Also das Erhöhte Beförderungsentgelt ist erstmal grundsätzlich richtig. Es wurden Ermäßigungen in Anspruch genommen ohne einen Nachweis das man es auch darf. Dadurch ist die Fahrkarte ungültig.
Bevor die Deutsche Bahn einen Strafantrag stellt, wird sie sicherlich prüfen ob beide Personen schonmal aufgefallen sind. Im Sinne fahren ohne Fahrschein ect.
Die Weitergabe einer Bahncard ist nicht gestattet, da diese nicht übertragbar ist. Ob das strafbar ist, kann ich nicht beurteilen. Warte erstmal ab und wenn es so ist kannst du auch erklären wie es passiert ist. Nur es wird oft auf dieser Weise versucht Betrug zu machen.