Er kann sich auf dem Amtsgericht einen rechtsberatungsschein geben lassen, muss seine Einkünfte vorweisen, dass er momentan kein Geld hat und damit kann er sich eine Beratung beim Anwalt holen...

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Naja, also zurückgeben kannste nicht mehr, das hätte zwischen 2 und 4 Wochen passieren müßen...Rückgabe Recht musst mal schauen in den AGB von Media Markt.

Naja du hast ja eine Garantieurkunde erstmal, die solltest du dir mal ansehen, dann ist es so dass du wohl bei zweiten Mal die Nacherfüllung hattest und das wohl auch nichts gebracht hat.

Naja und dann heisst es wenn die gescheitert ist, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten..nach § 440 BGB, naja das Problem scheint mir hier zu sein dass du Quasi beweisen müßtest dass dein Problem schon im Dez. 2013 bestand, weil es könnte ja innerhalb des ersten Monats schon von Dir aus der Deffekt herbeigeführt worden sein..Dann könntest vielleicht im Nachhinein eine Minderung des Kaufpreises verlangen..naja du mußt also wie gesagt beweisen, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eiine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat...ansonsten. Wenn es eine Garantieurkaunde gibt kannst du dich wohl eher nur auf das stützen...

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Naja dazu fällt mir nur eine Sache ein : Jede Handlung hat eine Ursache. Was bedeutet, dass der Inhaber nicht beklaut werden möchte, ausserdem müßte er nochmehr seinen Laden überwachen was wiederum zusätzlich Geld kostet.

Andererseits wird der Inhaber sich nicht vorstellen dass ein Gestandener Mann ( ist nicht die Regel ) einen Diebstahl ausgeht.. dies kommt eher von Jugendlichen...ausserdem wenn ständig geklaut wird muss die Allgemeinheit den Schaden bezahlen, ist dies gerechter ? Also ist es wohl keine Diskriminierung...Weil ausser ne Cola und ne Kleinigkeit die man mit Hände Tragen kann, werdet Ihr wohl nicht für die Schule einkaufen oder ?

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Rechtsfrage: Mahnverfahren bei privaten Schulden

Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe meiner ehemaligen Klassenkameradin eine Konsole im funktionsfähigen Zustand und mit Originalverpackung verkauft + ihr ein Anleitungsbuch dazu GELIEHEN. Das ist nun einige Monate her und war ein Montag, und da sie das Geld noch nicht hatte, hat sie mir versprochen es am Mittwoch mitzubringen. Versprochen waren günstige 60€ für das Spiel und dass sie mir das geliehene Buch wiedergibt. Alles wurde unter mindestens 2 Freunden (Zeugen) vereinbart und übergeben. Seit diesem Montag kam sie nie wieder zur Schule (hat sie angeblich abgebrochen?). Nacht mehrmaligen Aufforderungen bei WhatsApp, Facebook und auch verschiedenen Fristsetzungen, hat sie diese nicht erfüllt und einfach ignoriert. Als sie dann endlich an der Bushaltestelle getroffen wurde, haben wir ein Treffen vereinbart (das Gespräch habe ich mit dem Handy aufgenommen), wo sie mir das Geld + Buch geben soll, zu diesem ist sie nicht gekommen. Vor einigen Wochen habe ich sie dann draußen aufgefangen und sie meinte sie hätte keine Zeit und fährt jetzt weg (Ferienzeit) und dass sie sich 100% bei WhatsApp nach den Wochen meldet und wir dann ein weiteres Treffen vereinbaren. Bisher (schon 2 Monate her) kam keine Nachricht und auf meine Anrufe/SMS/Nachrichten antwortet sie nicht. Ich habe kein Bock mehr darauf zu warten oder sie zuhause aufzugabeln und möchte ihr jetzt eine Lektion für's Leben erteilen. Ich habe ihre Adresse herausgefunden und möchte einen Mahnantrag stellen. Nun habe ich mir die Onlineseite dazu angeguckt und bemerkt, dass ich in rechtlichen Angelegenheiten ein ziemlicher Laie bin, einige Felder/Begriffe, die ich da ausfüllen soll, sind mir total unbekannt, deswegen wollte ich einen Rechtsanwalt beantragen. Meine Fragen wären jetzt:

  • Ich bin Schülerin und habe kein Einkommen, ist es 100%ig sicher, dass mir die Rechtsanwaltskosten, die Kosten für den Mahnantrag und falls noch Gerichtskosten auf mich zukommen sollten, von den Schuldner am Ende erstattet werden, wenn ich darauf Anspruch stelle? Ich habe ja für die Sache wie gesagt 2 sichere Zeugen, WhatsApp/Facebookverläufe, wo sie den Fristen, die ich ihr immer wieder gegeben habe zusagt. Ich habe außerdem die Memo, die ich mit dem Handy an der Bushaltestelle aufgenommen habe.

