Ich weiß nicht, wo solch naive Fragen herkommen, aber was soll's. Am Besten sehen Sie sich ein Strafvollzugsgesetz an, jedes Bundesland hat zwar sein eigenes, die unterscheiden sich aber wenig. Das Gesetz gibt es unter www.gesetze-im-internet.de. Dieses Gesetz regelt Grundsätzliches. Die Rechte des Gefangenen auf Besuch, auf Verpflegung, auf zusätzliche Einkäufe beim Kaufmann der Anstalt, seine Beschwerderechte, Ausstattung des Haftraums etc. Den Gefangenen in Deutschland geht es im weltweiten Vergleich sehr gut.

Wenn man darüber nachdenkt, dann wird man sich in keiner Reportage, in keinem Spielfilm an eine Szene erinnern, wo ein Gefangenen in einem weißen Loch sitzt ohne "private Sachen". De facto richtet sich der Gef. seinen Haftraum ein. Natürlich gibt es Beschränkungen, man kann auf 10m2 keine 200 Bücher unterbringen oder 50 Briefe aufheben. Die müssen nämlich gelegentlich kontrolliert werden. Also gibt es Beschränkungen, was nicht im Haftraum verbleiben kann, geht zur "Habe" und steht bei Entlassung zur Verfügung.

Duschen? Wenn der Gef. einen guten Grund hat, psychologisch oder "religiös" vertretbar, dann kann er auch in seiner Unterhose duschen. Die Anstalt hat aber eine Fürsorgepflicht. D.h., er darf nicht versuchen, bspw. eine Geschlechtskrankheit zu verbergen. Es gibt auch nirgendwo das große Gruppenduschen. Unter Aufsicht gehen Gef. in Gruppen, i.d.R. kennt man sich untereinander, zum Duschen. Die Gefängnisse in Deutschland sind teilweise 100 Jahre alt, von daher gibt es keinen "einheitlichen" Duschraum. In meinem Fitnessstudio gibt es auch keine Kabinen. Kabinen wären schwer einsehbar und Sicherheitsrisiken. Das Personal muss in Notfall Einsicht haben und auch reagieren können.

Vergewaltigungen finden nicht unter der Dusche statt. Die meisten Gef. haben einzelbelegte Hafträume, sie können auch andere Gef. in diesen Haftraum lassen. Ob man sich dort einvernehmlich, oder nicht einvernehmlich näher kommt, entzieht sich der Aufsicht. Wenn alle 5 Minuten ein Bediensteter vorbeikäme, um zu sehen, ob man seine Hosen noch anhätte, gäbe es sogleich Vorwürfe wg. der Menschenrechte, Folter etc. pp. Gef., die sich gefährdet fühlen, müssen dies sagen und werden dann auch strenger bewacht.

Privatkleidung. Es ist haarklein geregelt, wann wie wo was Privates getragen werden darf, bspw. zum Besuch. Man soll weder seiner Frau, noch seinen Kinder in "Sträflingskleidung" gegenüber treten müssen. Andererseits kann man als Mann auch nicht in Frauenkleidung rumlaufen, aus Sicherheitsgründen (zur Unterscheidung vom Personal und Besuchern) hat man meistens die sog. Anstaltskleidung zu tragen.

Genug zu Essen? Wirklich? Die meisten Gef. verlassen die Anstalt mit höherem Gewicht als bei der Aufnahme. Viele Gef. ordern mehr Essen, als sie tatsächlich benötigen und verdrecken dann mit den Überresten das Außengelände u.a. Außerdem können Sie noch zusätzlich Dinge zum Essen einkaufen, in vielen Gefängnissen stehen kleine Küchen auf den Abteilungen zur Verfügung.

...zur Antwort

Die Fragestellung zeigt leider, dass die Klassen- und/oder Schulleitung den Kompetenzbegriff nicht verstanden hat. Wenn ein Kind einen Pinsel in die Hand nimmt und für seine Aufgabe richtig hält, dann hat es Kenntnisse (über die Handhandlung), feinmotorische Fähigkeiten (Art des Haltens) etc.pp., wenn es dann Farbe aufs Papier bringt, zeigt es wiederum Fähigkeiten, die Fähigkeit, eine Vorlage aufs Papier zu übertragen, die Fähigkeit, Farben anzumischen, u.s.w. Von Kompetenzen kann man hier noch nicht sprechen. Zum Kompetenzbegriff bitte bei Wikipedia mal bei Erpenbeck/Heyse nachlesen.

