Nothilfe für verprügelte Schüler / Schule verweigert Aussage zu meinen Gunsten.

Hallo liebe Community.

Ich habe ein kleines Schmankerl' für die Hobby-Rechtsverdreher und Paragraphenreiter unter euch. Mitte Januar bin ich von der Arbeit zu Fuß heimgelaufen, mein Arbeitsweg führt an einer Hauptschule vorbei. Ich bin dabei auf "Kampfgeräusche" (Wiederholte Hilfe- und Aua-Schrei, dumpfe Schläge) Aufmerksam geworden. Bin denen kurzerhand gefolgt, und habe gesehen, das in einem Gang zwischen besagter Hauptschule und der dazugehörigen Sporthalle drei Jugendliche (Die ich spontan auf 15-17 Schätzen würde) einen vierten, vermutlich Ausländischen (Mit?)Schüler in die Mangel genommen haben. Ich bin erstmal vorsichtig hingegangen und hab ein paar Schreie losgelassen, in der Hoffnung das vertreibt die Kerle. Im Gegenteil, hat sie wohl nurnoch angestachelt. Irgendwann kam dann einer der drei auch mich zu und meinte was im Sinne "Wenn ich mich jetzt nich verpisse wäre ich der nächste" (Dazu sollte ich sagen, ich bin 20, und war weder viel Größer noch Kräftiger als auch nur einer der Drei). Schließlich ging der Kerl auf mich los, ich hab ihn aber beiseite geschubst, er ging zu Boden, hat sofort ziemlich gewimmert und seine Kumpels auf mich gehetzt. Ich mache nun seit 8 Jahren aktiv Kampfsport und konnte mich recht effektiv zur Wehr setzen, hab aber die Nerven verloren als einer der Kids eine Holzstange aufgehoben hat und damit auf mich einschlagen wollte. Mag also durchaus sein das ich härter als nötig zugegriffen habe, und ihm seine Holzlatte aus den Händen gerissen und ihm entgegengeworfen habe. Andererseits haben die mich auch wirklich angegriffen, nicht nur einschüchtern wollen. Den betroffenen Schüler habe ich dann zu mir Heimgebracht (das ist quasi 4 Häuser weiter, andere Straßenseite), ins Auto verfrachtet und zum Artz gebracht. Nicht ins Krankenhaus, das wäre ziemlich weit weg, sondern der Ortsansässige Allgemeinmediziner eben.

Jetzt kommt mein Problem - ich war gerade wieder am Heimweg, da stand schon ein Streifenwagen an der Schule. Die Eltern eines der Kinder (Später stellte sich heraus, das ist der Sohn des Schuldirektors, und der, der die Holzlatte abbekommen hatte) hatten die Polizei gerufen, und im Nachhinein (die Beamten haben von mir erzählt bekommen was los war) dann auch Anzeige gegen mich erstattet. Offenbar hat ihr Sohn sich schwere Verletzungen an den Handflächen zugezogen, als ihm ihm die Stange aus der Hand riss, und einige Blutergüsse an Schulter und Rücken. Die zwei Kumpanen immerhin blaue Flecken und Schürfwunden.

Problem? Das ist eben der Sohn des verdammten Direktors. Angeblich hätte ich zusammen mit dem "Ausländer" den Jungen angegriffen. Gesehen hat natürlich niemand etwas. Die Videokameras der Schule sind angeblich nach Schulschluss aus. (Sagt eigentlich schon viel aus, wenn eine Schule Videokameras braucht). Der besagte Sohn war angeblich noch nie auffällig. Und die Eltern des verprügelten Jungen wollen nichts sagen (Wieso?).

Zeichenlimit erreicht! Details gibt es noch in der ersten Antwort.

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Sohn des Direktors hin oder her. Da gibt es einen verletzten Jungen, den Du zum Arzt gebracht hast. 3 verletzte Jungs, die befreundet sind. Und da soll man nun was glauben? Du hättest da angehalten und wärst einfach so auf alle 3 losgegangen? Hättest womöglich sogar selbst den Jungen verschlagen, den Du später zum Arzt gefahren hast? Ich denke, sie haben sich selbst ein Bein gestellt, indem sie Dich anzeigten. Zumal die Schürfwunden an der Hand auch noch beweisen, dass er ja eine Stange in der Hand hielt, die Du ihm entwenden musstest. Hättest Du dabei softer zugepackt, wäre es Dir vermutlich nicht gelungen, ihn zu entwaffnen. Zumal es schnell gehen musste, weil noch 2 weitere da waren ...  Ich denke, das geht gut für Dich aus. Im schlimmsten Fall werden in dubio pro reo alle frei gesprochen. Im besten Fall werden die 3 wegen Körperverletzung und falscher Verdächtigung verurteilt. 

