Ja, die Intimuntersuchung darf und sollte man - wenn man den eigentlichen Zweck der Intimuntersuchung kennt - auch verweigern. 

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Hallo,

zu deiner Information:

Auch wenn immer wieder anderes behauptet wird, aber die Intimuntersuchung bei der Stellung kann man verweigern und sollte man – wenn man den eigentlichen Zweck der Intimuntersuchung kennt – auch unbedingt verweigern.

Es wird nach einer eventuellen Verweigerung von der Ärztin (dass es mit Garantie eine Ärztin sein wird, hat auch einen Grund: es verstärkt nämlich den eigentlichen Zweck noch) u. den Bundesheerangehörigen zwar mit Sicherheit versucht werden, dich zu ´überreden´, vielleicht wird auch mit einer Strafe gedroht (dies ist ein ´Bluff´, eine eventuell ausgesprochene Strafe wegen ´Verweigerung der Intimuntersuchung´ würde mit Sicherheit im Zuge eines Gerichtsstreites aufgehoben werden) und es wird natürlich behauptet werden, dass man zu dieser Intimuntersuchung verpflichtet ist.

Dieser letzte Punkt (die behauptete Verpflichtung zur Intimuntersuchung) wäre eine glatte Lüge. Es gibt in Österreich kein Gesetz, welches besagt, dass man zur Intimuntersuchung verpflichtet ist.

Laut Wehrgesetz ist man ´nur´ verpflichtet:

a) ´sich der Stellung zu unterziehen´ (Stellungpflicht § 18)

b) bezüglich Untersuchung ist gesetzlich nur festgelegt, dass man eine Blutprobe abgeben muss.

Konkrete gesetzliche Regelungen, zu welchen Untersuchungen man verpflichtet ist, gibt es NICHT. Es gibt lediglich die schwammige Formulierung zur Verpflichtung an der ´Mitwirkung an der zur Feststellung der Eignung zum Wehrdienst erforderlichen ärztl. und psychol. Untersuchung´ (§ 18 1a 2. Wehrgesetz)

Auch wenn diese Formulierung ebenso wie die Formulierung in § 18a (3) des Wehrgesetzes (´verpflichtet......Weisung......zu befolgen´) von der Ärztin und dem anderen Personal garantiert in diese Richtung ausgelegt werden wird, ist man dennoch NICHT verpflichtet, sich der Intimuntersuchung zu unterziehen.

Es gibt in Ö. eben kein derartiges Gesetz in diese Richtung und es kann aus einem einfachen Grund auch keines geben. Ein Gesetz, welches eine Person zu einer Intimuntersuchung VERPFLICHTET, würde nämlich im Widerspruch zu einem höherrangigem - und uneinschränkbarem - Gesetz stehen und im Falle eines Gerichtsstreites (bisher hat das meines Wissens noch niemand gemacht) vom österr. VfGH sicherlich aufgehoben werden würde. (Eine Verpflichtung zur Intimuntersuchung ist in Österreich selbst bei Strafgefangenen nur unter äußerst strengen Voraussetzungen (begründeter Verdacht, richterliche Anordnung, Verpflichtung zur Untersuchung durch geschlechtsgleiches Arzt- u. Sicherheitspersonal) möglich.

Zu einem weiteren möglichen ´Argument´, nämlich dass dies ein Befehl ist und Befehle beim Bundesheer zu befolgen sind, ist zu sagen:

a) Die Pflicht zur Befolgung von Befehlen oder eben ´Weisungen´ (wie es in § 18a (3) des Wehrgesetzes steht) gibt es beim Bundesheer natürlich, aber auch nicht zu 100%.

b) Bei der Stellung ist man aber kein Bundesheerangehöriger, sondern trotz allem nach wie vor Privatpersonen mit grundsätzlich allen gesetzlichen Rechten, auch aller Menschenrechte.

c) Befehle oder Weisungen, welche gegen höherrangige Gesetze verstoßen, MÜSSEN nicht befolgt bzw. darf diese Weigerung nicht bestraft werden (siehe dazu auch den letzten Absatz) 

Juristisch betrachtet ist übrigens jedes Unterdrucksetzen (egal welcher Art) nach der Weigerung der Intimuntersuchung auch bereits als Nötigung (insbesondere in dieser eindeutig hierarchischen Situation) zu klassifizieren.

Meine Empfehlung lautet daher: Gehe kurz vor der Stellung zu einem Arzt – oder besser – Urologen deines Vertrauens, lass dich auf einen eventuellen Leistenbruch (noch besser auch Hoden u. Penis) untersuchen, lege dieses Attest bei der Stellung vor u. verweigere unter Verweis auf dieses Attest (´habe ich schon erledigt u. ist daher nicht mehr notwendig´) die Intimuntersuchung.

Ich wette, die Ärztin bzw. das Bundesheer werden auch unter diesen Bedingungen nicht auf die Intimuntersuchung verzichten wollen.

