Ich zitiere mal: 

Wird jemand
beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis, d.h. ohne den "Kleinen Waffenschein"
angetroffen, dann stellt das eine Straftat dar. Es droht unter Umständen eine
Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und die Einziehung der Waffe(n).

Ich denke jedoch das du bezüglich deinen Alters natürlich nicht mit einer Gefängnisstrafe rechnen musst. Aber genau kann ich es dir natürlich nicht sagen da ich deine Vorstrafen nicht kenne. Jede Bestrafung hängt vom Einzelfall ab. Aber auch wenn du Dank deinen Alters und durch das verdeckte, unscheinbare tragen der Waffe (ohne sie in der Öffentlichkeit zu zeigen) keine Gefängnisstrafe bekommst, wird die Strafe dennoch im Vergleich zu anderen üblichen Straftaten (Diebstahl, Einbruch, Btm Verstöße), ein ziemlich hohe Strafe sein. 

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Dein Führerschein dürfen sie dir natürlich nicht wegnehmen. Klar du hast ja gegen noch kein Gesetz verstoßen. Den Schlüssel könnten sie dir dennoch wegnehmen, wenn bei Ihnen der Verdacht besteht, das du später noch fahren möchtest. Dabei könnten sie sich auf das Gefahrenabwehrrecht berufen, und die zu erwartende Verletzung der öffentlichen Sicherheit verhindern. Also ist die Frage ob sie dir glauben das du nur in deinem Auto sitzen und trinken möchtest oder in nächster Zeit noch damit losfährst. 

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Du wirst zunächst eine Anzeige bekommen bezüglich Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wirst wahrscheinlich auch noch eine Vorladung bekommen wo du dich noch einmal zur Sache äußern kannst. Danach geht das Ding zum Staatsanwalt der dann entscheidet ob er ein öffentliches Interesse bekündet. Wenn du noch nie polizeilich in Erscheinung getreten bist kannst du damit rechnen das der Staatsanwalt keinen Sinn in der weiteren Verfolgung sieht und es aufgrund der geringen Menge fallen lässt. Das heißt du bleibst Straffrei. Trotzdem wirst du als Konsument vermerkt.

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Die Polizei hat heute die 3 großen Aufgaben der : 

Gefahrenabwehr, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, Verhinderung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen. 

Über Fürsorge oder Wohlfahrtsfürsorge gegenüber dem Bürger ist mir nichts bekannt. Ich kenne nur eines der Grundsetze des Beamtentums und das ist die Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber der Beamten. Wirkt sich bei mir z.B. so aus das ich eine Heilfürsorge besitzen d.h. nicht privat versichert bin sondern über das Land (meinen Dienstherren).

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Du bekommst trotzdem erst einmal eine Anzeige sowie eine Vorladung bei der Kriminalpolizei. Ob du erscheinst oder nicht ist dir überlassen. Danach kommt der Spaß zum Staatsanwalt der überprüft dann den Sachverhalt und deine Person und entscheidet dann ob ein öffentliches Interesse begründet werden kann. Bei einer nicht polizeilich Bekannten Person und einer Menge von z.B. 0,8g wird wahrscheinlich kein Staatsanwalt ein öffentliches Interesse in der Sache sehen. Aber es hängt immer vom Einzelfall ab.

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Genau das gleiche Problem habe ich auch! Deswegen habe ich mich bisher noch nicht getraut den Schritt in die SPD zu wagen :( Hat sich bei dir denn schon was ergeben? 

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