Doch, es ist erlaubt. § 127 StPO . https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html

Dabei nur so viel Gewalt anwenden, wie notwendig ist. Wehrt der Dieb sich nicht, dann human mit ihm umgehen.

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Sofern du über den Zaun geklettert bist und schon auf der anderen Seite warst, ist der Tatbestand des Hausfriedensbruch bereits verwirklicht. Auch wenn du den Boden auf der verbotenen Seite nicht berührt hast.

Hausfriedensbruch ist eine der harmloseren Straftaten des StGB . Eine Geldstrafe, vermutlich aber eine Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO , ist wahrscheinlich. Vorausgesetzt du hast keine Vorstrafen.

Wenn du bei der Tat zwischen 14 und 20 Jahre alt warst, dann wird ( 14 bis 17 ) , bzw. kann ( 18 bis 20 ) , Jugendstrafrecht angewandt werden. Dann gibt es auch keine Geldstrafe. Bist du bei der Tat 13 oder jünger gewesen, dann passiert gar nichts ( § 19 StGB ) .

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Nicht immer frisch rasiert ist nebensächlich. Aber bevor man Sex in welcher Form auch immer hat, sollte es nicht lange her sein, dass man sich geduscht/gebadet hat.

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