Bezüglich der Intimuntersuchung ist auch zu sagen, dass durch diese Untersuchung lediglich ein eventueller Leistenbruch erkannt werden kann. Andere Krankheiten, wie z.B. ein eventueller Hodenkrebs, können durch diese Untersuchung – auch wenn das Bundesheer anderes behauptet und damit wissentlich lügt – nicht erkannt werden.

Zusammengefasst:

  • Eine Verpflichtung zu einer Intimuntersuchung würde gegen die Menschenrechtskonvention, welche auf für die Situation der Stellung nicht außer Kraft gesetzt werden kann, verstoßen.
  • Deshalb müsste eine Verweigerung der Intimuntersuchung (wofür ein vorliegendes Attest über eine kurz zuvor durchgeführte Untersuchung auf einen Leistenbruch durch einen praktische Arzt oder besser einen Urologen ein sehr gutes Argument wäre) anstandslos u. ohne weitere ´Überredungsversuche´ akzeptiert werden.
  • Eine ´Weisung´ oder ´Befehl´, die Intimuntersuchung zuzulassen, wäre rechtswidrig u. eine deshalb ausgesprochene Strafe wäre ungültig. Grund: Eine ´Weisung´ oder ein ´Befehl´ zur Zulassung bzw. Erzwingung – und darum würde es sich dabei handeln - einer Intimuntersuchung verstößt gegen die Menschenrechtskonvention u. jede Maßnahme, mit welchem sich ein Individuum gegen die Verletzung seiner Menschenrechte wehrt, DARF nicht mit einer Strafe sanktioniert werden.  
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Hi, ganz klar gesagt: Niemand, auch der Arzt bzw. dein Arbeitgeber nicht, darf dich zwingen, bei dieser Untersuchung mehr auszuziehen, als du möchtest. Bestimmte Untersuchungen (v.a. im Genitalbereich) würde ich persönlich sowieso nur von einem Arzt meines Vertrauens vornehmen lassen.

Ein Hinweis bezüglich Ausziehen: Ein Grundsatz der Ärzteethik lautet, dass der ´Patient nicht mehr ausziehen muss, als dies für die Untersuchung unbedingt notwendig ist´(=Basler Vereinbarung). Jeder Arzt, der sich nicht daran hält, ist sehr unseriös.

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Diese immer wieder vorgebrachten ´Argumente´ wie Fürsorgepflicht des Staates oder Kontrolle eines möglichen Leistenbruchs sind - sorry - einfach nur ´bullshit´.

Der Hauptzweck der gesamten Stellung/Musterung – und die Intimuntersuchung soll dabei aus Sicht des Staates ja nur die ´Krönung´ zur kompletten Erreichung der von Militär/Staat gewünschten Ziele sein – ist auch heute noch der gleiche wie bei ihrer Einführung Ende des 18. Jahrhunderts.  Damals wurde die Musterung (damals noch in komplett nacktem Zustand) einzig aufgrund ihrer psychologischen Wirkung auf die Gemusterten eingeführt u. ihr einziger Zweck (etwas, was die Bezeichnung ´körperliche Untersuchung´ auch nur ansatzweise verdient, gab es damals natürlich nicht) war, die Musterungspflichtigen durch diese (durch den Staat) auferzwungene Nacktheit zu erniedrigen, um ihnen damit ihren Stolz und ihre Würde zu nehmen und damit ihren Widerstand zu ´brechen´. Hatte man dies erreicht, war es nämlich danach während ihrer militärischen Ausbildung wesentlich einfacher, ihnen die militärischen Grundfertigkeiten (Anerkenntnis der Autorität des Befehlshaber, Gehorsam, Befehlstreue, Unterwürfigkeit etc.) beizubringen und sie – nach den Wünschen des Staates – auszubilden u. zu formen, und sie in letzter Konsequenz zu obrigkeitshörigen und unkritischen Staatsbürgern erziehen zu können.

Aus psychologischer Sicht ist es nämlich ganz einfach: Je stärker jemand gedemütigt/erniedrigt wird, desto geringer sind sein Selbstbewusstsein, sein Willen und sein Widerstand, womit sich der Betroffene umso leichter ´formen´ lässt. Und am stärksten demütigen kann man eine Person, indem man sie zwingt, nackt zu sein. Genau aus diesem Grund werden die Musterungspflichtigen auch heute noch kraft staatlicher Autorität praktisch gezwungen, bei der Musterung komplett nackt zu sein – nämlich für die Intimuntersuchung, zu welcher man aufgrund der Gesetzeslage nicht verpflichtet werden kann und welche medizinisch gesehen auch einen sehr geringen Nutzen hat.

Es ist im Übrigen erwiesen, dass die psychologische Wirkung einer Folter – und ERZWUNGENE Nacktheit (wie bei der Intimuntersuchung) gilt als die ´klassische´, weil sehr ´einfache´ und ´effiziente´ Foltermethode, weshalb bei  – verstärkt wird, wenn Folterer und Gefolterter UNTERSCHIEDLICHEN Geschlechts sind. Und genau deshalb wird die Intimuntersuchung im Zuge der Musterung seit einigen Jahrzehnten praktisch ausschließlich von WEIBLICHEN Ärzten durchgeführt.

