Hey,
man kann Arbeitsmittel von der Steuer absetzen, soweit diese klar und eindeutig der beruflichen Sphäre zugeordnet werden können und eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen werden kann. Bei den aufgezählten Dingen handelt es sich um Güter, bei welchen das nicht zutrifft. Damit ist ein Ansatz nicht möglich.

Bestes Beispiel ist der Anzug des Bänkers: Benötigt er ihn klar und eindeutig für die Arbeit? Ja, wegen der Kleiderordnung.

Kann er ihn auch privat nutzen? Ja, deswegen ist ein Ansatz ausgeschlossen.

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Also Top-Aktuell ist natürlich der Corona-Beschluss der Regierung, da sind einige Maßnahmen drin, welche man aus jeder Sicht beleuchten kann...

  • 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind
  • 2000 € für Unternehmen die gleich viele Azubis wie im Vj. einstellen
  • 3000 € für Unternehmen die mehr Azubis wie im Vj. einstellen
  • Umsatzsteuersenkung auf 16 %
  • Degressive Abschreibungen für Unternehmer
  • Bildung von steuerlichen Corona-Rücklagen

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Ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.168 € werden Steuern erhoben. Das gilt auch wenn du im Laufe des Jahres begonnen hast zu arbeiten.

Bleibst du mit dem Gehalt der 4 Monate unter diesem Betrag, erhälst du für dieses Jahr alle gezahlten Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) zurück.

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Hallo,

es ist korrekt, dass die Kosten nicht mehr in den Bereich der anschaffungsnahen Herstellungskosten fallen. Damit bleiben zwei Möglichkeiten über.

Die Sanierung hat zu einer "wesentlichen Verbesserung" geführt.

Was ist eine wesentliche Verbesserung?

Man geht davon aus, dass eine wesentliche Verbesserung vorliegt, wenn eine Anhebung des Standards in 3 zentralen Bereichen stattgefunden hat: Heizung, Sanitärausstattung, Elektroinstallation / Informationstechnik, Fenster und Wärmedämmung.

Ist dieser Umstand erfüllt, sind die Aufwendungen ZWINGEND im Wege der Abschreibung für Abnutzung geltend zu machen:

(Bisherige AK Gebäude + Nachträgliche AK) * 2 % Afa pro Jahr

Liegt keine wesentliche Verbesserung vor, handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen. Diese werden grds. im Jahr der Entstehung vollständig in die Ermittlung der Vermietungseinkünfte einbezogen. Abweichend dazu kann man nach § 82b EStDV beantragen, dass die Kosten auf bis zu 5 Jahre verteilt werden.

Andere Abschreibungsmöglichkeiten gibt es meiner Meinung nach nicht.

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Wenn du Glück hast findest du was auf www.bundeshaushalt.de

Einfach mal durch die Pläne wühlen. Ansonsten rausfinden mit welchem BT Druck das ganze verabschiedet wurde. Da steht oftmals ein Prognose der Auswirkungen dabei.

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Du gibst die Angaben innerhalb deiner Steuererklärung auf der Anlage S an, und Betrags dort auch die Anwendung der Übungsleiterpauschale. Die Überprüfung erfolgt durch das Finanzamt.

Eine Anmeldung eines Gewerbes ist nicht erforderlich bei deiner Vortragstätigkeit.

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Such im Internet nach Besoldungstabelle + Bundesland. Als Beamter im mittleren Dienst beginnt man mit A6 und kann bis maximal A9 aufsteigen. Die anderen Zeilen in der Tabelle zeigen die so genannte Erfahrungsstufe. Nach der Probezeit steigt man anfangs alle 2 Jahre eine Stufe auf, später erst nach drei Jahren.

Als Aufstiegsmöglichkeit kann man nach der Ausbildubg im mittleren Dienst nach 5 Jahren Berufserfahrung ggfs. Noch das Studium im gehobenen Dienst machen. Das ist aber wahrscheinlich unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Im gehobenen Dienst fängt man bei A9 an. Maximal kann man A12 erreichen.

