Ich finde es gar nicht schlimm, eher vorteilhaft, wenn deine so genannte Meinung nicht überall frei rumläuft.

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Für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gibt es keine Abgeltungssteuer. Daher sind diese Einnahmen abzüglich der Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren und werden entsprechend mit dem individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen besteuert.

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Es gibt Konstellationen, bei denen man nur mit Raten weiterkommt.

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Probieren geht über studieren. Wenn er noch schmeckt und keinen seltsamen Beigeschmack hat, dann ist er noch gut.

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