Auch wenn heute der gesundheitliche Aspekt (welcher bei der Intimuntersuchung übrigens praktisch nicht vorhanden ist) vorgeschoben wird, ist die Stellung auch heute noch vor allem ein Erniedrigungsritual, um auf die Gemusterten psychologisch einzuwirken (Dass man während der gesamten Stellung 1,5 Tage sehr leicht bekleidet ist, hat auch damit zu tun. Für praktisch alle Untersuchungen ist dies nicht notwendig, womit genau genommen die an der Musterung beteiligten Ärzte gg. einen grundlegenden Ethikleitsatz der Ärzte verstoßen. Dieser besagt, dass sich Patienten für eine Untersuchung nur soweit entkleiden müssen, wie dies für die Untersuchung unbedingt notwendig ist ´Basler Vereinbarung´).

Bezüglich Leistenbruchuntersuchung: Natürlich kann dieser bei der Intimuntersuchung festgestellt werden. ABER: Ein Leistenbruch ist sehr viel häufiger bei kleinen Jungen (weshalb diese auch regelmäßig daraufhin untersucht werden und dieser bei ihnen, meist rund um den 1. Geburtstag, operativ korrigiert wir), bei 17.-/18.-jährigen Burschen ist er sehr selten. Bei dieser Altersgruppe ist ein Hodenkrebs zwar sehr viel wahrscheinlicher, aber dieser kann durch die Art der Untersuchung, wie sie bei der Musterung durchgeführt wird, eben NICHT erkannt werden (was das Bundesheer genau weiß), dazu müsste die Untersuchung wesentlich anders und intensiver sein (d.h. der Arzt oder die Ärztin müsste wesentlich fester angreifen). Abgesehen davon könnte die Musterungsärztin (aus bereits erwähnten Gründen ist immer eine Frau) einen Hodenkrebs auch nur vermuten, da die Musterungsärztinnen ´nur´ Allgemeinmediziner sind und keine ausgebildeten Urologen. Im Klartext: Selbst wenn die Musterungsärztin den Verdacht eines Hodenkrebs hätte (was bei der Art der Untersuchung bei der Musterung einem ´Ratespiel´ gleichkommt), MÜSSTE sie den Betroffenen ohnehin zu einem Urologen überweisen, da sie eben nicht das entsprechende Fachwissen hat.

Aus diesen Gründen würde ich allen empfehlen, die Intimuntersuchung jedenfalls zu verweigern, was streng genommen und rechtlich gedeckt auch keine negativen Folgen haben dürfte.

Entgegen der allgemeinen Meinung, welche vom Bundesheer (auch noch bei der ´Belehrung´ vor der Stellung) absichtlich verstärkt wird, ist ´Mann´ nicht verpflichtet, bei der Stellung die Unterhose runterzulassen u. sich im Intimbereich untersuchen lassen zu müssen.

Per Gesetz (Wehrgesetz) ist man verpflichtet:

a) zur Stellung zu erscheinen

b) eine Blutprobe abzugeben (dies steht explizit im Wehrgesetz) u.

c) ´an der zur Überprüfung der Tauglichkeit notwendigen Untersuchungen mitzuwirken´. 

Natürlich wird seitens des Bundesheeres daher eingeredet, dass dieser Punkt c) auch die Intimuntersuchung umfasst - aber das ist eine Lüge. Eine gesetzliche Regelung zur Verpflichtung der Intimuntersuchung würde nämlich gegen ein in Deutschland u. Österreich geltendes höherrangiges (und uneinschränkbares) Recht verstoßen - und wäre somit auch bei einem Beschluss durch das Parlament automatisch ungültig.

Ich spreche hier im Übrigen vom der Menschenrechtskonvention (Verbot der Folter u. erniedrigenden Behandlung). Und ERZWUNGENE Nacktheit (auch ohne Berührung) gilt als eine der ältesten, weil aufgrund ihrer psychologischen Wirkung – aus Sicht des Folterers - effizientesten, Foltermethoden. Da es sich bei der Stellung um eine Verpflichtung handelt, ist die Intimuntersuchung eindeutig eine ERZWUNGENE Nacktheit.

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Nein

Eine Wehrpflicht für Arbeitslose würde dem Art. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot der Sklaverei u. des Zwangsdienstes) widersprechen.

Dieser Art. 4 gilt - mit 1 Ausnahme - uneingeschränkt (d.h. er DARF von einzelnen Staaten nicht eingeschränkt werden). Diese 1 Ausnahme ist eben die allgemeine Wehrpflicht (meist für ALLE Männer, tw. auch für ALLE Frauen).  Wenn diese aber nur für bestimmte Personen gelten würde (z.B. nur für ARBEITSLOSE Männer u. nicht für ALLE Männer), wäre das ein eindeutiger Verstoss gg. diesen Artikel - u. auch gg. das Anti-Diskriminierungsgesetz.  

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Die Stellung dauert 1,5 Tage. Die Stellung ist in zweiter Linie eine sehr umfangreiche Gesundenuntersuchung (zum Hauptzweck komme ich noch). Ich würde mich kurz vor der Stellung von diversen Hausärzten und v.a. einem Urologen (Begründung folgt später) untersuchen lassen u. die entsprechenden Atteste bei der Stellung vorlegen. 