Leider wird der K.begriff mittlerweile inflationär gebraucht und zwischen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen wird kaum  mehr unterschieden. 

...zur Antwort

Baupläne zu den JVAen gibt es natürlich nicht öffentlich. Aber Bauvorhaben müssen ausgeschrieben werden und die Höhe der Außenmauer ist auch kein Geheimnis. Jedes Bundesland hat seine eigenen Sicherheitsvorschriften, SDVollz genannt. Die müssen eingehalten werden. Ansonsten orientiert sich der Bau an allgemeinen Vorschriften.

...zur Antwort

Hier mal eine hoffentlich brauchbare Antwort, nicht eine bloße Meinung.

Volker Heyse und John Erpenbeck haben in "Kompetenztraining: Informations- und Trainingsprogramme" 64 Kompetenzen zusammengestellt, die haben, nach einem ersten Blick, vieles gemeinsam mit denen von Lominger. L. scheint mehr die Arbeitgeberperspektive zu berücksichtigen, "welche Kompetenzen soll mein Mitarbeiter haben". Das ist eigentlich auch der Ansatz von H+E. Die haben Stellenanzeigen analysiert, da steht ja drin, was einer alles wissen und können soll. Da Kompetenzen nie trennscharf sind, muss man sich mal auf eine Zahl einlassen. Sie haben 64 gewählt, da man damit (4x16) schön Kompetenzbereiche abstecken und operationalisieren kann. Hier kommt dann der Kompetenzansatz voll zur Geltung, da jede Person auf Grund einer Kompetenzanalyse an seinem Profil feilen, sprich: trainieren, kann (Kompetenzentwicklung).  

In dem gen. Buch sind alle 64 Kompetenzen gut definiert, mit Beispielen und mit Übungsaufgaben versehen. Das ist viel konkreter als bei L. (36: "creates a climate" ist beschreibend, aber weniger hilfreich). 

...zur Antwort

"Resozialisiert" in Bezug auf entlassene Gefangene ist ein pädagogischer, soziologischer Begriff, der lediglich aussagt, dass sich jemand künftig an die Gesetze hält. Das hat mit Rechtsstatus nichts zu tun. Was du meinst, ist wahrscheinlich, welche rechtlichen Einschränkungen jemand, der unter Bewährungsauflagen steht, hat. 

...zur Antwort

Das Leben ist auch nur ein Projekt. Oder eben das Schreiben einer Hausarbeit oder anderes. "Ich muss (...) meinen Teil der Projektkompetenz abgeben". Was soll das bitte schön heißen. Eine Kompetenz kann man nicht abgeben. Ich bin sozial kompetent und gebe dir deshalb hiervon eine Scheibe ab? Wichtiger als sich von irgendwem irgendwas geben zu lassen, ist mal gründlich darüber nachzudenken, was man eigentlich tut oder tun soll. Das ist mir noch nicht klar. Eine Hausarbeit über Powerpoint, Formen der Visualisierung und Funktion/Nutzen, schreiben? Nach welchen Kritierien, Farbpsychologie, Neurobiologie, Lernen? Für welche Klasse, oder Uni? Naja, das Beispiel mit der schlimmsten PPT der Welt hat ja genug Stoff für eine Hausarbeit und den Sprung aus dem Fenster.

...zur Antwort

Hallo, du hast dich wahrscheinlich gewundert, warum in einer Zeit, wo jeder Depp alles und überall meint kommentieren zu müssen, deine Frage unbeantwortet geblieben ist. Nun, das liegt daran, dass man nicht genau weiß, was damit wirklich erfragt wird, und dann hat man nicht allzuviel Lust, seine Zeit dafür aufzuwenden. Dabei ist die Frage interessant, weshalb ich mal eine Antwort probiere.

Da es hier wohl nicht um Förderung von Sprachentwicklung bei Beeinträchtigten geht, sondern um einen "allgemeinen" Kindergarten, gelten die Pestalozzischen Grundregeln "Hand, Herz, Hirn". Kurz gefasst, alle Sinne ansprechen, so lernt es sich am leichtesten und nachhaltigsten. In der einfachen Form ist das Mitklatschen von Texten bekannt als Memorierhilfe und zusätzlicher motorischer Lustgewinn.  

