Also ich hab mir echt an den Kopf gefasst, als ich das gelesen hab. Mit 13 hab ich noch mit Barbies gespielt!
Also die rechtliche Grundlage sieht folgendermaßen aus: Kinder unter 14 Jahren dürfen keinen Geschlechtsverkehr haben. Wer Kinder verführt, die im Schutzalter sind, kommen jahrelang ins Gefängnis. (sexueller Missbrauch Minderjähriger §§ 176 – 176b StGB)
Selbst wenn sie jetzt 14 und er 21 wäre, würde das daran nichts ändern. Sie fällt ins Schutzalter unter 16, dh sie darf nur sexuellen Kontakt zu einem bis 17 jährigen haben, sonst macht er sich wieder strafbar.
Ist sie aber 16 und er 21, gibt es keine Schutzgrenze mehr, dh. sexueller Kontakt zwischen beiden wäre erlaubt.
Ich würde euch raten, das Kind abzutreiben und den Kerl anzuzeigen, der sie zum Sex überedet hat. Das ist doch widerlich, sie ist gerade mal 13!