Die neuen A-Stufen erreicht man durch Beförderungen. Für diese benötigt man gute Beurteilungen seines Dienstherren (alle 2 Jahre)

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Ah okay, Frage falsch verstanden. Vorab, es ist zulässig, dass es zu einer doppelten finanziellen Belastung kommt.

Das System erklärt anhand einer Nachzahlung:

Man erhält seinen Einkommensteuerbescheid 2019 mit einer Nachzahlung von 12.000 €, dahinter befindet sich noch ein Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2020.

Dabei bemessen sich die Vorauszahlungen nach der letzten Nachzahlung. Das bedeutet, man müsste am 10.03 ,10.06 ,10.09 ,10.12 jeweils 3.000 € zusätzlich bezahlen. Da wir und aktuell im April befinden ist eine Festsetzung auf den 10.03 aber nicht mehr möglich, deswegen werden die 12.000 € auf die verbleibenden 3. Quartale verteilt = 4.000 € pro Quartal.

Gibt man jetzt seine Einkommensteuererklärung 2020 ab, werden die gezahlten Vorauszahlungen angerechnet, das bedeutet, die Abschlusszahlung für 2020 fällt geringer aus.

Dies zieht sich dann weiter durch.

Bei der ersten Festsetzung von Vorauszahlungen führt es damit de facto zu einer doppelten finanziellen Belastung. Doch in der Zukunft führt dieses System zu einer niedrigeren Abschlusszahlung. Damit gleicht es sich wieder aus.

Was kann ich machen?

  • Die Vorauszahlungen basieren auf dem letzten Einkommensteuerbescheid --> Wenn ich damit rechne, das die Einkünfte im Folgejahr nicht so hoch sind, kann ich mit Nachweis entsprechender Unterlagen einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen (Herabsetzung).
  • Wie hoch sind die Vorauszahlungen? Reden wir über 250 € pro Quartal oder 2.500 € pro Quartal. Bei einer Vorauszahlung von bspw. 250 € pro Quartal könnte ich beantragen, dass ich keine Vorauszahlungen bezahlen möchte, sondern alles in einmal mit der Steuererklärung des entsprechenden Jahres (Dies ist eigentlich nicht zulässig, wird jedoch oftmals so praktiziert).
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Das ist schon richtig was du sagst. Es handelt sich um eine Kombination von zwei Systemen:

erstes System: Jeder Steuerpflichtige hat die Möglichkeit bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag einzureichen, welcher die Bank von der Pflicht freistellt, Kapitalertragssteuer von dem freigestellten Betrag einzuhalten. Über diesen Betrag ist die Bank verpflichtet Kapitalertragssteuer einzubehalten. Daran kann man grds. nichts ändern. Du erhälst dann im nächsten Jahr für das abgelaufene Jahr eine Steuerbescheinigung (Besonderheit NV-Bescheinigung außen vor gelassen).

Damit kommen wir zu System zwei:

Du machst eine Steuererklärung mit der erhaltenen Steuerbescheinigung. Auf der Anlage KAP hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Günstigerprüfung (§ 32d (6) EStG) zu stellen. Dieser sorgt dafür, das geschaut wird, ob dein Individueller Steuersatz niedriger ist, als die 25 % Abgeltungssteuer. Ist dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag erhälst du alle gezahlten Steuern zurück.

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Rein rechtlich sind Kosten, welche aus einer Scheidung resultieren steuerlich grundsätzlich nicht abzugsfähig: § 33 (2) S. 4 EStG

Ausnahme, genauer Wortlaut: es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine notwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

Und an dieser Stelle scheiden sich die Geister. Deswegen ist es vom Einzelfall abhängig.

Die andere Frage kann man pauschal nicht beantworten.