  • Bleibe ich wirklich am Ende nicht auf den Kosten sitzen, wenn ich mir jetzt einen Rechtsanwalt nehme? Ich bin bereit es VORERST zu zahlen, will mir aber sicher sein, dass ich die ganzen Kosten auch von ihr zurückerstattet bekomme. Lohnt sich das also für 60€ + Kosten für das geliehene Buch? Wird mich der Anwalt überhaupt ernst nehmen?

  • Darf man wegen dem vorliegenden Fall ein Mahnverfahren erstellen, da es ja eine private Angelegenheit ist und findet ihr das angemessen? Was denkt ihr ist der Ausgang der ganzen Sache und was würdet ihr mir vorschlagen an meiner Stelle zu tun?

  • Sollte es zum Gericht kommen, reichen die Chatverläufe, Zeugen, die Aufnahme aus? Oder soll ich's gleich lassen?

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Hallo

also als erstens mach ichs mal genaz nüchtern...Angebot und Annahme eines Angebots was zum Vertrag führt ( Verträge können auch mündlich geschlossen werden ) braucht man einen gesetzlichen Vertreter bzw. Geschäfte unter Minderjährigen sind sowieso nichtig. Also kannst du alles wieder rückgängig machen, aber da du es ja schon probiert hast. Empfehle ich folgendes, weil du ja deine Sachen wieder zurück haben willst. :

Sage es deinen Eltern und hole denen Ihr Einverständis als gesetzl. vertreter. Die sollen dorthin gehen, bzw. einen Brief schreiben mit Fristsetzung. Und falls immernoch nichts passiert..probiers erstmal bei der Polizei mit der Begründung der ,, ungerechtferigen Bereicherung...jemand darf nichts zurückhalten, ohne jeglichen Grund. Das kann auch als Diebstahl gewertet werden.

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Also als erstens ist wichtig dass du einen Gültigen Mietvertrag hast, aus der die Miete hervorgeht oder ein Mietvertrag der nur per Handschlag geschlossen wurde ist auch gültig., weil du hast dich irgendwann mal mit deinem Vermieter getroffen und alles vereinbart, danach eingezogen und somit ist eine gültige gegenseitige Willenserklärung entstanden.

  1. Könntest du einen Anspruch stellen nach $ 547 BGB (1 ) ,, Erstattung von im Voraus entrichteter Miete. ( 1 ) Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückerstatten und ab Empfang zu verzinsen. Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten, so hat er das Erlangte ( Voraus - Miete ) nach den Vorschriften über Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückerstatten.

Hier wird es wichtig :

§ 548 ( 2 ) Verjährung der Ersatzansprüche

Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wgnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses. Bedeutet : Nach Beendigung der Miete hast du 6 Monate Zeit das zurückzufordern.

Naja als nächste: die Betriebskosten die du Im Voraus bezahlt hast. § 556 ( 3 ) Über die Betriebskosten ist jährlich abzurchnen ; dabei ist die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

Naja das bedeutet dass der vermieter dir eine Nebenkostenabrechnung schicken muss, die soltest du prüfen und eventl Einwende erheben. Falls etwas nicht stimmt. Nach 12 Monaten ab Zugang der Einwände kannst du nichts mehr geltend machen.

( 4 ) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Naja sollte das alles nicht Helfen :

,, Ungerechtfertigte Bereicherung ,,

§ 812 ( 1 ) satz 1 Falls jemand etwas ohne jeglichen Grund zurückhält, dann ist er zur Herausgabe verpflichtet.

Das heisst wiederum das du rechtliche Schritte eingehen kannst, entweder dass du etwas anderes bekommst im gleichen wert, Geld oder falls er es an jemand dritten witergegeben hat was eigentlich dir zusteht dann haftet sogar der Dritte dafür falls dein vermieter es nicht mehr... hat...So ich hoffe du hast alles Verstanden....Viel Glück und alles schön schriftlich festhalten...Rechtsberatungsschein bekommst du beim Amtsgericht umsonst falls du kein geld für Anwalt hast...

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Also die Aussage deines Bekannten hört sich nach unfug an...ich fange auch an Jura zu studieren und z.Bsp. hier sind viele die vorher gar nichts damit zu tun hatten...Beim Jura kommt es nur drauf an wie gut deine Endnote ist...um das geht`s

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du kannst in der Nähe deiner Stadt ein Gasthörer Vorlesung besuchen in dem Thema was dich innteressiert und dann sieht du vielleicht ob es was ist für dich...

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Grundzipell kannst du auch wegen 300 € zum Anwalt gehen, die Kosten bezahlt hat der der verliert. Es ist halt sehr wichtig zu wissen woraus du die 300 € zurückerstattet bekommen möchtest ? Woraus du denkst einen Anspruch zu haben ? Dann kann man besser dir einen Rat geben

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