Nein du bekommst nichts das ist das berufsgrundschuljahr
erst ab dem zweiten Lehrjahr gibt’s Geld
Nein du bekommst nichts das ist das berufsgrundschuljahr
erst ab dem zweiten Lehrjahr gibt’s Geld
zunächst musst du sowieso erst mal das BGJ machen. Danach kannst du dich erst auf einen Ausbildungsplatz bewerben
Das BGJ ist nur Pflicht wenn du noch nicht deine Mindestschulpflicht erfüllt hast. wenn du einen Betrieb findest der die gleich einen Ausbildungsvertrag anbietet fängst du im 2. Lehrjahr an. Die meisten Betriebe haben aber das BGJ als Vorraussetzung.
Fängst du gleich mit der betrieblichen Ausbildung an oder machst du erst das BGJ.
Dein Lehrlingsgehalt wird versteuert, aber dein Lohn wird so niedrig sein dass du das Geld wenn du eine Steuererklärung machst wieder bekommst. (Der Freibetrag liegt bei 10.000 € im Jahr ) und es werden die Sozialversicherungen (Krankenkasse, Remtenversicherung etc.) einbehalten.
wenn du eh schon in der 10 bist kannst du das Abi ja auch gleich machen und dann die Lehre ggf. verkürzen
bin im 3. Lehrjahr meiner Schreinerausbildung in der Berufsschule mit der Hand in die Kreissäge gekommen. Zeige-und Mittelfinger sind jetzt um die Hälfte kürzer. ist jetzt fast ein Jahr her
Also ich verdiene brutto 2300 das sind so 1600 netto bei 40 h Arbeitswoche
die Frage ist, wollen deine Eltern nicht irgendwann in das Haus einziehen, bzw. sind Sie nicht auf die Mieteinnahmen angewiesen, wenn sie in Pension sind