Schau mal hier, vielleicht hilft das: http://www.baptisten-leipzig.de/index.php?option=com_content&view=article&id=114&Itemid=165
Bei weiteren Fragen, immer her damit :)
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Bei weiteren Fragen, immer her damit :)
Für das Fortbestehen der Familienversicherung darf deine Ehefrau "nebenberuflich selbstständig" sein. D.h. nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, kein Verdienst über 425€ (2017), keine Arbeitnehmer beschäftigen und ihr Einkommen darf nicht ihren Lebensunterhalt sicher stellen. Dafür sendet Ihnen die Krankenkasse allerdings einen Fragebogen zu, der darauf abgestimmt ist, zu prüfen, ob eine Selbstständigkeit neben- oder hauptberuflich ausgeübt wird.
Mmh.. Ich könnte mir nur vorstellen, dass die Meldung von deinem Arbeitgeber jetzt erst eingegangen ist und die Krankenkasse das nun geprüft hat. Eigentlich hättest du aber einen Bescheid darüber bekommen müssen; einfach das Geld abziehen geht normal nicht (zumindest bei uns).
Da solltest du auf jeden Fall mal mit deiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen.
TK wäre mein Favorit. Die zahlen nach der Ausbildung am meisten, allerdings ist die Ausbildung sehr anspruchsvoll. Von Bekannten weiß ich, dass die Ausbilder dort sehr darauf bedacht sind, dass ihre "Zöglinge" super gute Leistungen bringen und falls dies mal nicht der Fall sein sollte, muss man vorsprechen..
Als geringfügig Beschäftigte hast du gar keinen Anspruch auf die PKV. Da bleibt dir nur noch die freiwillige/ Anschlussversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, die du allerdings beantragen musst, damit die Mindeststufe für den Beitrag berechnet werden kann. Hier zahlst du für die Medikamente nur die gesetzliche Zuzahlung, der Rest wird dann von der AOK übernommen.
Ist dein Mann denn in der GKV in der Krankenversicherung der Rentner oder zufällig über dich familienversichert?
Ist dein Mann den pflichtversichert bei der Krankenkasse oder bisher über dich familienversichert gewesen?
Sie kann eine Rente bis zu 415 € (2016) beziehen und weiter familienversichert bleiben.
Lightroom
In Deutschland besteht die Pflicht, krankenversichert zu sein. Wenn du kein ALG II beziehst oder keinen Arbeitgeber hast, der dich anmelden könnte, musst du dich entweder "freiwillig" (Anschlussversicherung nach § 188) versichern oder du bist verheiratet und könntest in die Familienversicherung deiner Ehefrau/ oder Eltern (wenn du unter 23 Jahre alt bist). Um Genaueres sagen zu können, bräuchte ich aber mehr Informationen.
Schau dir mal das hier an (vielleicht hilft es dir :)):
www.heftig.de/ehrlicher-brief/
Also wir müssen bei der Telekom etwa 2-3 Monate aufs WLAN warten, da bei uns in der Stadt Glasleitungen gelegt werden und die uns das erst im Januar anbieten können und auch so ziemlich überlastet sind. Aber 6 Monate ist schon ziemlich lang. Am besten mal 1&1 kontaktieren!
Wenn du die Ausbildung zum SoFa machen möchtest, benötigst du mindestens einen Realschulabschluss. Seltenst werden auch sehr gute Hauptschulabschlüsse akzeptiert (in unserer Stufe eine von etwa 80). Meist werden aber die Leute mit Fachabi/ Abi bevorzugt (die TK nimmt wohl nur solche). Bei uns hatten zwei von 80 "nur" einen guten Realschulabschluss.