Was du mit Fingerspiel meinst, ist allerdings nicht klar. Soviel ich weiß, gibt es keine hirnphysiologische Beweise, dass beispielsweise komplizierte Feinmotorik (wechselweises Anheben von bestimmten Fingern bei Lernprozessen) während des Sprachenlernens irgendetwas bringen würde. (Ob das überhaupt jemand untersucht hat?)  Ich vermute, dass es eher hindert, da das Konzentrationsvermögen hiermit bereits ausgelastet ist. 

Für alles Weitere würde ich bei Manfred Spitzer nachlesen, der ist Neurologe und hat in seinen Werken eine gute Forschungs- und Literaturübersicht. 

...zur Antwort

Die mit dem Schlagwort Genderkompetenz aufgeworfenen Fragen berühren im Wesentlichen zwei Kompetenzfelder: Sozialkompetenz und Fachkompetenz. Im Bereich des Sozialen geht es, wie andere Antworter bereits dargelegt haben, um die Berücksichtigung ev. unterschiedlicher Interessen (Toiletten, Bürogemeinschaften, Betriebsausflug, Hierarchien etc.), also wären hier Verständnis, Sensibilität etc. gefragt. Bei den Fachkompetenzen könnte es, je nachdem, wo man sich bewirbt, tatsächlich auch um Transgender etc. gehen. Natürlich hat das Thema Transgender u.v.m. auch mit sozialen Kompetenzen zu tun, aber ein AG würde, wenn er das Thema anschneidet, eher darauf abzielen, zu erfahren, ob man die aktuelle gesellschaftliche Diskussion und Rechtslage beherrscht. Man sollte vorsichtig sein in Bewerbungsgesprächen mit spontanen Äußerungen, besser ist, sich vorher vorzustellen, was ist meine Position in der Firma, was produzieren die, wofür stehen die. Eine bedächtige, abwägende Antwort ist allemal glaubwürdiger als das gewöhnliche "ich-bin-tolerant-und-mir-macht-das-alles-gar-nichts"-Geplapper. Ich weißt nicht, warum die Frage überhaupt gestellt wurde, aber das AGG, ggf. die Rechtsprechung dazu, wäre eine solide Grundlage.

...zur Antwort

Ohne Zusammenhang ist die Frage nicht richtig zu beantworten. Ein Katalog beinhaltet per definitionem eine Vielzahl von etwas, hier sind es Kompetenzen. Es kann sich dabei um eine beliebige Anzahl von Kompetenzen handeln ("Ich habe hier mal ein paar Kompetenzen in einem Katalog zusammengestellt.") oder um ein wissenschaftlich etwas arrivierteres Werk, z.B. ein Kompetenzatlas, wie ihn Erpenbeck/Heyse zusammengestellt haben. Dieser umfasst 64 Kompetenzen. Ich bräuchte also den Kontext, um mehr darüber sagen zu können. Den Ausdruck Kompetenzkatalog finde ich übrigens unglücklich, er erweckt den Eindruck, als könne man hier etwas per Katalog bestellen. 

...zur Antwort

Wir sind in Deutschland, da muss die öffentliche Hand jede Dienstleistung ausschreiben. Und so ist es auch beim JVA-Kaufmann. Dabei handelt es sich um externe Kaufleute. (Bei der Kontrolle und Ausgabe der Waren sind häufig JVA-Mitarbeiter eingebunden. Gefangene schon weniger, da unser Datenschutz nicht erlaubt, dass Gefangener A sieht, was Gefangener B sich für eine Wurst kauft. Das ist deutsches Recht.) Und wie in der freien Marktwirtschaft üblich, haben sich einige Kaufleute auf den "Kaufmannslanden im Knast" spezialisiert und haben von daher interessantere Angebote als andere. Wer von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, wird also auch auf dem Gebiet nicht reüssieren. Die Leistungen werden zumeist für einige Jahre ausgeschrieben, da von keinem Kaufmann erwartet werden kann, sich auf die besonderen Bestell- und Lieferbedingungen einer JVA einzurichten für bspw. ein Jahr. Abgesehen davon machen Ausschreibungen auch keinen Spaß. Häufig wird für eine bestimmte Anstalt ausgeschrieben, da die Zugangsmodalitäten sich in einer U-Haft für Frauen und einer Jugendstrafanstalt und und und natürlich unterscheiden. Man muss ev. auch mal eine Durststrecke als Kaufmann überstehen, wenn nämlich die Haftpopulation um 20% fällt, dann sind auch 20% Kundschaft weg. Dafür gibts dann ein andermal die Überbelegung. Da den Gefangenen nur Gelder in einem beschränkten Umfang zustehen, darf der Kaufmann auch keinen Kaufrausch erwarten.