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Die Richtung ist korrekt. Wenn überhaupt käme der Abzug als Kinderbetreuungskosten nach § 10 (1) Nr. 5 EStG in Betracht. Nach Satz 2 gilt die Abzugsmöglichkeit jedoch nicht für Unterricht von "besonderen Fähigkeiten" und sportlichen Betätigungen. Damit dürfte der "Sport-Kurs" eigentlich raus sein. Besondere Fähigkeiten werden in einer Rechtsprechung (BMF vom 14.03.2012; Randziffer 8) näher definiert: ...besondere Fähigkeiten (z.B. Musikunterricht, Computerkurse)... Damit ist der Abzug des Musikunterrichts ebenfalls ausgeschlossen.

Dazu kommt, das als Kinderbetreuungskosten auch nur die BETREUUNGSKOSTEN abzugsfähig wären. Das heißt, Kosten für den eigentlichen Unterricht sind sowieso nicht abzugsfähig.

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Das sollte gehen. Meist wird ein beruflicher/schulischer Nutzungsanteil von 50% angenommen. Mit entsprechender Begründung sollte das auch bei dir gehen. Dabei muss man jedoch bedenken das von Amtswegen 1.000 Euro Werbungskosten abgezogen werden. Nehmen wir an, das Tablet kostet 700 Euro, dann sind 350 Euro als webungskosgen zu berücksichtigen. Das heißt, es müssen weitere Kosten von 650 Euro anfallen, damit überhaupt eine steuerliche Auswirkung in Frage kommt. Anders verhält es sich, wenn du im Jahr der Anschaffung nicht auf Lohnsteuerkarte arbeitest, dann kannst du einen Antrag auf Verlustvortrag stellen, dann wirken sich die tatsächlichen Kosten dann aus, wenn du wieder Geld verdienst.

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Das Finanzamt richtet sich nach den übermittelten elektronischen Daten. Manchmal kommt es in Insolvenzfällen vor, das der Arbeitgeber eine fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Vielleicht liegt es ja daran.

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Hey, das macht das Bundeszentralamt für Steuern. Auf der Internetseite von denen gibt es zwei Abfragen. Die erste bestätigt lediglich ob eine Nummer gültig ist. Die zweite Abfrage gibt genauer Auskunft, man muss jedoch von sich aus schon Angaben machen zu der Firma, welche man abfragt.

Hier mal der Link (hoffe der klappt):

https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html

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In einem Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber in deinem Namen die Steuern für dich ab.

Bei einer selbständigen Tätigkeit bist du verpflichtet die Angaben innerhalb deiner Einkommensteuererklärung nachträglich zu machen, die Versteuerung erfolgt anschließend. Nachweise kannst du durch deine Buchungen und Zahlungseingänge ja erbringen.

Man muss aber noch mehr bedenken:

  • Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?
  • Beantrage ich die Kleinunternehmerschaft bei dem Finanzamt, damit keine Umsatzsteuer anfällt?
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  1. Die Steuer-ID gehört in das Feld Identifikationsnummer. Bei der Steuernummer gehört dementsprechend die Steuernummer rein: Je nach Bundesland unterscheiden sich die Formate. In NRW z.b: xxx/xxxx/xxxx
  2. In die Zeile 71 der Anlage N (Erklärung 2019) sind bei mir Angaben zu einer doppelten Haushaltsführung zu machen. Dies trifft nur zu, wenn du beruflich einen zweiten Hausstand unterhältst. Willst du die ganz normalen Kosen für Wege zwischen Wohnung und Arbeit angeben, gehören diese zu dem Punkt Werbungskosten: Entfernungspauschale (bei mir ab Zeile 31). Solltest du darüber hinaus weitere Fahrten durchgeführt haben, gehören diese unter den Punkt "Auswärtstätigkeit".
  3. Eine Anlage Vorsorgeaufwand ist auszufüllen, weil dort die Beiträge zur KV, PV, ALV, welche auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden, einzutragen sind. Du kannst einfach die Anlage Vorsorgeaufwand lesen, dann steht dort in den Zeilen: "Lt. Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung". Ergänzend dazu kannst du noch eine Haftpflicht, sowie Unfallversicherung eintragen (bei mir Zeile 48).
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