Tag 1: zunächst die Überprüfung der der Identität und die sogenannte ´Belehrung´, welche neben Bundesheerpropaganda v.a. zur Einschüchterung der Stellungspflichtigen dienen soll, damit sie die im Anschluss folgenden Stellungsuntersuchungen widerstandslos über sich ergehen lassen. Danach muss man sich in dem Umkleideraum ausziehen, eine Art ´olivgründe Unterhose´ anziehen u. es beginnen die diversen Untersuchungen (Größe, Gewicht, Urin- u. Blutabnahme, Sehen, Hören, Zähne, Abhören, Belastungs-EKG, Überprüfung der Kraft in Armen u. Beinen etc.)

Tag 2: Ärztliche Untersuchung, bei welcher die Ärztin (und es wird sicher eine Frau sein) auch Penis u. Hoden ´untersuchen` möchte.

Dazu sei ganz klar gesagt: Den berühmt-berüchtigen EKG (´Eierkontrollgriff´) bei der Stellung kann man und sollte man - wenn man dessen eigentlichen Zweck u. die Absicht dahinter kennt - auch unbedingt verweigert.

Es wird zwar immer anders behauptet, aber: Mann ist bei der Stellung NICHT verpflichtet, sich im Intimbereich untersuchen zu lassen (ein Gesetz zur Verpflichtung einer Intimuntersuchung kann es in Ö aufgrund eines intern. u. uneinschränkbaren Gesetzes, welches auch in Ö Gültigkeit besitzt, gar nicht geben - u. gibt es daher auch nicht). Eine Verweigerung der Intimuntersuchung müsste seitens Ärztin u. Bundesheer - streng genommen ohne weitere Überredungsversuche - akzeptiert werden u. dürfte auch keine neg. Konsequenzen (egal welcher Art) haben.

Falls man ein Attest eines Urologen vorgelegt hat, ist dieses ein zusätzliches Argument für die Weigerung (´Wurde erst vor kurzem gemacht´). Diesbezüglich sei auch erwähnt, dass die untersuchenden Ärztin ´nur´ eine praktische Ärztin u. keine Urologin ist u. somit kein urologisches Fachwissen hat. Dies bedeutet, dass sie bei Verdacht eines urologischen Problems ihren Verdacht ohnehin von einem Urologen bestätigen lassen müsste und deshalb zum Urologen überweisen würde. Außerdem kann durch eine Intimuntersuchung in der Art, wie sie bei der Stellung üblicherweise durchgeführt wird, lediglich ein Leistenbruch erkannt werden, andere urologische Probleme wie etwa ein Hodenkrebs können – auch wenn das vom Bundesheer immer wieder wider besseren Wissens anders behauptet wird – NICHT erkannt werden. Selbst ein erfahrener Urologe könnte durch das bei der Stellung übliche kurze Anfassen der Hoden das schwer erkennen.  

Hintergrund:

Die Musterung / Stellung hatte bei ihrer Einführung (ca. um 1790) ausschließlich den Zweck eines DEMÜTIGUNGSRITUALS. Die Gemusterten mussten damals komplett nackt und vor den Augen der anderen nackten Musterungspflichtigen vor die Musterungskommission treten. Später, als es dann auch so etwas wie eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt gab, erfolgte diese natürlich vor den Augen der anderen Musterungspflichtigen und vor den Augen mehrerer Militärangehöriger. In Zeiten, als die Musterungen noch in den Wohnorten der Gemusterten durchgeführt wurden (bis 1930er), waren dabei sogar noch die Stadtoberen (Bürgermeister, Industrielle, etc.) anwesend, sodass die Musterungspflichtigen tw. nackt vor einer Kommission von 10 – 15 Leuten stehen mussten.

Der einzige Zweck dieser Vorgehensweise  war, die Musterungspflichtigen zu erniedrigen, ihnen damit ihren Stolz, ihre Würde zu nehmen und ihren Widerstand zu brechen. Nach Brechen des Widerstands war es dann später während ihrer militärischen Ausbildung wesentlich einfacher, ihnen die militärischen Grundvoraussetzungen wie Anerkennung von Autoritäten, Gehorsam, Unterwürfigkeit, etc. beizubringen u. diese Personen entsprechend den Wünschen des Militärs und somit indirekt des Staates abzurichten.

Aufgrund der erwiesenen ´Erfolge´ hat sich die Musterung in komplett nacktem Zustand dann sehr rasch in allen Armeen durchgesetzt und wurde wegen ihrer erwünschten psychologischen Wirkung auf die Musterungspflichtigen sehr lange mit relativ geringen Abweichungen - so wurde die Dauer der kompletten Nacktheit immer kürzer und die medizinischen Untersuchungen wurden immer umfangreicher – beibehalten. In Ö war es z.B. dennoch bis in die 80er-Jahre möglich, dass mehrere Musterungspflichtige komplett nackt in einem Raum auf ihre ärztliche Untersuchung (bei welcher neben dem  Arzt dann auch einige Militärangehörige als Schreiber anwesend sein konnten) warten mussten.