Für die Anstalt ist ein Vertrauensverhältnis unverzichtbar, deswegen der Kaufmann und seine Lieferanten auch sicherheitsgecheckt. Aber Sicherheit ist nur eine Seite. Auch die Gefangenen haben ein Wort mitzureden. Es brächte wenig Umsatz, wenn der Kaufmann Angebote machte, die diese nicht kaufen wollten. Also wird über die Gefangenenmitverantwortung eruiert, was die Belegschaft wünscht, einige JVAen beziehen ein größeres Sortiment Obst und Gemüse, andere mehr Süßigkeiten und Getränke. Das Sortiment wird auch verändert, wie im regulären Supermarkt auch. Viele Anstalten haben übrigens keine Läden mehr, sondern die Bestellung wird fertig bereitgestellt und der Kiste auf den Haftraum gebracht.

Bestellungen von auswärts sind rar geworden, da die Sicherheitsüberprüfungen zuviel Ressourcen kosten. Laut den Strafvollzugsgesetzen sind dann die Anzahl der Päckchen, Gewicht, Größe, Inhalt etc. reguliert. 

...zur Antwort

Wir sind in Deutschland, da ist jedes Bundesland für seinen Justizvollzug eigenverantwortlich zuständig. Wenn du auf die Webseiten der Justizministerien gehst, findest du die "Einteilung der Anstalten", was man auch "System" nennen könnte. Es wird da bspw. zwischen U-Haft und Strafhaft, Vollzug der Freiheitsstrafe bei Frauen und Männern, nach Gerichtsbezirken und der Dauer der Strafe unterschieden. Diese Unterscheidungen sind bundesweit grundsätzlich einheitlich, bspw. ist die getrennte Unterbringung von Frauen und Männern gesetzlich vorgeschrieben. Wie das im Einzelnen aussieht, ob Ersatzfreiheitsstrafler (mit extrem kurzen Strafen) mit Gefangenen, die (als Beispiel) zwei Jahre haben, gemeinsam untergebracht werden dürfen, das regelt jedes Bundesland für sich selbst. Wer mit wem und wo regelt der sog. Vollstreckungsplan. Dieser wird fast jedes Jahr geändert, da die baulichen Ressourcen, die Gefangenenzahlen etc. sich eben auch ständig ändern. Es kann also passieren, dass in einer Männeranstalt auch für ein Jahr eine Jugendabteilung eingerichtet wird, weil die Jugendstrafanstalt gerade renoviert wird und man mit den Insassen ja irgendwo hin muss.

Nun die Sicherheitsfrage. Einige Bundesländer haben gar keine Unterscheidung, was sollte bspw. ein Bundesland mit nur einer Haftanstalt groß unterscheiden? Da gibt es dann in der Anstalt weniger oder stärker gesicherte Bereiche. Sicherheit wird in Deutschland glücklicherweise nicht durch Waffen erzielt, sondern eher durch etwas, das man soziale Sicherheit nennen könnte. Bei einem hochgefährlichen Gewalttäter wird die Haftraumtür eben nicht mehr von einem Bediensteten alleine geöffnet. Das können zwei oder sogar drei Bedienstete sein, die für bestimmte Vollzugsvorgänge dann benötigt werden. 

Einige Anstalten wie Celle in Niedersachsen sind für die Unterbringung von Terroristen bspw. besonders geeignet, da dort viele zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Trotzdem heißt es weiterhin JVA Celle und nicht HSA Celle (Hochsicherheitsanstalt Celle). Auch werden in Deutschland nicht alle Terroristen/Islamisten in ein Gefängnis verschifft, weil dann kein vernünftiger Strafvollzug gemacht werden kann. Also müssen andere Lösungen getroffen werden. Dafür stehen die JVAen untereinander und die Sicherheitsreferenten in den Landesjustizministerien ständig im Kontakt, um auch diese Probleme zu lösen. Die Lösungen sind in Deutschland daher wirklich andere als in den USA, wo halt 500 Hochgefährliche in Einzelzellen in einen Betonbunker gesperrt werden, den sie - wenn überhaupt - nur für eine Stunde verlassen dürfen, wobei sie in dieser sog. Freistunde auch nur vier Betonwände zu sehen bekommen.

