Sei halt einfach ehrlich und sag dass du ihn/sie nicht sehen willst und den entsprechenden Grund. Dann hast du bestimmt eher Ruhe als wenn du immer nur Ausreden erfindest!
Hmmm.. schwierig. Adventskranzkerzen ist relativ lang. Und endlos aneinandergereihte Sachen. Muss es zu nem bestimmten Thema sein?
Wie hast du das denn eingestellt? Also ich habe es mit Lastschrift eingestellt, heisst: Ich zahle die Sachen über Paypal und Payal zieht das nach einigen Tagen von meinem Konto ab!
Immer wichtig: Informier dich vorher gut über den Betrieb. Die Personalchefs fragen einen sowas gern um zu sehen, ob man sich damit beschäftigt hat.
Ziehst einfach die Deckelfolie ab und ab in die Mikro, da passiert nix. Und die Dinger schmecken sogar richtig gut.. find ich!
Ich steh jeden Morgen um viertel nach 5 auf. Ich geh aber abends auch um 22 Uhr spätestens ins Bett! Je nachdem wie viel Schlaf du brauchst.. musst du ja selber einschätzen. Und am besten im Schlafzimmer die Temperatur relativ kühl halten, sonst kommt man schlechter raus. Und morgens auch wenn es schwer fällt, einmal kalt abduschen, und wenn es nur die Beine sind.
Freaky like me - Madcon
Hallo! Also, wir machen es so wie bei einem normalen Heizkörper auch, unten über das Ventil.
Es kommt darauf an ob du den allgemeinen oder den erhöhten Satz bekommst. Solltest du Kinder im Haushalt haben, für die Kindergeld gezahlt wird, sind es 67 Prozent vom durchschnittlichen Netto des letzten Jahres. Ohne Kinder sind es 60 Prozent. So grob über den Daumen gerechnet...
9 Monate allein reichen nicht zur Erlangung eines Anspruches auf AlgI. Es müssen mind. 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre sein.
Ich würde sowas nicht ignorieren. Ruf mal bei der Verbraucherzentrale an. Ich hatte ein ähnliches Problem. Die von der Verbraucherzentrale konnten mir sagen dass die Firma, die mich angeschrieben hatte, schon bekannt ist und haben mir einen Vordruck gemailt den ich per Einschreiben an die Firma senden sollte. In dem stand sowas wie: Ich zahl das nicht, sie haben es nicht sofort und offensichtlich kenntlich gemacht dass das Zeug was kostet.. und so weiter. Habe danach noch einmal Post bekommen und dann war Feierabend.
tun heisst es
Das ist aber dann keine Dienstaufsichtsbeschwerde sondern eine Fachaufsichtsbeschwerde. Ist schonmal Punkt 1. Und 2. wäre es gut wenn du erst mit dem zuständigen Team- bzw Bereichsleiter reden würdest bevor du eine offizielle Beschwerde einreichst. Und wenn du dich zum Dienststellenleiter der jeweiligen Arge durchkämpfst... Denn eine offizielle Beschwerde geht immer direkt an den Kreis und kann den Bearbeiter richtig in Teufels Küche bringen, je nachdem wie die Beschwerde formuliert ist und an wen sie gerät (wenn die Beschwerde einer bearbeitet der dem jeweiligen Bearbeiter nicht gut gesonnen ist). Und nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird, also versuch es erstmal auf diesem Wege.
Also WENN das so stimmt, was du schreibst.. dann würd ich an deiner Stelle nicht bis morgen warten! Nicht, dass ich dir Angst machen will aber wenn du Pech hast, kriegste in der Nacht nen Blinddarmdurchbruch oder sowas. Und dann viel Glück! Geh JETZT zum Arzt bzw ins KH Und wenn das nur n Spaß ist hier, dann schäm dich ;-)
Ja, auf die Hälfte! Sonst ist mir das zu dünn
Cupido von Jilliane Hoffmann und alles von Simon Beckett ist richtig gut!
12,5 Jahre Ehe überstanden zu haben
Es gibt Ausnahmen. Der AG bekommt ja zur Berechnung des Alg eine Arbeitsbescheinigung, die ausgefüllt werden muss. Da steht u.a. die Frage (so in etwa, wortwörtlich weiss ich es jetzt nicht): "Wäre eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Aufhebungsvertrag nicht zustande gekommen wäre? Wenn ja, zu wann wäre diese Kündigung erfolgt?" Es ist ja immer davon abhängig ob du deine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hast... so in etwa. Und wenn der AG sagt, er hätte dir ansonsten eh gekündigt, dürfte dir nichts passieren. Ebenfalls wenn du aus gesundheitlichen Gründen bzw auf Anraten deines Arztes den Aufhebungsvertrag unterzeichnet oder aber selber gekündigt hättest. Lieben Gruß
Wenn der medizinische Dienst der KK sagt, er sei arbeitsfähig, kann er dagegen nur Widerspruch einlegen. Wurde er denn durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit auch begutachtet oder wie kommen die darauf dass er nicht arbeitsfähig sei? Naja, Fakt ist: wenn weder KK noch AA zahlen, muss man seinen Anspruch auf AlgII prüfen lassen. Die machen hinterher ggf. einen Anspruchsübergang mit der Stelle, die eigentlich hätte zahlen müssen.
Ich würd dir die Frage gern "vernünftig" beantworten aber deine Zeiträume sind komisch irgendwie. Also, innerhalb der letzten 2 Jahre: 01.08.08 - 12.11.08(Arbeit); und gleichzeitig 02.10.08 - 12.11.08(KRG); 01.09.09 - 14.09.09 (Arbeit... und dann wird es durcheinander 08.02.10 bis 2009?! Und weisst du ob du evtl noch einen Restanspruch auf AlgI hast?