Spätestens in den späten 80er-Jahren gab es dann zwar keine Gruppenuntersuchungen mehr, sondern nur noch Einzeluntersuchungen. Dennoch ist es auch heute noch so, dass man während der gesamten Stellung fast nackt ist (eben lediglich mit Unterhose bekleidet), was für die meisten Untersuchungen (z.B. Augen, Gewicht, etc.) nicht notwendig ist u. somit gegen jede Regel der ärztlichen Ethik (´Ein Patient muss sich nur soweit ausziehen, wie dies für die Untersuchung unbedingt notwendig ist´) verstößt und die maximale psychologische Wirkung des Demütigungsrituals durch die komplette Nacktheit möchte das Bundesheer u. somit der Staat aber weiterhin über die Intimuntersuchung, welche aus medizinischer Sicht übrigens wenig Sinn hat, erreichen.

Im KLARTEXT: Der Hauptzweck der Musterung ist daher auch heute noch die Erniedrigung der Musterungspflichtigen und der Staat erzieht sich bis heute über das Demütigungsritual der Musterung (und auch des Wehrdienstes) obrigkeitshörige, unterwürfige, unkritische männliche Staatsbürger. (Da Frauen früher ohnehin ohne Rechte waren, musste dieses Demütigungsritual nicht auf sie angewandt werden und in der heutigen Zeit ist es nur noch schwer durchsetzbar, sie auch diesem Ritual zu unterziehen (obwohl eine als ´allgemeine Gesundenuntersuchung´ getarnte Stellungpflicht auch für Frauen innerhalb des österr. Bundesheeres natürlich schon seit einigen Jahren überlegt wird)).

Es ist übrigens erwiesen, dass die psychologische Wirkung von Foltermethoden - ERZWUNGENE Nacktheit ist auch heute noch die ´klassische´ und am weitesten verbreitetste, weil ´effiziente´ und ´einfache´, Foltermethode und die Stellung/Intimuntersuchung ist aufgrund der StellungsPFLICHT eine erzwungene Nacktheit –  auf den Gefolterten wesentlich verstärkt wird, wenn Folterer und Gefolterter UNTERSCHIEDLICHEN Geschlechts sind – und genau dies ist der Grund, warum die Intimuntersuchung bei der Stellung seit den 1980er-Jahren praktisch ausschließlich von WEIBLICHEN Ärzten durchgeführt wird.

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zu Frage 1: Ja, die Intimuntersuchung gibt es. Die kann man aber verweigern und - wenn man die eigentliche Absicht hinter der Intimuntersuchung kennt - sollte man verweigern. Eine Verweigerung müsste - strenggenommen - von der Ärztin (und es wird mit Garantie eine Frau die Intimuntersuchung machen) und den Bundesheerangehörigen ohne weitere Überredungsversuche oder Druck akzeptiert werden u. diese Weigerung dürfte auch keine negativen Folgen (egal welcher Art) für den Musterungspflichtigen haben. 

Normalerweise ist man dabei alleine mit der Ärztin im Raum, es könnte aber auch eine Schreibkraft, welche die Feststellungen der Ärztin notiert,  dabei sein. Dass wie früher mehrere Personen in einem Raum von mehreren Ärzten untersucht werden oder man während der gesamten ärztlichen Untersuchung komplett nackt ist, sollte es heute nicht mehr geben. Bei der Intimuntersuchung (ich würde die Verweigerung empfehlen) lässt man für einige Sekunden die Unterhose runter, danach werden eine eventuelle Vorhautverengung, ein ev. Leistenbruch (Husten) u. die Hoden überprüft.

zu Frage 2: Zwar freundlicher als üblich beim Militär, aber doch streng. Man wird nicht als Mensch, sondern als ´zu vermessendes Objekt´ betrachtet. Die Belehrung zu Beginn der Stellung hat übrigens auch nur den Zweck, die Burschen einzuschüchtern, damit sie die Untersuchungen der folgenden 1,5 Tage  widerspruchslos über sich ergehen lassen.

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Am ersten Tag gibt es zunächst die Überprüfung der der Identität und die sogenannte ´Belehrung´, welche aber nichts anderes als eine Einschüchterung der Stellungspflichtigen ist, damit sie die Stellungsuntersuchung widerstandslos über sich ergehen lassen. Danach muss man sich in dem Umkleideraum ausziehen, eine Art ´olivgründe Unterhose´ anziehen u. es beginnen die diversen Untersuchungen (Größe, Gewicht, Urin- u. Blutabnahme, Sehen, Hören, Zähne, Abhören, Belastungs-EKG, Überprüfung der Kraft in Armen u. Beinen etc.) Im Grunde ist es eine umfangreiche Gesundenuntersuchung.

Im zweiten Tag folgt dann die ärztliche Untersuchung, bei welcher die Ärztin (und es wird mit Garantie eine Frau sein) auch Penis u. Hoden ´untersuchen` möchte.