Und wie du vll. gemerkt hast, in Deutschland gibt es keine Gefängnisse mehr, sondern seit vielen Jahrzehnten nur noch Justizvollzugsanstalten. Das sind Anstalten, an denen die Justiz eine Strafe vollzieht. Gefängnisse klingt nach Aufenthaltsorten, in denen man Gefangene von Beutezügen unterbringt. Auch wenn er Volksmund und Monopoly noch von Gefängnissen sprechen, der juristisch Ausdruck ist JVA. Aber, wenn jemand seiner Freiheit beraubt ist, dann wird die Person weiterhin als Gef. bezeichnet, was der Sache auch gerecht wird, sie ist ja "gefangen". 

...zur Antwort

Obwohl das Wichtigste schon gesagt ist ..., du scheinst in der Materie neu zu sein, daher möchte ich einige Aspekte noch einmal betonen. In der BRD kommt man nicht so ohne Weiteres in U-Haft. Wenn, dann liegt Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr etc. vor. Dann macht es wirklich keinen Sinn, die U-Gefangenen draußen herumspazieren zu lassen. Selbst in einem Krankenhaus oder auf einem Friedhof könnten sie Kontakte aufnehmen, es wurde dort auch schon Fluchten organisiert etc. Trotzdem, wie die Antwortgeber richtig schreiben, gibt es Ausnahmen. Dann wird eine "Ausführung" gemacht. Der Gefangene wird "ausgeführt". Dann steht hinter dem U-Gefangenen dauernd ein oder mehrere Bedienstete. Was das den Staat kostet, kannst du dir ev. vorstellen. Da sind Besuche bei der Oma zum 70ten, zur Einschulung der Nichte und der Betriebsausflug mit den alten Kollegen nicht vorgesehen. Beerdigungen sind einmalig, und stellen daher häufig den Grund von Ausführungen dar.  

Wenn dann mal die Strafhaft angetreten ist sind seitens des Gesetzgebers Ausgänge eigentlich gewünscht, gerade bei längeren Haftstrafen sind in der Zeit, wo es auf die Entlassung zugeht, Ausgänge häufig Bestandteil des sog. Vollzugsplans. Auch in der Strafhaft sind allerdings Ausführungen ebf. weiterhin denkbar. Häufig ist die Anstaltsleitung ("Gefängnisleitung") allerdings sehr sicherheitsfixiert und macht nur in seltenen Fällen von diesen Lockerungsmöglichkeiten Gebrauch.  

In den bayerischen Gesetzen zur Untersuchungs- und zur Strafhaft findest du die jeweiligen Bestimmungen, leider hat in Deutschland jedes Bundeslang seine eigenen Gesetze.  

Es gibt sehr viele Ratgeberseiten für die Angehörigen von Inhaftierten, da findest du häufig gute Infos und Rat.

...zur Antwort

fhuebschmann hat es schon beantwortet. So wie die Frage gestellt ist, geht es nicht darum, welche Kompetenzen man benötigt, um Sous chef zu sein etc., sondern im eigentlichen, ursprünglichen Sinn des Wortes Kompetenz, darum, was jemand zu tun hat, und wozu er die "Macht" erhält, etwas zu tun. Insofern sollte beim BIBB oder der BA bei der Ausbildungsordnung Klarheit zu schaffen sein. Alles, wozu er ausgebildet wurde, kann zu seinen Kompetenzen gehören. Was im konkreten Einzelfall bei einer Stellenanzeige gemeint ist, sicherlich werden Hotels, Restaurants etc. hier nicht einheitlich verfahren, muss dort heraus interpretiert oder beim Jobinterview erfragt werden. 

...zur Antwort

Haben Sie sich mittlerweile entschieden? Ich habe Ihre Frage jetzt erst gelesen, frage mich aber, ob es Sinn macht, noch zu antworten.

