Antwort
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich hat die wehrtauglichkeit nicht mit dem Erwerb einer zivilen Fahrerlaubnis zu tun. (Bin selbst über 35 Jahre bei solch einer Behörde tätig gewesen.) Lediglich die tatsächliche Eignung wie Sehleistung kann zu einschränkungen bei der Erteilung der Fahrerlaubnis führen ( Auflage:Brille oder andere.