfrau/mann, in diesem Beruf wirst Du in verschiedenen Bereichen eingesetzt.
VG Madeleine
Also ich würde diesen Satz einfach weglassen. Richte Deine E-Mail einfach direkt an den angegebenen Ansprechpartner ;)
Gegenfrage: Warum solltest Du das nicht? Wenn Dein Vater bspw. arbeitslos ist, dann schreib doch einfach den Beruf rein, den Dein Vater gelernt hat. Ansonsten verstehe ich nicht, warum Du seinen Namen, Ort etc. nicht nennen möchtest.
Natürlich darf er das, auch wenn es sich bei Büromaterial nur um einen geringen Betrag handelt! Diebstahl bleibt Diebstahl!!! Außerdem halte ich es für einen sehr großen Zufall, dass Dein Sohn zufällig in die gleiche Schulklasse geht, wie der Sohn Deines Chefs, aber naja...
Frag am besten nochmal bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter nach, sicher ist sicher ;) PS. Danke für die bis jetzt einzig "normale" Frage ;))
Also soweit ich weiß wird ALG 2 nicht rückwirkend bezahlt. Wann Deine Schwester den Bescheid bekommt, kann ich Dir leider nicht sagen. VG Madeleine
Welcher "orangene Baumarkt"???
Am besten Du wendest Dich mit Deiner Frage bzw. Deine Freundin an einen Fachanwalt für Strafrecht, dieser kann Euch bestimmt weiterhelfen. Achso, es gibt auch spezielle Hotlines, bei denen seriöse Anwälte gerne Deine Fragen beantworten, frag aber am besten gleich am Anfang nach, welche Kosten für Deinen Anruf entstehen. Je nachdem, wie lange das Gespräch dauert, könnte es sonst teuer werden. VG Madeleine
Den Titel weiß ich leider nicht, aber ich hab diese Bücher mal beim Hugendubel gesehen, frag da am besten mal nach ;)
Ich habs zwar noch nicht versucht (bin Nichtraucher), aber eine Bekannte von mir mal, hat leider nicht geklappt.
Als Bankkaufmann hast Du auf jeden Fall Aufstiegschancen (z. B. Revisor). Ich denke also, dass Du dort allgemein mehr Geld verdienen kannst. Also , wenn Du meinst beide Berufe könnten Dir Spass machen, würde ich mich an Deiner Stelle für die Bank entscheiden.
Wende Dich am besten an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Dir dann mit Sicherheit weiterhelfen ;)
Beides in Maßen ist nicht schädlich ;)