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Sind Deine Eltern Juristen? Ich gehe nicht davon aus, dass sie dann auf eine so schwachsinnige Idee kommen würden, denn dann wüssten sie, dass das BGB alleine 1. nicht für ein erfolgreiches Examen ausreicht und 2. nicht hilft, um das Zivilrecht zu verstehen. Vor allem dann nicht, wenn ihr die Gesetze der Reihe nach vorlest. Da gibt es Beziehungen quer durch das Gesetz.


Ich bin mir sicher, dass Deine Eltern selbst nicht verstehen, was sie da vorlesen. Und Du auch nicht.

Ein klassischer Fall von "mein Kind soll können was ich nicht kann".

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Kann er mich anzeigen und würde es was nützen?

Hallo, ich habe auf einer Second Hand Plattform ein Parfüm verkauft, welches ich geschenkt bekommen habe. Ich hab es nur verkauft, weil ich es einfach nicht brauche. Habe auch relativ schnell einen Käufer gefunden. Die abwicklung lief, habe eine positive Bewertung erhalten und ich dachte alles wäre jetzt gegessen. Ein Tag später schrieb der Käufer mir jedoch, dass ich da Wasser rein gefüllt hätte weil das Parfüm nickt riecht und der Deckel angeblich komplett abgeflogen wäre und man eindeutig sehen könnte dass jemand da rum geschraubt hat. Er hat mir Bilder gesendet. Allerdings traff(als ich das Parfüm noch hatte) nichts davon zu. Ich war freundlicher weise so nett und sagte, dass ich ihm das Geld zurück gebe, weil der Herr mir sehr freundlich erschien. Wir haben uns geeinigt, dass ich ihm das Geld 2 Wochen später überweise. Darauf hin war ich ein paar Tage nicht auf der Plattform tätig, weil ich auch krank geworden bin. Nun kriege ich Nachrichten, wo der Herr äußerst aggressiv und ungeduldig meine Adresse verlangt unter anderem mit den Worten "Ich mach keinen Spaß jetzt Schick entweder deine Adresse was sowieso auf dem Paket stand Oder ich hole sie mir und es wird nicht lustig" und das sehe ich persönlich schon als Bedrohung an. Nach diesen Nachrichten habe ich auch erlich gesagt keine Lust mehr ihm das Geld zurück zugeben( habe in der artikel Beschreibung geschrieben, dass ich die Ware nicht zurücknehme) allerdings habe ich auch Angst, dass er mich anzeigen möchte, aber würde er damit durch kommen? Der Waren wert lag bei Ca. 45€

Danke für alle hilfreichen antworten

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Schreibe ihm am besten, dass Du überhaupt nichts umgefüllt hast und das Parfum alleine aus Höflichkeit zurückgenommen hättest, Du es Dir nach diesem Gebahren aber anders überlegt hast. Falls er ansonsten doch vor Gericht geht (was ich wegen eines Parfums nicht glaube), könnte ansonsten Deine Bereitschaft als Geständnis gedeutet werden .... ("warum sollte sie das Parfum zurücknehmen wollen, wenn sie doch angeblich alles richtig gemacht hat?")

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Selbst schuld ...warum springt er auch andere an? Warum haben Sie ihren Hund nicht an der Leine und bei sich? Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Hund von anderen fernzuhalten, besteht nun einmal immer die Gefahr, dass er beißt. Warum abwarten bis es passiert? Da geht das Ordnungsamt zurecht auf Nummer sicher.

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Freundin will Kind

Hi,

wollte mal Fragen wie man sich am besten gegen ein Kind agumentieren kann. Leider hab ich eine gute soziale Stellung und ich habe ganz stark den Eindruck, dass ich hier den Lebensunterhalt anderer Finanzieren muss....

(ist schon mal vor gekommen, ein Kind hab ich schon)

Momentan finanziere ich schon meine jetzige Freundin, (die ein Kind moechte) Die Eltern meiner Freundin, weil sie in ihren alter keinen Job mehr finden... Meine Exfreundin.... die es geschafft hat, mir ein Kind anzudrehen...

Da ich meine jetztige Freundin nicht heiraten will (ihre Eltern wissen das...) kommt mir die Frage (weil sie es dauernt anspricht) will sie mir auch ein Kind andrehen, um mich a) zu halten b) zu finanzieren (gesicherter Lebensunterhalt)...

