Ich bin der Ansicht, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entstanden ist. Da jedoch keine konkreten Arbeitsbedingungen vereinbart wurden (kein schriftlicher Arbeitsvertrag) gelten die jeweils gesetzlichen Regelungen (BGB). Was dein Gehalt angeht, könnte dir nach § 612 (2) BGB die "übliche Vergütung" zustehen. Was üblich ist...tja, keine Ahnung. Schau mal in einen Tarifvertrag für ähnliche Berufe. Orientier dich dabei an einem Mitarbeiter mit vergleichbarer Tätigkeit ohne Berufserfahrung (Ausbildung zählt nicht zu Berufserfahrung). Was die Kündigungsfrist angeht, gelten ebenfalls die gesetzlicehn Bestimmungen. Nach § 622 (1) BGB kann das AV mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats gekündigt werden.

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Hallo,

zwei Möglichkeiten: Du kannst entweder eine Berufsausbildung zum VfA machen (klassische Berufsausbildung im dualen System, also Ausbildung in der Berufsschule und in der Verwaltung).

Oder aber, wie du schon richtig geschrieben hast, ein duales Studium aufnehmen. ´Das Studium absolvierst du allerdings nicht selbständig an einer FH, sondern wirst bei einer Behörde eingestellt (Beamter auf Widerruf). Diese meldet dich dann automatisch bei der FH an. Es gibt in der Studiumphasen von ca. 20 Monaten und eben Praxisphasen in der Behörde. Abschluss ist der Bachelor of public administration.

Nach Abschluss hast du die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst (Beamter des geh. Dienstes)

Mach, wenn du die FH-Reife hast, auf jeden Fall das Studium!

Hoffe geholfen zu haben, viel Erfolg!

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Hallo Knetgummimase,

also das habe ich auch noch nicht gehört...!

Zu allererst: Erholungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung deines Entgelts -> Er dient der Erholung, nicht der Fortbildung!

Außerdem meldet dich dein Chef doch bei den Fortbildungen an, also ist des doch betrieblich bedingt, dass du dort teilnimmst. Somit ist für mich selbstverständlich, dass er dich unter Zahlung deines Entgelts freistellt.

Außerdem noch: In verschiedenen Bundesländern giebt es verschiedene Gesetze, die dem Arbeitnehmer bis zu 10 Tagen pro 2 Jahre (in Rheinland-PFalz) zum Zwecke der Fortbildung freistellen. Das kann viel sein, zB eine Führung um Bundestag, Rhetorik-training, Spanischkurse...

Sprich doch mal mit deinem Chef. Vor allem Punkt 1 und 2 von mir solltest du ihm mal nennen. Hoffe geholfen zu haben

Gruß

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Arbeitst du in einer Behörde (weil du den Dienstweg erwähntest)?

Ich würde es mir entweder schriftlich geben lassen oder unter Zeugen dir das Gesagte nochmal bestätigen lassen. Am besten scheint mir der Betriebsrat/Personalrat für sowas geeignet!

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TVöD Arztbesuche

Ich arbeite als Erzieherin im öffentlichen Dienst (Teilzeit - täglich vormittags) und musste notfallmäßig zum Arzt, um mich untersuchen zu lassen (auch meine Kolleginnen hatten mir dringend geraten, zum Arzt zu gehen). Es war Freitag, ich war auch schon bei der Arbeit und bei einem Facharzt konnte ich kurzfristig nicht vorstellig werden, wurde aber damit "vertröstet", dass ich am Montag zwischen 9:30 und 11:00 Uhr in die offene Sprechstunde kommen könnte. Da ich nicht warten wollte, bin ich zu meiner Hausärztin gegangen, die mir jedoch geraten hat, am Montag auf jeden Fall noch einmal zum Facharzt zu gehen. Meine Hausärztin hat mich für den Freitag krank geschrieben, weil ich bei einer "simplen" Bestätigung, dass ich beim Arzt war, Überstunden oder Urlaub dafür hätte nehmen müsste. Sie wunderte sich aber doch sehr und fragte, wie das denn in meinem Vertrag geregelt sei. In meinem Vertrag ist das überhaupt nicht geregelt und ich gehe daher davon aus, dass es evtl. im TVöD verankert ist. Ich konnte aber im Internet nichts darüber finden. Meine Frage: Wie ist das bei solchen Notfällen, bei denen man dringend zum Arzt muss, um evtl. eine schlimme Diagnose ausschließen zu können bzw. rechtzeitig zu reagieren. Natürlich ist mir durchaus bewusst, dass man v.a. als Teilzeitkraft seine Arzttermine nicht in die Arbeitszeit legen soll und muss, aber in diesem Fall hatte ich keine andere Möglichkeit und auch am kommenden Montag muss ich eigentlich arbeiten. (Der Bürgermeister, also der oberste Chef, verlangt eine Krankmeldung vom ersten Krankheitstag an.)

