Meine Herren, wie kann man denn so .... sein?! -.-
1.) Man fragt telefonisch vorher nach wie lange es ca. dauern wird, bis ein Schlüsseldienst ankommt. Das der eine Stunde braucht ist nicht unnormal, da es noch genug andere unkluge Menschen gibt, die sich ausschließen!
2.) Das er die Nachbarn geweckt hatte, gehört zu seiner Arbeit damit er ins Haus kommen kann, um deine Wohnungstür zu öffnen. Auch wenn du das vorher verneintest.
3.) Da du ihm sagtest, er solle die Tür nicht mehr aufmachen weil du einen Zweitschlüssel besorgen kannst, durfte er nicht an deine Wohnungstür und dessen Schloss ran und dieses öffnen. Das war dann eine strafbare Sachbeschädigung nach § 303 StGB und so gesehen auch eine ebenso strafbare Beleidigung nach § 185 StGB an deiner Person.
4.) Der unseriöse Schlüsseldienst kann aber zumindest trotz der begangenen Straftaten seine Anfahrtskosten verlangen. Die Arbeitsleistung nicht, da du diese ihm ja untersagt hast. Also nur die Anfahrtskosten. Wie hoch die sind? Keine Ahnung. Unter 40 € meine ich.
5.) 159 € ist zwar viel, aber eigentlich auch normal. Aber wie geschrieben: Er durfte seine Arbeitsleistung im Sinne des Schloss öffnen ja nicht mehr vollbringen, da du ihm das untersagt hast. Also darf er nur die Anfahrtskosten berechnen.
6.) Warum verlangte er auf einmal 509, 08 € ? Also nochmal 350,08 € mehr? Diese Summe ist unter keinen Umständen gerechtfertigt! Das ist schlicht und einfach vollendeter Betrug nach § 263 StGB, bzw. Wucher nach § 291 StGB !
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__291.html
Warum zahlst du denn so eine derartig hohe Summe freiwillig?!
7.) Nein, Zahlungen per EC Karte mit Pin sind nicht stornierbar.
8.) Hast du eine Rechnung erhalten, die der Straftäter angeblich geschrieben hat?
9.) Anzeige bei der Polizei stellen wegen Betrug, bzw. Wucher! Egal, ob du eine Rechnung hast oder nicht. Dann tanz da mit 2 - 3 Freunden ( Zeugen ) bei der Schlüsseldienst Firma persönlich an, schilder den Sachverhalt ruhig und sachlich.
Bitte um Erstattung von ca. 460 €, da du dem Schlüsseldienst Mitarbeiter untersagtest, die Tür zu öffnen und daher alles über 50 € reine Abzocke ist und du auch zur Polizei und an die Presse gehen wirst, wenn man dir den Großteil deines Geldes nicht wieder gibt.
Achtet aber darauf, euch dort nicht strafbar zu machen. Erteilen die Leute euch vor Ort ein Hausverbot, dann müsst ihr diesem umgehend Folge leisten.