Es klingt ziehmlich abwertend wie ich ueber mein Kind rede, ich weiss, betrachte dies aber rein sachlich....

Ich denke auch, mein kleiner Engel ist das beste was ich je produziert habe, jedoch ich will nicht, dass es noch mehr Engel werden... Einer reicht mir !!!

Was denkt ihr darueber... Soll ich die Beziehung beenden (aus Schmarotzerverdacht) (arbeiten geht sie auch nicht (auf die Frage warum sie sich keinen Job sucht ... warum haben wir doch nicht noetig) Wenn ich mit den Argument komme, um gesellschaftliche Kontakte auszubauen und einfach nur beschaeftigt zu sein, blockt sie auch ....) Nutzwert: ich bin nicht allein / Sex / Haushalt ... Haustiere kuemmert sie sich...

Liebe: hab ich ein phychologisches Problem, ich glaube nicht an Liebe... meine Jugendfreundin hatte mir mein Herz gebrochen.... seither sehe ich eher alles sachlich

Irgendwie hab ich jetzt erst begriffen dass ich eigentlich 6 Peronen am Leben erhalte und versuche jetzt mal in meinen privaten Umfeld auszusortieren...oder umstruckturieren... ich weiss noch nicht wirklich wie ich dieses Problem.. den fuer mich habe ich dies als Problem lokalisiert, angehe...

Hilfe, Tips,eure ansichten wuerde mich sehr interessieren... Ich denke dies sollte ein Aussenstehender betrachten, da bei mir eine Art persoehnliche Bindung besteht und somit schon die Urteilsfaehigkeit ein wenig eingeschränkt ist!

Besten Dank im vorraus

neindanke

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Die Freundin nicht mehr finanzieren (musst Du nicht), ihre Eltern nicht mehr finanzieren (musst Du auch nicht) und dann schauen, was passiert ....

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Soweit hier 228 BGB angeführt wird, ist das falsch. 228 BGB würde nur eingreifen, wenn die Gefahr von dem Auto (nicht von dem Terrorangriff) ausginge, was hier nicht der Fall ist. Auch Notwehr gem. § 32 StGB ist nicht einschlägig, weil Notwehr nur erlaubt, sich gegen den Täter selbst zur Wehr zu setzen, nicht aber, Gegenstände anderer zu entweden. Allenfalls kann man 904 BGB in Betracht ziehen. Dann müsste aber die Einwirkung für die Abwendung der Gefahr notwendig sein. Das ist es nicht, wenn man sich durch bloßes Weglaufen genauso gut hätte in Sicherheit bringen können.

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Kann mir jemand das Buch "der Prozess" von Franz Kafka erklären?

Hi, also ich habe gerade dieses Buch beendet und meine erste Reaktion war: "Häh?"

Um ehrlich zu sein fand ich nicht nur das Ende sondern das ganze Buch seltsam.

1. Warum haben die den umgebracht? Ich meine, er hätte sich doch wehren können! Oder eine von den zwei Methoden nehmen können, die ihm der Maler aufgezeigt hat.

2. Aber was mich noch mehr interessiert: Was ist das den überhaupt für eine Gesellschaft, für ein seltsames Gericht. Ich meine, die kommen da einfach so in die Wohnung von K. und er geht noch nicht einmal zur Polizei wegen Hausfriedensbruch? Und seine Vermieterin, was ist mit der los? Auch keine Polizei wegen Hausfriedensbruch? Ich habe irgendwie das Gefühlt, dass das an allen im Buch so vorbeigegangen ist und irgendwie auch an K. selbst.

3. Aber das was mich ja am allermeisten interessiert ist: Für was zur Hölle wurde K. angeklagt? Ich meine das erfährt man während des ganzes Buches nicht oder habe ich da etwas nicht verstanden? Und K. weiß es ja auch die ganze Zeit nicht. Ich wiederhole: habe ich da etwas nicht verstanden? Warum erfährt man das nicht oder besser gefragt: Warum fragt K. nicht? Ich verstehe das nicht, die müssen einem doch sagen wofür man angeklagt wurde.

Also ich wäre ja einfach zur Polizei gegangen und wenn die mir nicht geholfen hätte, dann wäre ich ausgewandert, ich meine, hallo? Was erlauben die sich?

4. Oder das Kapitel in dem die zwei vom Anfang ausgepeitscht wurden. In der Bank????? Da wo K. arbeitet???? Hähhh??? Warum in einer Abstellkammer in der Bank in der K. arbeitet? Und in welchem Jahrhundert hat das Buch überhaupt gespielt?