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Hallo,

schau mal in § 29 TVöD - er regelt, wann man unter Fortzahlung des Entgeltes von der Arbeit frei gestellt werden muss. Unter Buchstabe f) steht, dass das der Fall ist, wenn eine ärztliche Behandlung WÄHREND der ARBEITSZEIT erfolgen musste und das vom Arzt bestätigt wird. Hier ist die KERNarbeitszeit gemeint.

Schau mal, wann die bei euch ist.

Aber wenn dich deine Ärztin arbeitsunfähig geschrieben hat, ist doch alles klar? Du warst krank, erhältst dafür Entgelt und musst keine Überstunden/ Urlaub nehemen!

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Hi,

Prüfung schon vorbei?

Also da es die 2er Prüfung ist, sind nur Leute zugelassen, die entweder die 1er schon haben (bzw. VfA gelernt haben) oder in einer entsprechend hohen Entgeltgruppe sind.

Da werden mit Sicherheit Rechtsfragen aus den üblicehn Gebieten (Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Staatsrecht) gestellt - die dann in rechtlicher Manier beantwortet werden sollten (Subsumtion)

So kann ich mir dass vorstellen...

Schreibe doch mal, wenn die Prüfung schon gelaufen ist.

Gruß

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Hallo,

setzt euch (Kolleginnen und Kollegen) doch mal zusammen und schreibt nieder, was konkret euch am Verhalten eures Chefs stört.

Dann setzt Ihr euch gemeinsam mit eurem Chef zusammen und eröffnet es ihm. Danach übergebt ihr eurem Chef die "Liste" (aber bitte höflich, sachlich und konkret geschrieben).

Fruchtet das nicht innerhalb einer bestimmten Zeit, gebt Ihr ein Schreiben ÜBER EUREN CHEF (Dienstweg) an den ersten gemeinsamen Vorgesetzten (zB Abteilungsleiter) und schildert ihm/ihr die Situation und die Untätigkeit eures Chefs. Parallel solltet ihr auch den Personalrat/Schwerbehindertenvertreter/Gleichstellungsbeauftragte/ einschalten.

ich kann mir nicht vorstellen, dass er/sie dann immer noch untätig bleiben wird.

Gruß

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Du hast Recht auf Teilzeitarbeit - das kann dein AG nur wegen zwingenden betrieblichen Gründen ablehenen! Du hast, und das ist der Kackpunkt - aber KEIN RECHT AUF BEFRISTETE Teilzeit, also einmal Teilzeit vereinbart, kann es nicht rückgängig gemacht werden, wenn dein AG nicht zustimmt (schwerbehinderte zB haben Anspruch auf BEFRISTETE teilzeit, Mütter von Kinder U18 auch, wenn du im öffentlichen Dienst bist)

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3 Punkte:

Erstens man kann den Dachboden nutzen ;-)

Zweitens es ist einfacher abzudichten (regen is besser ableitbar)

Drittens würde die Schneelast im Winter oft sehr schwer werden.

Aber der Platzgrund dürfte der bäufigere Grund sein. Auch schreibt der Bebauungsplan vor, wie ein Dach auszusehen hat (Form, Farbe..)

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geb mir deine email adresse, hab da ein Word dokument - es geht nicht nur ums thema vorstellungsgespräch, aber es sind einige tips enthalten.

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ja, zu den Sondereinheiten der Polizeien der Länder kommst du nur, wenn du "normaler" Polizist warst - danne extra Ausbildugn intern. Natürlich musst du gut sein, sonst kommst nicht aus dem Streifendienst raus ;-)

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