Er kann sich auf dem Amtsgericht einen rechtsberatungsschein geben lassen, muss seine Einkünfte vorweisen, dass er momentan kein Geld hat und damit kann er sich eine Beratung beim Anwalt holen...
Naja, also zurückgeben kannste nicht mehr, das hätte zwischen 2 und 4 Wochen passieren müßen...Rückgabe Recht musst mal schauen in den AGB von Media Markt.
Naja du hast ja eine Garantieurkunde erstmal, die solltest du dir mal ansehen, dann ist es so dass du wohl bei zweiten Mal die Nacherfüllung hattest und das wohl auch nichts gebracht hat.
Naja und dann heisst es wenn die gescheitert ist, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten..nach § 440 BGB, naja das Problem scheint mir hier zu sein dass du Quasi beweisen müßtest dass dein Problem schon im Dez. 2013 bestand, weil es könnte ja innerhalb des ersten Monats schon von Dir aus der Deffekt herbeigeführt worden sein..Dann könntest vielleicht im Nachhinein eine Minderung des Kaufpreises verlangen..naja du mußt also wie gesagt beweisen, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eiine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat...ansonsten. Wenn es eine Garantieurkaunde gibt kannst du dich wohl eher nur auf das stützen...
Naja , Tierheilpraxis ist ein allgemeine Bezeichung für eine Praxis mit Tieren. Das wird bestimmt nicht gegen das Copy Right verstößen... Leider ist dein Problem nicht detailliert genug so dass man eigentlich erstmal das nur antworten kann..
Naja dazu fällt mir nur eine Sache ein : Jede Handlung hat eine Ursache. Was bedeutet, dass der Inhaber nicht beklaut werden möchte, ausserdem müßte er nochmehr seinen Laden überwachen was wiederum zusätzlich Geld kostet.
Andererseits wird der Inhaber sich nicht vorstellen dass ein Gestandener Mann ( ist nicht die Regel ) einen Diebstahl ausgeht.. dies kommt eher von Jugendlichen...ausserdem wenn ständig geklaut wird muss die Allgemeinheit den Schaden bezahlen, ist dies gerechter ? Also ist es wohl keine Diskriminierung...Weil ausser ne Cola und ne Kleinigkeit die man mit Hände Tragen kann, werdet Ihr wohl nicht für die Schule einkaufen oder ?
Hallo
also als erstens mach ichs mal genaz nüchtern...Angebot und Annahme eines Angebots was zum Vertrag führt ( Verträge können auch mündlich geschlossen werden ) braucht man einen gesetzlichen Vertreter bzw. Geschäfte unter Minderjährigen sind sowieso nichtig. Also kannst du alles wieder rückgängig machen, aber da du es ja schon probiert hast. Empfehle ich folgendes, weil du ja deine Sachen wieder zurück haben willst. :
Sage es deinen Eltern und hole denen Ihr Einverständis als gesetzl. vertreter. Die sollen dorthin gehen, bzw. einen Brief schreiben mit Fristsetzung. Und falls immernoch nichts passiert..probiers erstmal bei der Polizei mit der Begründung der ,, ungerechtferigen Bereicherung...jemand darf nichts zurückhalten, ohne jeglichen Grund. Das kann auch als Diebstahl gewertet werden.
Also als erstens ist wichtig dass du einen Gültigen Mietvertrag hast, aus der die Miete hervorgeht oder ein Mietvertrag der nur per Handschlag geschlossen wurde ist auch gültig., weil du hast dich irgendwann mal mit deinem Vermieter getroffen und alles vereinbart, danach eingezogen und somit ist eine gültige gegenseitige Willenserklärung entstanden.
- Könntest du einen Anspruch stellen nach $ 547 BGB (1 ) ,, Erstattung von im Voraus entrichteter Miete. ( 1 ) Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückerstatten und ab Empfang zu verzinsen. Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten, so hat er das Erlangte ( Voraus - Miete ) nach den Vorschriften über Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückerstatten.
Hier wird es wichtig :
§ 548 ( 2 ) Verjährung der Ersatzansprüche
Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wgnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses. Bedeutet : Nach Beendigung der Miete hast du 6 Monate Zeit das zurückzufordern.
Naja als nächste: die Betriebskosten die du Im Voraus bezahlt hast. § 556 ( 3 ) Über die Betriebskosten ist jährlich abzurchnen ; dabei ist die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Naja das bedeutet dass der vermieter dir eine Nebenkostenabrechnung schicken muss, die soltest du prüfen und eventl Einwende erheben. Falls etwas nicht stimmt. Nach 12 Monaten ab Zugang der Einwände kannst du nichts mehr geltend machen.
( 4 ) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Naja sollte das alles nicht Helfen :
,, Ungerechtfertigte Bereicherung ,,
§ 812 ( 1 ) satz 1 Falls jemand etwas ohne jeglichen Grund zurückhält, dann ist er zur Herausgabe verpflichtet.
Das heisst wiederum das du rechtliche Schritte eingehen kannst, entweder dass du etwas anderes bekommst im gleichen wert, Geld oder falls er es an jemand dritten witergegeben hat was eigentlich dir zusteht dann haftet sogar der Dritte dafür falls dein vermieter es nicht mehr... hat...So ich hoffe du hast alles Verstanden....Viel Glück und alles schön schriftlich festhalten...Rechtsberatungsschein bekommst du beim Amtsgericht umsonst falls du kein geld für Anwalt hast...
Ja genau das sehe ich auch so...je höher dein Stundenlohn desto weniger musst du im Monat arbeiten um auf dein 450 Euro zu kommen :)
Also die Aussage deines Bekannten hört sich nach unfug an...ich fange auch an Jura zu studieren und z.Bsp. hier sind viele die vorher gar nichts damit zu tun hatten...Beim Jura kommt es nur drauf an wie gut deine Endnote ist...um das geht`s
du kannst in der Nähe deiner Stadt ein Gasthörer Vorlesung besuchen in dem Thema was dich innteressiert und dann sieht du vielleicht ob es was ist für dich...
Grundzipell kannst du auch wegen 300 € zum Anwalt gehen, die Kosten bezahlt hat der der verliert. Es ist halt sehr wichtig zu wissen woraus du die 300 € zurückerstattet bekommen möchtest ? Woraus du denkst einen Anspruch zu haben ? Dann kann man besser dir einen Rat geben