Es muss ein sehr seltsames Jahrhundert sein, wenn Leute ausgepeitscht und hingerichtet werden und wo Hausfriedensbruch und Verhaftungen die nicht von der Polizei ausgeführt werden einfach so hingenommen werden.

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Die Antwort ist wohl: Es gibt keine Antwort. Es gibt über 7 Deutungsansätze. Ich las damals zur Abivorbereitung ein Buch, das Kafkas Prozess interpretiert. Das zu lesen wäre vermutlich hilfreicher als hier 30 Interpreationsansätze von 20 Menschen zu bekommen. :) Auch ich machte mir viele Gedanken und legte mir Interpretationsmöglichkeiten zurecht. Mittlerweile studiere ich Jura und glaube: Kafka als Jurist wollte schlicht indirekt das teilweise sehr undurchsichtige Rechtssystem kritisieren und zeigen, wie schnell man in etwas hineingeraten kann und wie die Mühlen der Justiz mahlen. Und zu wie vielen Ergebnissen man kommen kann, wenn man ein und denselben Text "auslegen" möchte.

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Auch in einer WG kann es sich um Hausfriedensbruch handeln. Zwar scheint zunächst der Wortlaut gegen eine Subsumtion des WG-Zimmers unter den Wohnungsbegriff zu sprechen. Aber: Man muss sich doch überlegen, welcher telos § 123 zugrunde liegt. Der Hausfriedensbruch ist verboten, weil die Privatsphäre einzelner Personen geschützt werden soll. Die Privatsphäre wird aber auch dann verletzt, wenn jemand nicht in ein Haus, sondern in eine Privatwohnung einbricht. Und selbst dann, wenn es sich nur um ein Zimmer handelt, das innerhalb einer WG einer Person gemäß der Absprache alleine zusteht. Ob nun eine wildremde Person in das Zimmer eindringt und den Bewohner dort etwa in Unterwäsche vorfindet oder ob es sich dabei "nur" um den Mitbewohner handelt, ist für die Verletzung der Privatsphäre völlig irrelevant. Was möglich ist, ist allenfalls eine Einwilligung, die auch konkludent erfolgen kann. Ist es in der WG etwa üblich, dass die Bewohner jedes Zimmer einfach betreten, wird man von einer Einwilligung ausgehen können, sodass die Rechtswidrigkeit des Hausfriedensbruchs entfällt. Ist das aber nicht der Fall, kommen die Mitbewohner womöglich nicht einmal gut miteinander aus und wohnen nur aus finanziellen Gründen zusammen, macht sich ein Mitbewohner, der in den privaten Bereich des anderen Mitbewohners eindringt, durchaus des Hausfriedensbruches strafbar.

Die hier vorgebrachten Gegenargumente erweisen sich als haltlos:

"das reine Betreten ohne Beschädigungen oder andere Auffälligkeiten ist KEINE Straftat" - Doch. § 123 tut doch nichts anderes als gerade dieses Betreten unter Strafe zu stellen.

"zumal dem Sachverhalt unterstellt werden kann, dass A das "Herein" des B akustisch nicht wahrgenommen hat, oder A zu leise geklopft hat." - wenn davon auszugehen ist, dass A ein Betreten nicht duldet, also nicht eingewilligt hat, muss B trotzdem draußen bleiben.

"aber das Betreten des Zimmers durch einen anderen WG-Bewohner liegt sich im Bereich der Verhältnismäßigkeit und der Wahrscheinlichkeit" - was genau beinhaltet dieses Argument? Man kann nicht immer den Begriff "Verhältnismäßigkeit" hinwerfen und davon ausgehen, dass dieser alleine eine Position zu begründen vermag.

"so dass die Kontruktion des Hausfriedensbruchs allein schon wegen einer friedlichen und harmonievollen WG-Gemeinschaft nicht in Betracht zu ziehen ist," - warum nicht? Ist eine WG ein rechtsfreier Raum "um des lieben Friedens Willen" (, der dann aber erst recht nicht gewährleistet werden kann)?

