There's no way - no way no way no way!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Grundsätzlich denke ich, das geht. Befangenheit wäre da ein Grund, d. h. wenn Du den Verdacht hast, dass der Berater mit Dir ein persönliches Problem hat. Am Besten ist immer, mit dem Dienstgruppenleiter zu sprechen, meist bietet sich da dann plötzlich eine Lösung an.
Wenn Du wg. Pflichtverletzungen sanktioniert bist, kann man im 6-Augen-Gespräch dann sicher darüber reden.
Die EGV musst Du nicht unterschreiben, da es sich hier um eine freiwillige Verpflichtung handelt.
Es kann sein, dass Du dann einen sogenannten Eingliederungsbescheid bekommst, oder auch ein
Verwaltungsakt zum Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung stattfindet. Beides ist widerspruchsfähig und im Rahmen des sogen. Einstweiligen Rechtsschutzes geht das dann auch recht fix vorm Sozialgericht mit dem Widerspruch.
Alle Verbrechen (also alles, was nicht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von höchstens 1 Jahr, das wären dann Vergehen) sind mit Haftstrafe bewährt.
In der Regel geht dem eine Untersuchungshaft voraus, diese darf/sollte höchstens 6 Monate dauern, innerhalb dieser Frist
muss Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben werden und diese vor dem Amts-/Landgericht zugelassen werden.
Es kommt zum Strafprozess.
Hier kann eine Bewährungsstrafe (bis max. 2 Jahre möglich) oder Strafhaft verhängt werden.
Alle Kapitalverbrechen und schwere Wirtschaftsdelkte sind grundsätzlich mit Haft zu bestrafen.
Mord etc sind stets mit Strafhalt bewährt.
Tipp. Strafgesetzbuch besorgen und nochmal nachlesen.
Es gibt kein "Bußgeld" (wovon auch?) für eine Überzahlung. Bußgelder gibt es nur im Ordnungswidirgkeitsverfahren (zu schnell fahren etc.)
Du musst die Überzahlung aber evtl. zurück zahlen, laß' Dich bitte aber nicht auf eine "Einmal-rückzahlung" ein, das geht auch monatsweise in Teilbeträgen
.Es kann auch sein, dass diese Überzahlung mit Leistungen anderer Stellen (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse etc.) verrechnet wird, solltest Du währende des Leistungsanspruchs auf AlG 2 leistungsberechtigt für eine dieser Zahlungen gewesen sein.
Bitte nicht immer gleich in Panik geraten, die ARGE oder das Jobcenter sind KIENE Strafvollzugsbehörde.!
Die Ware nachweisbar zurückschicken, also auch versichert, am besten mit Hermes-Versand, da ist auch ein Päckchen bis 50,00 € versichert!, du bekommst einen nachverfolgbaren Paketschein. Kosten ca. 4,00 €
Dann auf Geld warten, wenn nix kommt, Ebay-Fall eröffnen.
Tip am Rande: Richte Dir ein PayPal Konto ein, und. Kauf nur bei dem, der eins hat, gerade wenn es sich um teure Sachen handelt ist das für beide Seiten besser!.
Jackpot 45 -Abschiedsbrief ?
Ich gehe davon aus, das Dein Freund in Eurer Bedarfsgemeinschaft als Haushaltsvorstand (er erhält einen Bescheid, der an ihn direkt gerichtet ist) beim JC geführt wird, Du bist wenn überhaupt, nur im Bescheid genannt und Dein Einkommen wird angerechnet.
Das Dein Freund die komplette Gutschrift erhält, ist daher schon i. O., außerdem ist beim Amt, wie Du es nennst, nur EINE Kontoverbindung hinterlegt.
ES GIBT KEINE FAHR LLÄSSIGE BELEIDIGUNG; SOWENIG; WIE ES EINEN FAHRLÄSSIGEN EINBRUCH GIBT; HERGOTT NOCHMAL!!
