Umgangszeiten - ist das so ok?

Hallo, ich habe einen Termin bei Gericht wegen einer Umgangsvereinbarung. Gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mein Kind ist 4 1/2 Jahre alt. Es hat seit es zwei einhalb Jahre ist immer wieder bei mir übernachtet - seit es 3 ist, alle 2 Wochenenden mal mit einer Übernachtung, mal mit 2. Sommerferien hatten wir 2 x eine Woche und 1 Weihnachtsferien von 1 Woche.

Seit November schläft sie nicht mehr bei mir (laut KM möchte sie nicht) und der Umgang wurde von der KM auf 2x pro Woche 1Nachmittag sowie einmal im Monta einen Tag am Wochenende reduziert... Wenn die Kleine gehen soll, dann sagt sie, dass sie noch hierbleiben und auch hierschlafen möchte...

Nun ist es soweit ich werde vor Gericht ziehen.

Habe mir als Endziel (nach den Sommerferien 2012) folgenden Umgang gesetzt:

Alle 2 Wochenenden von freitags nach dem Kindergarten bis dienstags morgens (Ich würde mein Kind montags in den Kiga bringen und wieder abholen und am dienstags morgens dann im Kiga abgeben und die KM kann es dort abholen. Sowie in der kommenden Woche den Dienstag nachmittag.

Dazu Hälfte aller Feier - und Brückentage sowie die Hälfte der Ferien. Meinen Geburtstag mit Übernachtung und das Wochenende nach dem Geburtstag meines Kindes.

Eine weitere Variante wäre:

Alle 2 Wochen von freitags nach dem Kindergarten bis montags morgens sowie die Woche darauf dienstags nach dem Kindergarten bis mittwochs morgens.

Dazu Hälfte aller Feier - und Brückentage sowie die Hälfte der Ferien. Meinen Geburtstag mit Übernachtung und das Wochenende nach dem Geburtstag meines Kindes.

Ist das zuviel gefordert? Ich habe einfach Bedenken, dass wenn ich nur das Mindestmaß fordere, ich auch nur das erhalte. Wenn hier bei ein paar Punkten gestrichen wird - davon gehe ich fest aus - haben meine Tochter und ich,a ber wahrscheinlich immer noch mehr Kontakt als " nur 2x im Monta Freitag - Sonntag"

Was meint ihr?

Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht, Gericht

Jugendamtmitarbeiter sagt, wann ich mein Kind sehen darf - die Lage spitzt sich zu

In meinen anderen Fragen, habe ich meine Lage bereits etwas geschildert. Nun spitzt sich die Lage zu:

Meine Ex hat mir soeben eine SMS geschrieben, ich soll sie dringend anrufen. Sie heute Besuch vom Jugendamt! Ein Spezialist hätte sie heute besucht, auch weil meine Tochter mittlerweile zu Hause nicht mehr hören würde, weil meine Ex nicht mehr an sie heran kommt. Dies wäre alles meine Schuld!

Nun hat der Mitarbeite vom JA folgendes entschieden: Für eine Übergangsphase von 4 - 6 Wochen, soll /muss ich:

  • meine Tochter (A.) nur noch bei sich zu Hause besuchen (diese Wohnung durfte ich bis heute kein einziges Mal betreten)
  • A. nur noch für 1-2 Stunden sehen
  • wenn A. möchte, dürfte ich auch mit ihr, bei ihnen im Ort umhergehen
  • dies immer an den Terminen, an denen sie eigentlich bei mir wäre
  • A. zu 100% ihren Willen lassen, sie soll jetzt nur noch tun, was sie möchte

Muss ich dies so akzeptieren? Ich habe keinen Namen von dem Mitarbeiter des Jugendamtes, nur meine Ex hat mir diese Infos mitgeteilt und dass deswegen das kommende Besuchswe ausfällt!

Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, ich war heute bei Gericht um einen Beratungsschein zu beantragen. Dort hieß es, den können sie mir erst ausstellen, wenn wir eine Vereinbarung mit Hilfe des Jugendamtes geschlossen hätten und die KM diese nicht einhalten würde. Der jetzige Vorgang ist aber keien Vereinbarung, sondern eine gravierende Umgangseinschränkung, die ohne mein Wissen oder in Absprache mit mir getroffen wurde und so lange gelten soll, bis sich der "Zustand des Kindes" stabilisiert hat.

Was kann ich tun?

Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht, Gericht, Jugendamt, Kindeswohl
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