Ihre Reklamation wird sicherlich ohne Erfolg sein, da die Abdichtung zum Fundament in der Regel bauseitig erfolgen muss. Die meisten Hersteller und Anbieter weisen in Ihren AGB darauf hin, dass eine Abdichtung bauseitig zu erfolgen hat. Nicht immer tritt die VOB in Kraft, achten Sie auf die Vertragsgrundlage des Werkliefervertrages. Es exesistiert ein Gerichtsurteil bei einen vergleichbaren Fall. Hier wurde entschieden, dass die Abdichtungsarbeiten als separates Gewerk zu betrachten ist. Wenn Ihr Garagenlieferant in seinen AGB darauf hingewiesen hat und nicht ausdrücklich geschrieben hat, dass dieser die Abdichtung übernimmt, so haben Sie für die Abdichtung sorge zu tragen.
Für die Abdichtung empfehle ich z.B. Dichtmassen auf Bitum-Basis. Es gibte eine Menge Anbieter die sich darauf spezialisiert haben. Das sollte Funktionieren.
Ich hoffe diese Info hilft :-)