Hallo,
ja, dumme Kommentare sind schon eine Last. Ich versuche es mal konstruktiv:
Du kannst jederzeit bei Deimem Renternversicherungsträger einen Antrag auf teilweise Erwerbsunfähigkeit stellen. Dieser wird i. d. R. abgelehnt,, klar, auch die BfA will nicht so gerne Rente zahlen, die Du im Poitivfall ja bekommen würdest. Wieviel rechnet man Dir vor Ort aus, Du brauchst also einen persönlichen Termin. Bei diesem werden Dir alle notwendigen Formulare ausgehändigt. Ich rate Dir, aus eigener Erfahrung, zu einem Anwalt Für Sozialrecht zu gehen. Kosten einmalig15 Euro und eine Unterschrift für die Beratungshilfe und PKV. Denn spätestens dann, wenn Du der Ablehnung widersprechen musst, wir es haaarig ohne Jurastudium. Dann geht die Sache irgendwann vors Sozialgericht und so weiter.
Setze das JC davon in Kenntnis, dass Du einen solchen Antrag stellst, dann wird normalerweise eine neuen EGV geschrieben, den Inhalts, dass die Gesundheit stabilisiert werden soll und es kommt nicht zur Vermittlung, auch nicht MAE oder AGHE.
So war das bei meiner Frau. Diese war übrigens u. A. 15 Jahre bei einem deutschen Bankhaus beschäftigt, also, oh Kummer, liebe "Forums-Sozialpolizisten"!!, auch keine gewerbsmäßig Arbeitslosengeldschmarotzerin!!
Das alles dauert ca. 2 Jahre.
Du kannst den Antrag übrigens selbst nach einem ablehnenden Gerichtsurteil immer wieder an die BfA stellen, immer und immer wieder.
Natürlich hoffe ich, dass es Dir auch mal wieder besser geht.
All the best!
Erstmal, ja, es stimmt, dass beim Stehpinkler seine Umgebung was davon abkriegt. Zum Zweiten ist es wohl so, dass im Sitzen die Blase besser und vollständiger entleert wird als im Stehen. Hab ich mal gelesen, denke aber es kann so richtig sein.
Im übrigen bricht "Mann" sich ja keinen ab, wenn er sich hinsetzt,. Bin selbst überzeugter Hinsetzer.
Zunächst mal muss man Dir alles. was unter der Pfändungsgrenze liegt, sowie so lassen. Das ist bei Ledigen z. Zt. 1049,99 Euro im Monat. Sozialleistungen sind NICHT pfändbar!! Lies mal nach unter **http://www.adf-inkasso.de/inkasso/pfaendungstabelle.htm.
**Richte sofort eine P-Konto ein.****
Hast Du eine Privathaftpflichtversicherung? Wenn ja, melde es dieser, sie wird sich dann um den Rest kümmer, auch um die Prüfung Deiner Haftung (§823 BGB) und ggf. den Schaden bezahlen. Hast Du keine PHV, musst Du wahrscheinlich selber ran. Schließ aber trotzdem für solche Fälle eine Versicherung ab, kostet ca. 50 Euro im Jahr!
Hallo, bin ehemaliger Raucher (ca. 50 Stk/Tag, 46 Jahre alt und habe vor 8 1/2 Jahren aufgehört zu rauchen. Jetzt zu Deinen Fragen:
- Am Rauchen ist eigentlich gar nichts toll.
- Abhängig im Sinne von körperlicher Abhängigkeit (wie z. B. von Alkohol oder illegalen, harten Drogen) eigentlich auch nicht. Es spielt sich viel im Kopf ab. Man raucht gerne eine zum Kaffee, zum Bier, bei Stress (wird der dadurch weniger??) , weil alle rauchen, auf dem Klo usw. Es ist also mehr eine schlechte Angewohnheit als eine echte Abhängigkeit.
