Feine Längsrillen sind eine normale Alterserscheinung und damit meist harmlose Nagelveränderungen. Tiefe Querrillen (auch Beau-Reil-Querfurchen) deuten darauf hin, dass das Wachstum des Nagels gestört war. Oft verletzt eine falsche Maniküre das Nagelbett. Andere Auslöser von Nagelveränderungen und gestörtem Nagelwachstum können schwere Infekte mit Fieber, Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes, Mangelsituationen oder Vergiftungen sein. Beispiele sind Thallium oder Arsen sowie Medikamente wie Barbiturate, Zytostatika oder Gerinnungshemmer.

Mees-Streifen sind gelblich-weißliche Querrillen, die über den Nagel ziehen. Ursache dieser Nagelveränderungen kann eine Vergiftung mit Arsen oder Thallium sein.

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Du hast zu underlevelte Karten… das war auch bei mir das Problem. Außerdem ist dein Beck nicht das beste… hab ab Arena dreizehn auf x now unmgeschalten und bin dann bis zum Meister Rang gekommen… natürlich musst du auch deine Katzen im x bow Deck auf hohem Level haben

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So geht’s mir auch…. Ich schreibe nach einer Prüfung immer mit dem Thema ab und kann mich dann an nichts mehr erinnern. Bei mir geht es sogar noch weiter… ich kann dir nichtmal 5h nachdem ich die Prüfung geschrieben habe sagen was drankam. In Bayern in der 11. Klasse schreibst du jeden Tag eine Klausur. Nachdem du das eine Fach beendet hast konzentrierst du dich auf das andere und vergisst das alte wieder

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Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessender/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden. Ob die Veröffentlichung eines Bildes zulässig ist, hängt davon ab, ob nach objektiven Gesichtspunkten schutzwürdige Interessen der/des Abgebildeten entgegenstehen.

Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen. Bei einer nicht-genehmigten Verwendung von Personenbildern für Werbezwecke liegt regelmäßig eine Verletzung von Interessen der/des Abgebildeten vor.

Da schwer beurteilt werden kann, ob die Veröffentlichung eines Bildes jemanden verletzen könnte, sollte in jedem Fall die Zustimmung der/des Abgebildeten eingeholt werden.

Die Plattform "Mein Bild im Netz" der Internet Ombudsstelle beantwortet alle Fragen rund um das Thema "Bildveröffentlichungen und Persönlichkeitsrechte". Das vom Zukunftsprogramm der Arbeiterkammer geförderte Service berät zudem kostenlos über mögliche Maßnahmen, wenn Nutzerinnen/Nutzer mit unerwünschten Fotos oder Videos im Netz konfrontiert sind.

Wer selbst von der Veröffentlichung unerwünschter Bilder im Netz betroffen ist, sollte die folgenden Maßnahmen ergreifen:

  • Websitebetreiber zur Löschung der Bilder auffordern
  • Fotos und Bilder auf sozialen Netzwerken melden
  • Beweise durch Screenshots sichern
  • Internet Ombudsstelle kontaktieren
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Du musst immer alle x auf eine Seite bringen..

a) 6x+7=37

dann rechnest du -7 auf beiden Seiten

6x=30

und dann musst du noch durch 6 teilen

x=5

Falls du es noch nicht verstehst frag mich nochmal…

nur Interesse halber. In welcher Klasse bist du

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