Dazu sei aber ganz klar gesagt: Den berühmt-berüchtigen EKG (´Eierkontrollgriff´) bei der Stellung kann man und sollte man - wenn man dessen eigentlichen Zweck u. die Absicht dahinter kennt - auch unbedingt verweigern.

Es wird zwar immer anders behauptet, aber: Mann ist bei der Stellung NICHT verpflichtet, sich im Intimbereich untersuchen zu lassen. Eine derartige Weigerung müsste seitens Ärztin u. Bundesheer - streng genommen ohne weitere Überredungsversuche - akzeptiert werden u. dürfte auch keine neg. Konsequenzen (egal welcher Art) haben.

Hintergrund:

Die Musterung / Stellung hatte bei ihrer Einführung (ca. um 1790) ausschließlich den Zweck eines DEMÜTIGUNGSRITUALS. Die Gemusterten mussten damals komplett nackt und vor den Augen der anderen nackten Musterungspflichtigen vor die Musterungskommission treten. Später, als es dann auch so etwas wie eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt gab, erfolgte diese natürlich vor den Augen der anderen Musterungspflichtigen und vor den Augen mehrerer Militärangehöriger. In Zeiten, als die Musterungen noch in den Wohnorten der Gemusterten durchgeführt wurden (bis 1930er), waren dabei sogar noch die Stadtoberen (Bürgermeister, Industrielle, etc.) anwesend, sodass die Musterungspflichtigen tw. nackt vor einer Kommission von 10 – 15 Leuten stehen mussten.

Der einzige Zweck dieser Vorgehensweise  war, die Musterungspflichtigen zu erniedrigen, ihnen damit ihren Stolz, ihre Würde zu nehmen und ihren Widerstand zu brechen. Nach Brechen des Widerstands war es dann später während ihrer militärischen Ausbildung wesentlich einfacher, ihnen die militärischen Grundvoraussetzungen wie Anerkennung von Autoritäten, Gehorsam, Unterwürfigkeit, etc. beizubringen u. diese Personen entsprechend den Wünschen des Militärs und somit indirekt des Staates abzurichten.

Aufgrund der erwiesenen ´Erfolge´ hat sich die Musterung in komplett nacktem Zustand dann sehr rasch in allen Armeen durchgesetzt und wurde wegen ihrer erwünschten psychologischen Wirkung auf die Musterungspflichtigen sehr lange mit relativ geringen Abweichungen - so wurde die Dauer der kompletten Nacktheit immer kürzer und die medizinischen Untersuchungen wurden immer umfangreicher – beibehalten. In Ö war es z.B. dennoch bis in die 80er-Jahre möglich, dass mehrere Musterungspflichtige komplett nackt in einem Raum auf ihre ärztliche Untersuchung (bei welcher neben dem  Arzt dann auch einige Militärangehörige als Schreiber anwesend sein konnten) warten mussten.

Spätestens in den späten 80er-Jahren gab es dann zwar keine Gruppenuntersuchungen mehr, sondern nur noch Einzeluntersuchungen. Dennoch ist es auch heute noch so, dass man während der gesamten Stellung fast nackt ist (eben lediglich mit Unterhose bekleidet), was für die meisten Untersuchungen (z.B. Augen, Gewicht, etc.) nicht notwendig ist u. somit gegen jede Regel der ärztlichen Ethik (´Ein Patient muss sich nur soweit ausziehen, wie dies für die Untersuchung unbedingt notwendig ist´) verstößt und die maximale psychologische Wirkung des Demütigungsrituals durch die komplette Nacktheit möchte das Bundesheer u. somit der Staat aber weiterhin über die Intimuntersuchung, welche aus medizinischer Sicht übrigens wenig Sinn hat, erreichen.

Im KLARTEXT: Der Hauptzweck der Musterung ist daher auch heute noch die Erniedrigung der Musterungspflichtigen und der Staat erzieht sich bis heute über das Demütigungsritual der Musterung (und auch des Wehrdienstes) obrigkeitshörige, unterwürfige, unkritische männliche Staatsbürger. (Da Frauen früher ohnehin ohne Rechte waren, musste dieses Demütigungsritual nicht auf sie angewandt werden und in der heutigen Zeit ist es nur noch schwer durchsetzbar, sie auch diesem Ritual zu unterziehen (obwohl eine als ´allgemeine Gesundenuntersuchung´ getarnte Stellungpflicht auch für Frauen innerhalb des österr. Bundesheeres natürlich schon seit einigen Jahren überlegt wird)).

Es ist übrigens erwiesen, dass die psychologische Wirkung von Foltermethoden - ERZWUNGENE Nacktheit ist auch heute noch die ´klassische´ und am weitesten verbreitetste, weil ´effiziente´ und ´einfache´, Foltermethode und die Stellung/Intimuntersuchung ist aufgrund der StellungsPFLICHT eine erzwungene Nacktheit  –  auf den Gefolterten wesentlich verstärkt wird, wenn Folterer und Gefolterter UNTERSCHIEDLICHEN Geschlechts sind – und genau dies ist der Grund, warum die Intimuntersuchung bei der Stellung seit den 1980er-Jahren praktisch ausschließlich von WEIBLICHEN Ärzten durchgeführt wird.