- Man kann immer damit aufhören, dazu braucht es Wille. Ich habe z. B. die letzte Zigarette ausgemacht mit dem Vorsatz, dass es die Letzte war. Und fertig. Nikotinkaugummis und solchlerlei Kram halt ich für unnütz. 4.Es kann sein, dass, wenn man aufhört, eine gewisse innere Unruhe auftritt. Das liegt am Wegfall des Nervengiftes Nikotin (deshalb ist man aber noch lange nicht "abhängig" im Sinne von medizinischem Handlungsbedarf!!), da können auch Kopfschmerzen auftreten. Das "Schlimmste" sollte nach 3.10 Tagen überstanden sein, der Kopf möchte sicher noch länger "wieder anfagen zu rauchen", aber auch das gibt sich. Die Folgen des Rauchens stehen in keiner Relation zum "Genuss". Krebs, weiß jeder, Gefäßkrankheiten usw. Wenn man, wie ich, 25 Jahre geraucht hat, ist der Körper nach 10 (in Worten: ZEHN) Jahren wieder so, als ob man nie geraucht hätte!! Solange braucht er, um alle Gifte, die beim Inhalierten von verbrennendem Tabak und der Zusatzsoffe entstanden sind, abzubauen. Sei also froh, dass Dir's nicht schmeckt!! Ich weiss über Sucht recht gut Bescheid, habe mit dieser Problematik seit Jahren zu tun, bin trockener Alkoholiker (13 Jahre).
Wenn Dein Chef, so wie z. B. Behörden, einen maschinell generierten Überweisungsauftrag hat, kann es jedoch ohnehin sein, dass das Geld so rechtzeitig in die Buchung geht (in diesem Fall bis 24.00 Uhr des Donnerstag), dann ist es möglicherweise Freitag, respektive Donnerstag wertgestellt auf Deinem Konto.und abhebebereit. Dazu wäre aber wichtig, dass das System den Freitag als Feiertag erkennt, eben wie bei Behörden, die Freigabe des Geldes rechtzeitig erfolgt ist und es so zur Buchung kommt.
Ich überweise auch vieles Online, z. B. an einem Samstag, das steht dann auf meinem Online-Banking-Auszug "Wertstellung XX-XX.XXX (also das Datum, des am darauffolgenden Montag). Ruf im Zweifel mal die Hotline der Sparkasse an, steht im Web.
Karfreitag ist ein sogen. Bankfeiertag, d.h. dass keiner Gelder gebucht werden. Auch nicht Intern, also von Sparkasse zu Sparkasse. Dein Geld wäre also erst am Dienstag, 02.04.13 auf dem Konto.
Zunächst mal rate ich zur Geduld, denn gerade solche Portale haben es mit der Annahme einer Kündigung nicht sehr eilig. Auf dem ganz sicheren Weg bist Du aber, wenn Du den Inhalt der Mail auf dem Postweg (Einschreiben mit Rückschein) an den, im Impressum genannten oder in den AGB vermerkten Adressanten schickst. Das hat, im Gegensatz zu einer normalen Mail, Rechtssicherheit. Sollte dennoch, nach einer Annahme Deiner Kdg. abgebucht werden, dann einfach Rückbuchung veranlassen oder selbst durchführen. Das geht innerhalb von 6 Wochen.
Dill ist appetitanregend, versuchs mal damit. Löwenzahn ist auch nicht schlecht.
War selbst bei der ARAG versichert, der Preis für das Paket ist OK, wenn ohne Selbstbeteiligung. Hast Du aber bei der Gesellschaft mehr als 3 Schäden in 5 Jahren legen Sie Dir entweder eine solche SB nahe oder bitten Dich, zu kündigen bzw. tun dies selbst. Das gilt auch, wenn Du jeweils Recht bekommen hast!
Ja, denn die vorgelegten Beweismittel hatten keine Rechtsgültigkeit, wären auch z. B. vor Gericht nicht zugelassen worden.