Ich weiß nicht, wo solch naive Fragen herkommen, aber was soll's. Am Besten sehen Sie sich ein Strafvollzugsgesetz an, jedes Bundesland hat zwar sein eigenes, die unterscheiden sich aber wenig. Das Gesetz gibt es unter www.gesetze-im-internet.de. Dieses Gesetz regelt Grundsätzliches. Die Rechte des Gefangenen auf Besuch, auf Verpflegung, auf zusätzliche Einkäufe beim Kaufmann der Anstalt, seine Beschwerderechte, Ausstattung des Haftraums etc. Den Gefangenen in Deutschland geht es im weltweiten Vergleich sehr gut.
Wenn man darüber nachdenkt, dann wird man sich in keiner Reportage, in keinem Spielfilm an eine Szene erinnern, wo ein Gefangenen in einem weißen Loch sitzt ohne "private Sachen". De facto richtet sich der Gef. seinen Haftraum ein. Natürlich gibt es Beschränkungen, man kann auf 10m2 keine 200 Bücher unterbringen oder 50 Briefe aufheben. Die müssen nämlich gelegentlich kontrolliert werden. Also gibt es Beschränkungen, was nicht im Haftraum verbleiben kann, geht zur "Habe" und steht bei Entlassung zur Verfügung.
Duschen? Wenn der Gef. einen guten Grund hat, psychologisch oder "religiös" vertretbar, dann kann er auch in seiner Unterhose duschen. Die Anstalt hat aber eine Fürsorgepflicht. D.h., er darf nicht versuchen, bspw. eine Geschlechtskrankheit zu verbergen. Es gibt auch nirgendwo das große Gruppenduschen. Unter Aufsicht gehen Gef. in Gruppen, i.d.R. kennt man sich untereinander, zum Duschen. Die Gefängnisse in Deutschland sind teilweise 100 Jahre alt, von daher gibt es keinen "einheitlichen" Duschraum. In meinem Fitnessstudio gibt es auch keine Kabinen. Kabinen wären schwer einsehbar und Sicherheitsrisiken. Das Personal muss in Notfall Einsicht haben und auch reagieren können.
Vergewaltigungen finden nicht unter der Dusche statt. Die meisten Gef. haben einzelbelegte Hafträume, sie können auch andere Gef. in diesen Haftraum lassen. Ob man sich dort einvernehmlich, oder nicht einvernehmlich näher kommt, entzieht sich der Aufsicht. Wenn alle 5 Minuten ein Bediensteter vorbeikäme, um zu sehen, ob man seine Hosen noch anhätte, gäbe es sogleich Vorwürfe wg. der Menschenrechte, Folter etc. pp. Gef., die sich gefährdet fühlen, müssen dies sagen und werden dann auch strenger bewacht.
Privatkleidung. Es ist haarklein geregelt, wann wie wo was Privates getragen werden darf, bspw. zum Besuch. Man soll weder seiner Frau, noch seinen Kinder in "Sträflingskleidung" gegenüber treten müssen. Andererseits kann man als Mann auch nicht in Frauenkleidung rumlaufen, aus Sicherheitsgründen (zur Unterscheidung vom Personal und Besuchern) hat man meistens die sog. Anstaltskleidung zu tragen.
Genug zu Essen? Wirklich? Die meisten Gef. verlassen die Anstalt mit höherem Gewicht als bei der Aufnahme. Viele Gef. ordern mehr Essen, als sie tatsächlich benötigen und verdrecken dann mit den Überresten das Außengelände u.a. Außerdem können Sie noch zusätzlich Dinge zum Essen einkaufen, in vielen Gefängnissen stehen kleine Küchen auf den Abteilungen zur Verfügung.