Ich fange im August eine Ausbildung zur Justizfachangestellten an.
Habe auch bereits das 18. Lebensjahr vollendet und wollte mal nachfragen, ob man für diese Ausbildung dennoch eine ärztliche Untersuchung vorher absolviert haben muss? Da ich ja während der Ausbildung ja auch nicht verbeamtet wäre.
Da ich nämlich noch mit bisher unbekannte Unterlage einreichen soll, bin ich am überlegen was dies sein könnte. Oder ist damit eventuell nur ein Führungszeugnis gemeint?
Vielleicht hat ja jemand hier Ahnung davon, was man vor Beginn dieser Ausbildung noch einreichen muss.