Es reicht, wenn er polizeilich, also beim Bürgeramt und somit im Personalausweis, auf deine Adresse gemeldet ist, um ein Wohnrecht bei dir zu haben. Ist dies der Fall, dann müsstest du ihn raus klagen, sollte er nicht freiwillig gehen.

Steht er nicht im Mietvertrag und ist nicht auf deine Anschrift gemeldet, dann mach folgendes:  Polizei rufen, in deren Anwesenheit dem Freund Hausverbot erteilen und die sollen das Hausverbot durchsetzen. Dein Freund darf sich dann nicht mehr in deiner Wohnung und auch nicht mehr im dazugehörigen Mietshaus aufhalten, wenn du das so wünscht.

Verstößt er dagegen, macht er sich nach § 123 StGB des Hausfriedensbruch strafbar.

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Ich würde mich auch gerne mit dir treffen.  :`(

Normal natürlich anziehen. Nicht zu aufreizend. ( soll ja warm/mild werden ) Sei du selbst:  lieb, natürlich, püppihaft.  :)))

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:DDD

Könnte beides zutreffen. Je nachdem aus welchen Blickwinkel man das betrachtet. Er könnte Interesse an dir und damit gleichzeitig ein Problem ( mit dir ) haben.   ^^

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Diese Formulierung ist nicht rechtens! Wie soll man denn etwas ausprobieren und testen ob etwas geht, wenn man nicht die Original Verpackung aufmacht?

http://www.internetrecht-rostock.de/rueckgabe-originalverpackung.htm

Saturn MUSS die Ware umtauschen und dir den Preis bar erstatten oder in gleicher Höhe einen Gutschein ausstellen. Aber nur mit dem Original Kassenbeleg von dir.

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Ja natürlich. Was ist daran so außergewöhnlich? Es gibt immer mal wieder außergewöhnlich kluge und begabte Schüler/Menschen.

Ich war zwar nie in der Schule perfekt, aber bin dennoch der klügste Mensch weltweit. Fakt!

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Er kann sie wegen unter anderem Eigenbedarf kündigen. Aber erstens nur, wenn sie mindestens 1 Jahr dort wohnt. Zweitens bedarf die Eigenbedarfskündigung einer stichhaltigen Begründung, warum er gerade jetzt die Wohnung an einen Familienangehörigen vermieten möchte und somit dem Mieter kündigt.

Der Vermieter muss die Wohnung auch tatsächlich an seine Familienangehörigen vermieten oder für sich selbst nutzen, sonst hat die Freundin einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Wohnung muss dann eine Zeit lang von einem Familienangehörigen genutzt werden. Mindestens 6 Monate würden wohl Gerichte urteilen, weil alles was niedriger wäre den Verdacht des Schein-Eigenbedarfs wecken könnte.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

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Das ist ok. Aber nicht krasser.  :)

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Die Eltern müssen das beide mit ihrer Unterschrift ausdrücklich erlauben. Dann geht das. Sie können diese Erlaubnis aber auch wieder zurück ziehen, sofern du nicht dann schon 18 bist.

Auch wenn du zu deiner Oma wolltest, geht das nur über die Erlaubnis deiner Eltern. Oder deinen Eltern wird das Sorgerecht entzogen und auf jemand anders übertragen. Dann trüge der Andere die Verantwortung für dich und könnte dir erlauben auszuziehen.

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Möchtest du ein Girokonto eröffnen und bist noch keine 18 Jahre alt, dann muss entweder dein Vater oder deine Mutter ( oder auch beide ) persönlich mit zu der Bank kommen und den Kontovertrag persönlich unterschreiben. Vollmachten nützen da nichts.

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Da dies ein reines Antragsdelikt ist geht das. Allerdings nur, solange noch keine Anklage erhoben wurde oder die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht.

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"....wo ich betrunken wahr...."

Tja, null Mitleid! Schade das du dort noch arbeiten darfst!

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Meine Herren, wie kann man denn so .... sein?!  -.-

1.)  Man fragt telefonisch vorher nach wie lange es ca. dauern wird, bis ein Schlüsseldienst ankommt. Das der eine Stunde braucht ist nicht unnormal, da es noch genug andere unkluge Menschen gibt, die sich ausschließen!

2.)  Das er die Nachbarn geweckt hatte, gehört zu seiner Arbeit damit er ins Haus kommen kann, um deine Wohnungstür zu öffnen. Auch wenn du das vorher verneintest.

3.)  Da du ihm sagtest, er solle die Tür nicht mehr aufmachen weil du einen Zweitschlüssel besorgen kannst, durfte er nicht an deine Wohnungstür und dessen Schloss ran und dieses öffnen. Das war dann eine strafbare Sachbeschädigung nach § 303 StGB und so gesehen auch eine ebenso strafbare Beleidigung nach § 185 StGB an deiner Person.

4.)  Der unseriöse Schlüsseldienst kann aber zumindest trotz der begangenen Straftaten seine Anfahrtskosten verlangen. Die Arbeitsleistung nicht, da du diese ihm ja untersagt hast. Also nur die Anfahrtskosten. Wie hoch die sind? Keine Ahnung. Unter 40 € meine ich.