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Am ersten Tag gibt es zunächst die Überprüfung der der Identität und die sogenannte ´Belehrung´, welche aber nichts anderes als eine Einschüchterung der Stellungspflichtigen ist, damit sie die Stellungsuntersuchung widerstandslos über sich ergehen lassen. Danach muss man sich in dem Umkleideraum ausziehen, eine Art ´olivgründe Unterhose´ anziehen u. es beginnen die diversen Untersuchungen (Größe, Gewicht, Urin- u. Blutabnahme, Sehen, Hören, Zähne, Abhören, Belastungs-EKG, Überprüfung der Kraft in Armen u. Beinen etc.) Im Grunde ist es eine umfangreiche Gesundenuntersuchung.

Im zweiten Tag folgt dann die ärztliche Untersuchung, bei welcher die Ärztin (und es wird mit Garantie eine Frau sein) auch Penis u. Hoden ´untersuchen` möchte.

Dazu sei aber ganz klar gesagt: Den berühmt-berüchtigen EKG (´Eierkontrollgriff´) bei der Stellung kann man und sollte man - wenn man dessen eigentlichen Zweck u. die Absicht dahinter kennt - auch unbedingt verweigern.

Es wird zwar immer anders behauptet, aber: Mann ist bei der Stellung NICHT verpflichtet, sich im Intimbereich untersuchen zu lassen. Eine derartige Weigerung müsste seitens Ärztin u. Bundesheer - streng genommen ohne weitere Überredungsversuche - akzeptiert werden u. dürfte auch keine neg. Konsequenzen (egal welcher Art) haben.

Hintergrund:

Die Musterung / Stellung hatte bei ihrer Einführung (ca. um 1790) ausschließlich den Zweck eines DEMÜTIGUNGSRITUALS. Die Gemusterten mussten damals komplett nackt und vor den Augen der anderen nackten Musterungspflichtigen vor die Musterungskommission treten. Später, als es dann auch so etwas wie eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt gab, erfolgte diese natürlich vor den Augen der anderen Musterungspflichtigen und vor den Augen mehrerer Militärangehöriger. In Zeiten, als die Musterungen noch in den Wohnorten der Gemusterten durchgeführt wurden (bis 1930er), waren dabei sogar noch die Stadtoberen (Bürgermeister, Industrielle, etc.) anwesend, sodass die Musterungspflichtigen tw. nackt vor einer Kommission von 10 – 15 Leuten stehen mussten.

Der einzige Zweck dieser Vorgehensweise  war, die Musterungspflichtigen zu erniedrigen, ihnen damit ihren Stolz, ihre Würde zu nehmen und ihren Widerstand zu brechen. Nach Brechen des Widerstands war es dann später während ihrer militärischen Ausbildung wesentlich einfacher, ihnen die militärischen Grundvoraussetzungen wie Anerkennung von Autoritäten, Gehorsam, Unterwürfigkeit, etc. beizubringen u. diese Personen entsprechend den Wünschen des Militärs und somit indirekt des Staates abzurichten.

Aufgrund der erwiesenen ´Erfolge´ hat sich die Musterung in komplett nacktem Zustand dann sehr rasch in allen Armeen durchgesetzt und wurde wegen ihrer erwünschten psychologischen Wirkung auf die Musterungspflichtigen sehr lange mit relativ geringen Abweichungen - so wurde die Dauer der kompletten Nacktheit immer kürzer und die medizinischen Untersuchungen wurden immer umfangreicher – beibehalten. In Ö war es z.B. dennoch bis in die 80er-Jahre möglich, dass mehrere Musterungspflichtige komplett nackt in einem Raum auf ihre ärztliche Untersuchung (bei welcher neben dem  Arzt dann auch einige Militärangehörige als Schreiber anwesend sein konnten) warten mussten.

Spätestens in den späten 80er-Jahren gab es dann zwar keine Gruppenuntersuchungen mehr, sondern nur noch Einzeluntersuchungen. Dennoch ist es auch heute noch so, dass man während der gesamten Stellung fast nackt ist (eben lediglich mit Unterhose bekleidet), was für die meisten Untersuchungen (z.B. Augen, Gewicht, etc.) nicht notwendig ist u. somit gegen jede Regel der ärztlichen Ethik (´Ein Patient muss sich nur soweit ausziehen, wie dies für die Untersuchung unbedingt notwendig ist´) verstößt und die maximale psychologische Wirkung des Demütigungsrituals durch die komplette Nacktheit möchte das Bundesheer u. somit der Staat aber weiterhin über die Intimuntersuchung, welche aus medizinischer Sicht übrigens wenig Sinn hat, erreichen.

