zunächst musst du sowieso erst mal das BGJ machen. Danach kannst du dich erst auf einen Ausbildungsplatz bewerben
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Das BGJ ist nur Pflicht wenn du noch nicht deine Mindestschulpflicht erfüllt hast. wenn du einen Betrieb findest der die gleich einen Ausbildungsvertrag anbietet fängst du im 2. Lehrjahr an. Die meisten Betriebe haben aber das BGJ als Vorraussetzung.
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Ja
bin im 3. Lehrjahr meiner Schreinerausbildung in der Berufsschule mit der Hand in die Kreissäge gekommen. Zeige-und Mittelfinger sind jetzt um die Hälfte kürzer. ist jetzt fast ein Jahr her
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Also ich verdiene brutto 2300 das sind so 1600 netto bei 40 h Arbeitswoche
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