5.)  159 € ist zwar viel, aber eigentlich auch normal. Aber wie geschrieben:  Er durfte seine Arbeitsleistung im Sinne des Schloss öffnen ja nicht mehr vollbringen, da du ihm das untersagt hast. Also darf er nur die Anfahrtskosten berechnen.

6.)  Warum verlangte er auf einmal 509, 08 € ? Also nochmal 350,08 € mehr? Diese Summe ist unter keinen Umständen gerechtfertigt! Das ist schlicht und einfach vollendeter Betrug nach § 263 StGB, bzw. Wucher nach § 291 StGB !

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__291.html

Warum zahlst du denn so eine derartig hohe Summe freiwillig?!

7.)  Nein, Zahlungen per EC Karte mit Pin sind nicht stornierbar.

8.)  Hast du eine Rechnung erhalten, die der Straftäter angeblich geschrieben hat?

9.)  Anzeige bei der Polizei stellen wegen Betrug, bzw. Wucher! Egal, ob du eine Rechnung hast oder nicht. Dann tanz da mit 2 - 3 Freunden ( Zeugen ) bei der Schlüsseldienst Firma persönlich an, schilder den Sachverhalt ruhig und sachlich.

Bitte um Erstattung von ca. 460 €, da du dem Schlüsseldienst Mitarbeiter untersagtest, die Tür zu öffnen und daher alles über 50 € reine Abzocke ist und du auch zur Polizei und an die Presse gehen wirst, wenn man dir den Großteil deines Geldes nicht wieder gibt.

Achtet aber darauf, euch dort nicht strafbar zu machen. Erteilen die Leute euch vor Ort ein Hausverbot, dann müsst ihr diesem umgehend Folge leisten.

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Bin ich prüde bzw. eine Spaßbremse?

Hallo Zusammen :)

Ich bin 19 und hatte erst einen Freund. Es ist nicht so, dass es keine anderen Typen gegeben hätte. Aber entweder wollten sie nichts von mir bzw. ich nichts von ihnen. Und hier beginnt meine Frage auch eigentlich schon. Ist man prüde, nur weil man sich nicht auf Jemand einlässt, den man zwar attraktiv findet, aber nicht verliebt ist? Ich studiere seit diesem Jahr und man sagt ja, dass man während seinem Studium Spaß haben soll und lieber Single bleibt. Ich bin jetzt schon auf einige Leute gestoßen die mich schräg angeschaut haben, weil ich nicht einfach mit Leuten knutsche bzw. noch kein Sex hatte. Ich bin aber der Meinung, dass man auf den passendne Augenblick und auf die richtige Person wartet. Auf einer Party war ich mal etwas angetrunken und habe Jemand kennen gelernt. Ich fand ihn attraktiv und wir haben auch lange miteinader geredet. ich bin dann auch zu ihm mit nach Hause. Mehr als küssen wollte ich aber nicht bzw. nach dem küssen habe ich mir auch schon ein vorwurf gemacht. weil ich ja eigentlich nur jemand küsse, in den ich auch verliebt bin. Es war nicht schlecht, aber irgendwie fühle ich mich dann schlecht. irgendwie billig....wisst ihr was ich meine? Ist das Quatsch wie ich denke und sollte ich lieber Spaß haben bzw. lernt man nur so Jemand kennen? Also indem man Ihn erst küsst und dann abmacht ob man zusammen ist, oder nicht? Dann fühle ich mich aber irgendwie benutzt....Gibt es hier noch Jungs/Männer die eine Frau erst küssen, wenn sie sich in sie verliebt haben? Wie war das während eurer Studienzeit?

Ich musste diese Fragen einfach mal los werden, weil es mich schon beschäftigt. Ich will ja keine Spaßbremse sein, aber irgendwie verliert doch ein Kuss an Bedeutung, wenn man ihn jedem schenkt, oder?

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Ja, die gibt es. Wenn auch wenige. Es gibt auch Jungs, die sind über 30 und haben sich noch nie geprügelt und waren noch nie betrunken! Dazu hassen sie Kippen, Alk, Drogen, Partys, Religionen und Dummheit, sowie Nazis!

Like a JuraGold!

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Schreib beim nächsten mal deutsch!

Man ist verpflichtet, einen gültigen Fahrschein beim einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel bei sich zu tragen und auf verlangen vorzuzeigen. Hast du das nicht, wird eine kleine Strafgebühr fällig.

Hast du einen gültigen Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz, aber eben nicht vor Ort dabei, wird als Strafe nur eine kleine Gebühr von meist 5 € bis 10 € fällig, wenn du nachweisen kannst zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen Fahrschein besessen zu haben.

Das macht man besten persönlich, indem man in die Firma oder ein Kundencenter geht und dort den Fahrschein vorlegt.

Hast du gar kein Ticket, werden meist 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt fällig und eventuell eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB gestellt.

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