 Es ist übrigens erwiesen, dass die psychologische Wirkung von Foltermethoden - ERZWUNGENE Nacktheit ist auch heute noch die ´klassische´ und am weitesten verbreitetste, weil ´effiziente´ und ´einfache´, Foltermethode und die Stellung/Intimuntersuchung ist aufgrund der StellungsPFLICHT eine erzwungene Nacktheit – auf den Gefolterten wesentlich verstärkt wird, wenn Folterer und Gefolterter UNTERSCHIEDLICHEN Geschlechts sind – und genau dies ist der Grund, warum die Intimuntersuchung bei der Stellung seit den 1980er-Jahren praktisch ausschließlich von WEIBLICHEN Ärzten durchgeführt wird.

Im KLARTEXT: Trotz der mittlerweile umfangreichen körperlichen Untersuchung ist der Hauptzweck der Musterung auch heute noch die Erniedrigung der Musterungspflichtigen und der Staat erzieht sich bis heute über das Demütigungsritual der Musterung (und auch des Wehrdienstes) obrigkeitshörige, unterwürfige, unkritische männliche Staatsbürger. (Da Frauen früher ohnehin ohne Rechte waren, musste dieses Demütigungsritual nicht auf sie angewandt werden und in der heutigen Zeit ist es nur noch schwer durchsetzbar, sie auch diesem Ritual zu unterziehen (obwohl eine als ´allgemeine Gesundenuntersuchung´ getarnte Stellungpflicht auch für Frauen innerhalb des österr. Bundesheeres natürlich schon seit einigen Jahren überlegt wird)).

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Hi Ferdinand,

möglicherweise kommt meine Antwort für die zu spät.

JA, du darfst die Intimuntersuchung verweigern - und wenn man den ursprünglichen Zweck der gesamten Stellung und der Intimuntersuchung kennt (mit gesundheitlichen Themen hat das überhaupt nichts zu tun) - sollte jeder die Intimuntersuchung verweigern. Streng genommen dürfte dies auch keine negativen Folgen haben.

Entgegen der allgemeinen Meinung, welche vom Bundesheer (auch noch bei der ´Belehrung´ am Beginn der Stellung) absichtlich verstärkt wird, ist ´Mann´ nicht verpflichtet, bei der Stellung die Unterhose runterzulassen u. sich im Intimbereich untersuchen zu lassen.

Per Gesetz (Wehrgesetz) ist man verpflichtet:

a) zur Stellung zu erscheinen

b) eine Blutprobe abzugeben (dies steht explizit im Wehrgesetz) u.

c) ´an der zur Überprüfung der Tauglichkeit notwendigen Untersuchungen mitzuwirken´. 

Natürlich wird seitens des Bundesheeres daher eingeredet, dass Punkt c) auch die Intimuntersuchung umfasst - aber das ist eine Lüge. Eine Gesetz, welches jemand verpflichtet, sich im Intimbereich untersuchen lassen zu müssen, gibt es nicht. Dies würde nämlich gegen ein auch in Österreich geltendes höherrangiges (und uneinschränkbares) Recht verstoßen - und wäre daher im Übrigen auch bei einem Beschluss durch das Parlament automatisch ungültig.

Ich spreche hier von der Menschenrechtskonvention (Verbot der Folter u. erniedrigenden Behandlung). Und ERZWUNGENE Nacktheit (auch ohne Berührung) gilt als eine der ältesten, weil aufgrund ihrer psychologischen Wirkung – aus Sicht des Folterers - effizientesten, Foltermethoden. Da es sich bei der Stellung um eine Verpflichtung handelt, ist die Intimuntersuchung eindeutig eine ERZWUNGENE Nacktheit.

Die Musterung (damals in komplett nacktem Zustand) wurde ca. um 1800 einzig aufgrund ihrer psychologischen Wirkung auf die Gemusterten eingeführt. Es ging darum – und dies ist auch heute noch der Hauptzweck -, den Gemusterten durch diese (durch den Staat) auferzwungene Nacktheit zu erniedrigen, um ihnen damit  ihren Stolz und ihre Würde zu nehmen und sie zu ´brechen´. Danach ist es nämlich wesentlich einfacher, ihnen die militärischen Grundfertigkeiten (Anerkenntnis der Autorität des Befehlshaber, Gehorsam, Befehlstreue, Unterwürfigkeit etc.) beizubringen und sie – nach den Wünschen des Staates – auszubilden. Die Grundregel lautet nämlich: Je stärker eine Person gedemütigt wird, desto weniger Widerstand wird sie leisten und desto besser kann sie ´abgerichtet´ werden. 

Auch wenn heute der gesundheitliche Aspekt (welcher bei der Intimuntersuchung übrigens praktisch nicht vorhanden ist) vorgeschoben wird, ist die Stellung auch heute noch vor allem ein Erniedrigungsritual, um auf die Gemusterten psychologisch einzuwirken (dass man während der gesamten Stellung 1,5 Tage sehr leicht bekleidet ist, hat auch damit zu tun).

Die psychologische Wirkung, sprich die Erniedrigung, wird bei der Folter übrigens wesentlich verstärkt, wenn ´Folterer´ u. ´Gefolterter´ UNTERSCHIEDLICHEN Geschlechts sind – und genau das ist der Grund, warum für die Intimuntersuchung praktisch ausschließlich WEIBLICHE Ärzte eingesetzt werden.

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