Hallo sehr verwirrend die obigen Antworten.
Du kannst die Krankheitskosten die du selbst getragen hast geltend machen. Der % Satz richtet sich nach deinem Einkommen,Familienstand und Anzahl der Kinder.
Von daher kann er bei versch. Leuten unterschiedlich hoch sein.
Du kannst neben deinen KRankheitskosten die du getragen hast auch die Fahrten zu den einzelen Ärzten geltend machen, dafür solltest du aber eine seperate Aufstellung machen mit Ort, Kilometer * 0,30 € ( Hin und Rückfahrt).
Die Auswirkung ist "ähnlich" wie bei WErbungskosten. Hier ein Beispiel.
Einkommen 50.000,-
zumutbare Eigenbelastung 5 % ( = 2.500)
Krankheitskosten 3000,-
abzgl. Eigenbelastung 2500,-
Steuerliche Auswirkung 500,-
Im Endeffekt bekommst du dann dein individuellen Steuersatz von diesen 500 €wieder.
Hast du z.b. ein Steuersatz von 30 %, hätest du von deinen 3.000,-€ KRankheitsksoten ca. 150,-€ in Form einer Einkommensteuererstattung wiederbekommen.
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich rübergekommen, falls du noch Fragen hast meld dich einfach.
Gruß