Er darf das nicht. So wie du es geschildert hast, wurde ein Kaufvertrag ganz offensichtlich geschlossen (Bestätigung über KV per email gekriegt?)

If so, dann ist der Anspruch auf den Artikel zum vereinbarten Preis entstanden. Preis gezahlt, also her mit dem Teil. Das ist der grundlegendste Anspruch des Kaufrechts, 433 II.

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