"Das bloße Hereinspazieren ist noch lange nicht widerrechtlich. Nirgendwo steht geschrieben, dass das nur mit Genehmigung stattfinden darf. Wäre dem so, stünde dort nicht nur widerrechltich sondern auch noch " ohne Genehmigung". Also auch ohne Zustimmung locker möglich. Solange es nicht wenigstens verbal verwehrt wird, ist nichts daran widerrechtlich." - warum sollte das "Hereinspazieren" nicht widerrechtlich sein? "Ohne Genehmigung" muss dort nicht extra stehen. Das wird bereits von "widerrechtlich" umfasst. Wie sollte dieser Vorschlag denn auch praktisch aussehen? Dass jeder Bürger jedes Haus betreten darf, solange der Bewohner nicht zu dieser Person gesagt hat, sie dürfe das Haus nicht betreten? Oder muss jeder Bewohner eines Hauses ein riesiges Plakat aufhängen, das den Eintritt aller Personen untersagt? Verzeihung, aber das ist Quatsch. Solange keine Einwilligung vorliegt, ist davon auszugehen, dass das Haus/ die Wohnung/ das Zimmer nicht betreten werden darf.

"das gilt überall, auch in Gaststätten, Nachtlokalen, Disco, Geschäfte, Supermärkte, etc. "- auch die darf man nicht einfach so betreten. Der Unterschied ist nur, dass in zB Supermärkten davon auszugehen ist, dass eine Einwilligung vorliegt.

Hat sich überhaupt einer von euch mit dem Tatbestand ausführlicher befasst? Und damit meine ich: über das Lesen des Gesetzes und Wikipedia hinausreichend?

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  1. mit 14 Jahren ist man kein "Kind" mehr, sondern jugendlich. (§ 176 StGB).

  2. sind Jugendliche nur beschränkt geschäftsfähig (§§ 107 ff. BGB). Wenn Deine Eltern nicht damit einverstanden sind, darfst Du diesen (synallagmatischen und damit nicht lediglich rechtlich vorteilhaften) Verrtag nicht abschließen. Daran ändert auch § 110 BGB nichts.

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Wäre nicht ein Platzwechsel eine Möglichkeit? Manche Menschen sind da einfach weniger empfindlich. Ich z.B. habe es auch lieber etwas stickig, dafür etwas wärmer und nicht so windig .... würde den Fensterplatz dann gerne eintauschen. :) Wenn Du das Problem offen kommunizierst, haben sie da vllt. Verständnis ...

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Meinferbus.de Schadensersatz für Kofferverlust

Hallo,

wir sind vor einiger Zeit mit meinfernbus.de von Braunschweig nach Kiel gefahren. Bis Hamburg lief alles ohne Probleme. In Hamburg mussten wir umsteigen. Als wir in Kiel ankamen, waren allerdings unsere Koffer weg. Wir unterrichteten die beiden Busfahrer davon. Die schien das aber nicht sonderlich zu interessieren. Erst auf Nachdruck riefen sie den Kundenservice an. Dieser lag uns Nahe die Polizei zu informieren. Zudem wollte der Support eine Liste von den entwendeten Gegenständen von uns haben. Diese reichten wir umgehend ein.

Der Support schrieb uns, dass die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern könne, allerdings dauerte die Bearbeitungszeit gut 10 Wochen und dann kam das Schreiben das pro Tasche 250 Euro erstattet würden. Dabei waren in der einen Tasche deutlich wertvollere Sachen enthalten.

In der E- Mail von mein fernbus.de heißt es dabei: "Grundsätzlich kann eine Erstattung nur anhand der Originalbelege der vermissten Gegenstände erfolgen. Aus Gründen der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir beschlossen dennoch eine Pauschalregulierung vorzunehmen." Dies ist aber nicht in den AGBs nachzulesen.

Nun meine Frage ist das Rechtens oder können wir dagegen vorgehen.

Das tolle an der Sache: In Hamburg waren vier Busfahrer vor Ort, die aber nichts besseres zu tun hatten als zu erzählen, anstatt einer ein Auge auf das eingeladene Gepäck hatte.

Vielen dank schon mal für eure Antworten.

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Es geht hier um das Gepäck, das die Busfahrer in den Stauraum verladen und für das sie dann die Verantwortung übernehmen! Dabei ist es völlig gleichgültig, was in den AGB steht, ob sie also freundlicherweise eine Garantie übernehmen. Sie haften bereits gesetzlich: § 241 II BGB. Die Haftung dafür kann auch nicht völlig ausgeschlossen werden. Also hat man einen Schadensersatzanspruch auf Erstattung des gesamten Wertes. Das Problem ist in der Tat die Beweisfrage. Wer kann schon den Inhalt seines Koffers vollständig belegen...

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Es ist für einen Diebstahl nicht nötig, dass der Laden verlassen wurde. Diebstahl liegt bereits dann vor, wenn der Tater eine Gewahrsamsenklave gebildet hat, was beim Einstecken eines Gegenstandes in die eigene Tasche gegeben ist. Schon dann wurde alter Gewahrsam gebrochen und neuer begründet, die Sache also weggenommen.

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