Verlängerte Probezeit heißt, dass man auf dich besonders schaut, zumindest auf deine registrierten Verkehrsübertretungen.

2 Jahre Probezeit sind echt lang, da hat man schnell mal ein Verkehrsschild übersehen, gerade als sog. Anfänger. So gesehen hast du nun also unterm Strich 4 Jahre Probezeit, die solltest du unbedingt ohne weitere Übertretungen bestehen.

Alles andere wird nur unnötig teuer und ist extrem ärgerlich, denn wenn der FS dann futsch ist, kann das fette Folgen zum Beispiel für eine angestrebte Ausbildung oder eine Anstellung in einem Betrieb haben; gerne wird von dort nämlich ein Führerscheinbesitz als Voraussetzung verlangt. Ein Kündigungsgrund bei einem bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis ist das m.W. nicht, aber wohl ein Grund, dich nicht endgültig einstellen zu wollen, wenn du nicht gerade ein Joker für deinen Chef bist.

Also: rechten Fuß ganz entspannt lassen, und mehr auf die Schilder gucken.

Aus dem Bußgeldkatalog ist jetzt folgendes zu entnehmen. Deine Voraussetzung ist ja, dass du dich bereits in der verlängerten Probezeit befindest und nun erneut 2x erwischt wurdest. Hoffentlich sind beides "B"-Verstöße, in deinem Fall heißt das also jeweils nicht schneller als 20km/h (laut schriftl. Anzeige, nicht laut Tacho) über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit gefahren. Dann heißt es in dem Bußgeldkatalog (hat oben schon jemand in der Kurzfassung geschrieben):

  • Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen während der verlängerten Probezeit, erhält der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung. Darüber hinaus wird die Empfehlung ausgesprochen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Teilnahme ist jedoch nur freiwilliger Natur und mit Kosten verbunden.
  • Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger und trotz schriftlicher Verwarnung, wird der Führerschein entzogen. Es folgt eine sogenannte Sperrfrist, welche mindestens drei Monate andauert.

Also ganz klar: das war der letzte Schuss vor dem Bug. Noch so ein schusseliger B-Verstoß und der Lappen ist futsch. Mit allen Nachteilen, die damit verbunden sind. Da ist das Bußgeld Peanuts gegen.

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Da gibt es natürlich keinen Unterschied.

Bleibt man bei dem Wording, dann kann jeder als rassistisch betitelt werden, der so h abfällig über die andere als die eigene Nationalität oder Herkunft oder Hautfarbe oder Glaubensausrichtung äußert.

Natürlich ist es völlig egal, ob dies ein Ausländer gegen Nationalitäten seines Wohnortes macht oder umgekehrt.

Also konkret auf die Ausgangsfrage geantwortet: Rassist.

Wobei ja gerade aktuell diskutiert wird, das das Wort Rassist ansich Quatsch ist, weil alle wir 7,8 Mrd. Menschen einer Rasse angehören, der Rasse Mensch also.

Schließlich gibt es ja nun keine Neandertaler usw. mehr. Wobei der auch zuden Homini gehört. Da müsste man chronologisch evtl noch weiter zurück gehen.

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Da gibt es natürlich keinen Unterschied.

Bleibt man bei dem Wording, dann kann jeder als rassistisch betitelt werden, der so h abfällig über die andere als die eigene Nationalität oder Herkunft oder Hautfarbe oder Glaubensausrichtung äußert.

Natürlich ist es völlig egal, ob dies ein Ausländer gegen Nationalitäten seines Wohnortes macht oder umgekehrt.

Also konkret auf die Ausgangsfrage geantwortet: Rassist.

Wobei ja gerade aktuell diskutiert wird, das das Wort Rassist ansich Quatsch ist, weil alle wir 7,8 Mrd. Menschen einer Rasse angehören, der Rasse Mensch also.

Schließlich gibt es ja nun keine Neandertaler usw. mehr. Wobei der auch zuden Homini gehört.

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