Gibt es schon eine Zahlungsaufforderung?

Dann sofort zahlen, wäre meine Empfehlung. Wenn es "nur" ein Anhörungsbogen ist, um festzustellen, was sich wohl offensichtlich nicht leugnen lässt, dann kommst du vermutl. um die Verlängerung der Probezeit nicht drumrum.

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"Durchs offene Fenster meinte er, dass er ein Bild gemacht hat und dies melden wird."

Und da hast du nicht 3x in die Hände geklatscht? Der Drängler macht während der Fahrt ein Bild?

Hat er toll gemacht.

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Ich hätte dich durchkommen lassen. Ein einfacher Hinweis vom Prüfer nach der Prüfung hätte es meiner Meinung nach vollkommen getan.

Nach deiner Schilderung war die Fussgängerin noch ein paar Meter entfernt. Möglicherweise hätte man ihre Absicht erkennen können, im weiteten Verlauf die Straße an der Kreisverkehrausfahrt (mit Zebrastreifen denke ich) überqueren zu wollen.

Leider aber geben dem Prüfer die Verkehrsvorschriften Recht. Wenn die Fußgängerin für dich als Autofahrer erkennbar die Absicht hatte, die Straße am Zebrastreifen überqueren zu wollen, hättest du tatsächlich anhalten bzw. stehen bleiben müssen. "Übersehen" darf man die Situation leider nicht. Sowas kann leider mit 80,-€ geahndet werden.

Auch wenn Fußgänger nicht blindlinks den Zebrastreifen überqueren dürfen (was die Fußgängerin ja auch nicht getan hatte, weil sie noch nicht bis zum Straßenrand gekommen ist), hättest du als zukünftiger Autofahrer halt ihre Absicht erkennen müssen.

So oder so ähnlich kann man das nachlesen. Einfach unter "isso" abhaken, nach den Sommerferien kräht kein Hahn mehr danach.

Übrigens: auch Fussgänger, die glauben, sie könnten fahrradfahrenderweise den Zebrastreifen überqueren, können eine Verwarnung bekommen, etwa wenn es dadurch zu einer Verkehrsbehinderung kommt, weil ein Autifahrer deshalb abbremsen musste.

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Andere Herkunft, andere Mentalitäten, andere Prioritäten.

Und unterschiedliche Mentalitäten passen häufig nicht zusammen, missverstehen sich oder lassen andere einfach kalt, weil sie sich überhaupt nicht angesprochen fühlen.

Und diese überzogene Selbstdarstellung auf Social-Media-Plattformen ist nichts anderes als Flexen³. Wenn ich sowas machen würde, dann täte ich das, weil ich zeigen möchte, dass ich stolz darauf bin, was ich zeige. Das funktioniert natürlich nur glaubhaft, wenn das, was ich zeige, auch auf meinen Mist gewachsen ist. Neudeutsch halt auch eine Art Flexen.

Je nach Mentalität mögen manche sich da schonmal gerne mit fremden Federn schmücken. Das wirkt dann mal beachtlich, mal lustig, mal provokativ, mal unglaubwürdig.

Letztendlich also alles eine bildhafte Selbstdarstellung, die durch Accessoires um Aufmerksamkeit heischen will mit null handfestem Fundament, das irgendwo nachgelesen werden könnte. Wenn man also nix zu tun hat, betätigt man sich damit.

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Verlängerte Probezeit heißt, dass man auf dich besonders schaut, zumindest auf deine registrierten Verkehrsübertretungen.

2 Jahre Probezeit sind echt lang, da hat man schnell mal ein Verkehrsschild übersehen, gerade als sog. Anfänger. So gesehen hast du nun also unterm Strich 4 Jahre Probezeit, die solltest du unbedingt ohne weitere Übertretungen bestehen.

Alles andere wird nur unnötig teuer und ist extrem ärgerlich, denn wenn der FS dann futsch ist, kann das fette Folgen zum Beispiel für eine angestrebte Ausbildung oder eine Anstellung in einem Betrieb haben; gerne wird von dort nämlich ein Führerscheinbesitz als Voraussetzung verlangt. Ein Kündigungsgrund bei einem bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis ist das m.W. nicht, aber wohl ein Grund, dich nicht endgültig einstellen zu wollen, wenn du nicht gerade ein Joker für deinen Chef bist.

Also: rechten Fuß ganz entspannt lassen, und mehr auf die Schilder gucken.

Aus dem Bußgeldkatalog ist jetzt folgendes zu entnehmen. Deine Voraussetzung ist ja, dass du dich bereits in der verlängerten Probezeit befindest und nun erneut 2x erwischt wurdest. Hoffentlich sind beides "B"-Verstöße, in deinem Fall heißt das also jeweils nicht schneller als 20km/h (laut schriftl. Anzeige, nicht laut Tacho) über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit gefahren. Dann heißt es in dem Bußgeldkatalog (hat oben schon jemand in der Kurzfassung geschrieben):

  • Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen während der verlängerten Probezeit, erhält der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung. Darüber hinaus wird die Empfehlung ausgesprochen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Teilnahme ist jedoch nur freiwilliger Natur und mit Kosten verbunden.
  • Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger und trotz schriftlicher Verwarnung, wird der Führerschein entzogen. Es folgt eine sogenannte Sperrfrist, welche mindestens drei Monate andauert.

Also ganz klar: das war der letzte Schuss vor dem Bug. Noch so ein schusseliger B-Verstoß und der Lappen ist futsch. Mit allen Nachteilen, die damit verbunden sind. Da ist das Bußgeld Peanuts gegen.

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Da gibt es natürlich keinen Unterschied.

Bleibt man bei dem Wording, dann kann jeder als rassistisch betitelt werden, der so h abfällig über die andere als die eigene Nationalität oder Herkunft oder Hautfarbe oder Glaubensausrichtung äußert.

Natürlich ist es völlig egal, ob dies ein Ausländer gegen Nationalitäten seines Wohnortes macht oder umgekehrt.

Also konkret auf die Ausgangsfrage geantwortet: Rassist.

Wobei ja gerade aktuell diskutiert wird, das das Wort Rassist ansich Quatsch ist, weil alle wir 7,8 Mrd. Menschen einer Rasse angehören, der Rasse Mensch also.

Schließlich gibt es ja nun keine Neandertaler usw. mehr. Wobei der auch zuden Homini gehört. Da müsste man chronologisch evtl noch weiter zurück gehen.

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Da gibt es natürlich keinen Unterschied.

Bleibt man bei dem Wording, dann kann jeder als rassistisch betitelt werden, der so h abfällig über die andere als die eigene Nationalität oder Herkunft oder Hautfarbe oder Glaubensausrichtung äußert.

Natürlich ist es völlig egal, ob dies ein Ausländer gegen Nationalitäten seines Wohnortes macht oder umgekehrt.

Also konkret auf die Ausgangsfrage geantwortet: Rassist.

Wobei ja gerade aktuell diskutiert wird, das das Wort Rassist ansich Quatsch ist, weil alle wir 7,8 Mrd. Menschen einer Rasse angehören, der Rasse Mensch also.

Schließlich gibt es ja nun keine Neandertaler usw. mehr. Wobei der auch zuden Homini gehört.

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