...zur Antwort

Mit Aktenzeichen ist es wie mit Kundennummern. Sie erleichtern die Arbeit, aber niemand kann sich rausreden und sagen, ich hatte ja kein Aktenzeichen, ich wusste nicht, was ich machen sollte. Man stelle sich aber vor, Günter Müller beschwert sich irgendwo und der Bearbeiter hat 65 GM zur Auswahl. Dann wartet man auf seine Antwort hat etwas länger. Also Namen immer vollständig angeben, was den Besuchsort, denn auch der kann sich durch eine sog. Blitzverlegung ändern, angeht, diesen z.B. wie folgt beschreiben: "am 30.6.15 in die JVA Mannheim verlegt", "am 4.7. in der JVA Diez, U-Haft)", also Daten, mit denen der Empfänger etwas anfangen kann. Die Differenzierung nach U- und Strafhaft oder SV kann unter Umständen auch sehr wichtig sein. Wenn Sie ein AZ vom Gerichtsverfahren angeben, kann es allenfalls überflüssig sein, schaden tut es keinem. Durch die Softwareprogramme der Justiz wird ev. das Finden eines Vorgangs erheblich erleichtert. Und der antwortende Kollege hat auch vollkommen Recht: Anrufen hilft! Wegen Überlastung, Urlaub und Vertretung etc. können die Dinge schon mal dauern. Aber nicht vergessen, Datenschutz gilt insb. am Telefon, man erfährt also nicht immer alles, das ist keine böse Absicht!

...zur Antwort

Erstens würde ich meinen künftigen Arbeitgeber nicht im Internet posten. Es könnte ja sein, dass er selbiges durchsieht und den Post nicht so toll findet. Zweitens würde ich das Bewerbungsgespräch gedanklich oder mit Bekannten/Freunden durchspielen. Wenn man das wiederholt macht, ist man recht routiniert, weil man die Fragen ja kennt und in den Antworten geübt ist. Drittens kann man einige Zeit vorher mal den Einfluss von Baldriantropfen oder anderen harmlosen Heilmittelchen testen. Man testet die vorher an sich und fragt seine Freunde, ob sie eine Wirkung wahrnehmen, damit man nicht als cooler Zombie in so einem Gespräch sitzt. Oder nervös wird, weil man keine Wirkung festzustellen meint.

...zur Antwort

Die Kritik, oder sollte man sagen, Polemik, gegen die Berufsberatung ist überflüssig. Alle Adressen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind bspw. rechts. So what? Sehen Sie sich zehn verschiedene Briefköpfe im Internet an und "kopieren" Sie den schönsten. Kein Unternehmen der Welt sortiert ihre Bewerbung aus, weil die Adresse rinks oder lechts ist. Und dann gibt es auch noch die DIN-Norm für Briefgestaltung, die sog. DIN 5008. Ruhig mal ansehen und daraus lernen, dass Ihnen bei gutefrage.net statt Expertenmeinungen häufig nur Meinungen geboten werden. Also Vorsicht!

...zur Antwort

Ich bin nicht unbedingt der Fachmann in dem Geschäft, kenne mich aber mit Arbeitsmarkt, Berufsorientierung etc. doch ganz gut aus. Es gibt meines Wissens keine "private Berufsberatung", die einzigen Profis bzgl. BB sitzen in der Agentur für Arbeit. Das ist nämlich ein Job für ein Team. Schon auf der Seite der BA bei Berufenet gibt es tolle Berufsinfos, ein Service, den ich bei meinen Einrichtungen für junge Erwachsene gerne in Anspruch nehme. Wenn die Tochter natürlich zwischen "ich will nach Japan gehen" und "Richterin am BVG" hin- und herschwankt, dann werden Sie ihr ohnehin nicht viel helfen können. Dann soll sie mit irgendwas anfangen, sie wird dann wahrscheinlich bald wieder wechseln. Das ist nicht tragisch. An den Unis gibt es auch jede Menge Orientierungsmöglichkeiten, Probevorlesungen, Infos von Studentenorganisationen, Webseiten von Unis besuchen, Leute interviewen, von denen man annimmt, dass sie einen interessanten Job haben. Ich bin Erziehungswissenschaftler und arbeite in einem Justizministerium. Alles geht.

...zur Antwort

"Die Wellen sich winden im großen Ozean" ist bedeutungsgleich mit "Die Wellen winden sich im großen Ozean" und das ist grammatikalisch korrekt. Für Gedichte gilt übrigens weder Grammatik noch Rechtschreibung, es gibt Epochen der Dichtkunst (Dadaismus, Expressionismus etc.), da "durfte" man gar keinen normalen Satz schreiben. Man spricht aber nicht so wie man (Gedichte) schreibt. Natürlich kann man seiner Liebsten einen Heiratsantrag in Shakespeare Englisch oder Deutsch machen, da gestattet die Situation die Sprachreise. Aber mit "die Wellen sich winden" würde ich mich ansonsten zurückhalten :)

...zur Antwort