Hallo,
zu 1: Da habt ihr einen ganz großen Fehler gemacht.
Ich vermute in eurem Vertrag steht daß die Vertragsstrafe nicht fällig wird wenn der Bautgräger, GU, GÜ die Verzögerung nicht verschuldet hat.
Ihr habt eine Sonderleistung beauftragt die zu einer Bauverzögerung geführt hat.
Für die Sonderleistung ist der Handwerker Euer Vertragspartner. Dieser hat Anspruch auf Bezahlung. Wer bestellt der zahlt.
Leider gibt es die Vereinbarung anscheinend nicht schriftlich. Du kannst im Grunde alles mündlich beauftragen, es wird dann eingebaut und wenn man vorher nichts vereinbart hat hat der Bauträger, GU. GÜ oder Handwerker das Recht Mehrkosten separat abzurechnen.
zu 2: Selbstverständlich habt ihr das Recht auf eine ausgestellte Rechnung vom Bauträger über den Betrag den ihr zahlen sollt, nicht auf die von ihm beauftragten Unternehmen, ihr seid ja nicht deren Vertragspartner. Er kann aber auf eine Aufwandspauschale berechnen wenn dies vertraglich geregelt ist.
Ihr könnt Euch zum Vergleich ein Angebot von einer ortsansässigen Baufirma geben lassen für den Aushub und Abtransport von 12 cbm Boden, ich denke daß diese höher ausfallen könnte als 700 Euro.
Ihr könnt auch zum Baurechtsanwalt (250 Euro pro Stunde) und ich denke daß es sich dann nicht mehr lohnt sich wegen der paar Euro aufzuregen.
Zu Eurem Problem mit dem verspäteten Einzug: Was sind zwei Wochen Verzögerung beim Bauen ? Nichts. Jeder Bauherr muß damit rechnen und entsprechend später die Wohnung kündigen sodaß ein zeitlicher Puffer drin ist.
Es gibt genügend Bauherren deren Bau sich mehrere Monate verzögert, wetterbedingt, usw. Diese Klauseln stehen auch normlerweise in den Verträgen. Dafür kann keiner was, außer ihr würdet einen monatlelangen Baustillstand miterleben und hättet Fristen gesetzt und Bedenken angemeldet.
***Meine persönliche Meinung: seid froh daß ihr so einen tollen Bauträger hattet der nur 700 Euro teuerer war und nur zwei Wochen Verzögerung hatte und das obwohl ihr die Verzögerung verschuldet habt***
Schönen Zeit noch in Eurem neuen Haus ...