Eine MPU wegen Alkohol am Steuer wird angeordnet ab 1,6 Promille oder bei wiederholtauffälligen Fahrern. Dazu reichten bereits Zwei Fahrten mit 0,51 Promille.
Bei mehr als 1,6 Promille, ist es sehr oft der Fall, dass man einen Abstinenznachweis benötigt. Deshalb sollten Sie sich schnellstmöglich informieren. Ihre Sperrzeit läuft gerade und diese Zeit müssen Sie unbedingt nutzen. Sollten Sie nämlich einen Abstinenznachweis benötigen sollten Sie diesen schnellstmöglich beginnen damit Sie am Ende Ihrer Sperrzeit, dann auch bei der MPU auch etwas vorzeigen können. Sonnst wird das nichts mit dem positiven Gutachten.
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