In den USA hat sich mit den "bounty hunters" ein richtiges Business entwickeln können. Wird in den USA jemand in ein Strafverfahren verwickelt, dann wird dieser üblicherweise unter Auferlegung einer hohen Kaution bis zur Gerichtsverhandlung wieder freigelassen. Das nötige Geld wird bei professionellen Kleinkreditgebern beschafft (bondsmen), welche gegen eine Prämie die volle Summe sicherstellen. Wenn nun ein Beschuldigter untertaucht, so muss nach einer gewissen Frist der boundsman dem Gericht gegenüber die volle Kautionssumme aufbringen. Damit dies nicht geschieht, wenden sich die boundsmen an einen bounty hunter, der gegen ein entsprechendes Honorar verspricht, den Gesuchten rechtzeitig beizubringen. Diese modernen Kopfgeldjäger sind an keine Auslieferungs- und Verfahrensregeln gebunden und operieren sowohl innerhalb als auch ausserhalb (sehr riskant) der USA.

In Europa ginge so etwas nicht, da die Strafverfolgung eine rein staatliche Aufgabe ist und Selbsthilfe nur in geringem Umfang gesetzlich erlaubt ist. Die Bürger der USA haben generell andere Vorstellungen was Selbsthilfe (z.B. Notwehr) betrifft als die Europäer. 

Wenn du also Lust hast dein Leben aufs Spiel zu setzen für ein bisschen Geld, dann musst du in die USA auswandern.

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Auf sexuelle Handlungen mit Kindern Art. 187 StGB, stehen bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafe. Der 16-jährige kann dafür nur bestraft werden, wenn der Altersunterschied mehr als 3 Jahre beträgt.

Wenn die Handlung nicht freiwillig geduldet wurde, dann könnte zusätzlich sexuelle Nötigung (bis 10 Jahre G od. Geldstrafe) oder Vergewaltigung (1 bis 10 Jahre G) vorliegen.

Wenn der 16 jährige für eines dieser Tatbestände verurteilt werden könnte, wäre gem. JStG eine theoretische Höchststrafe von 1 Jahr möglich. In der Regel wird jedoch eine Massnahme verhängt. Die familiären Umstände und der Entwicklungsstand sind massgebend.

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Grundsätzlich ist es nicht widerrechtlich einen 17jährigen 4 Wochen alleine zu lassen. Falls jedoch in dieser Zeit irgendetwas Schlimmes passiert deswegen, könnten sich die Eltern mitverschuldet haben. Allerdings nur, wenn in diesem Zusammenhang eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Da du 17 bist und ich schätze mal auch selbstständig und vernünftig, wird dies auch kaum der Fall sein, falls denn dieser unwahrscheinliche Fall eintreten wird, dass irgendwas Schlimmes geschieht, weil Mami und Papi weg waren...

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Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet für die gesamte Arbeitszeit den Lohn zu bezahlen. Falls der Arbeitgeber mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden ist, dann kann er den Vertrag fristgerecht auflösen. Den Arbeitgeber nach Gutdünken vertrödelte Zeit nacharbeiten lassen ist m.E. nicht zulässig. Es ist auch schwer nachzuweisen, wie viel Zeit der Arbeitnehmer objektiv vertrödelt hat.

Sinnvollerweise sollte er sich mit der Schichtleitung auf eine Zeit einigen, die er nacharbeitet. Allerdings kann er auch einfach nach Hause gehen und riskieren, dass er die Arbeitsstelle irgendwann verliert, weil seine Vorgesetzten mit seiner Arbeit nicht zufrieden sind.

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Du musst weder einen Ausweis zeigen, noch deinen Namen nennen.

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Rechtlich gesehen stehen in diesem Fall zwei rechtlich geschützte Interessen gegenüber: Die ärtzliche Schweigepflicht und das öffentliche Interesse eine Straftat zu verfolgen. Welches Interesse stärker gewichtet werden soll, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls. In der Regel wiegt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung mehr als die ärtzliche Schweigepflicht, weshalb eine Anzeige legal ist. Es könnte unter Umständen sogar eine Pflicht sein, eine Straftat zu melden.

In deinem geschilderten Fall war die Anzeig zweifellos berechtigt, da du mit deinem Verhalten das Leben anderer Menschen in Gefahr gebracht hättest. Ich geh mal davon aus, dass die Ärztin deine Vorgeschichte mit Zwangshospitalisierung Zwecks Drogenentzug kennt und die Meldung an die Polizei praktisch schon als Pflicht betrachtet werden kann!

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Du musst gar nichts befürchten. Das sind leere Drohungen, damit du verunsichert wirst und nicht mehr anrufst. Strafrechtlich ist nicht annähernd ein Tatbestand erfüllt. Zivilrechtliche Forderungen können sie auch nicht vor Gericht durchsetzen. Welche denn? Für die gestohlenen 2 Minuten wegen sinnloser Fragerei? ^^

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Verstehe ich das richtig, Person B wird von A angegriffen, wobei A das Handy des B zerstört? Dann ist A Schadensersatzpflichtig. B kann zudem Strafantrag stellen wegen Sachbeschädigung. Das wäre sinnvoll, weil dann auch gleich die Schadenssumme festgelegt wird, die dann zivilrechtlich eingefordert werden kann.

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Da gehts um Strafrecht. Am besten suchst du mal in diesem Bereich.

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Benotung einer Hausarbeit

Hallo,

uns wurde für unsere Hausarbeit (Jura) eine maximale Zeichenzahl von 60.000 vorgegeben - ich habe nur 35.000 geschrieben. Ich hab mich mit anderen unterhalten und gemerkt, dass mir zB die Konkurrenzen fehlten. Dafür habe ich einen Ansatz gehabt, den einfach absolut niemand diskutiert hat, außer meine Lerngruppe mit vier Leuten. Stützte sich auf ein relativ neues BGH-Urteil und ich weiß, dass die Mehrheit das nicht berücksichtigt haben wird. D.h. bei denen ist einer für etwas schuldig, was laut BGH für diesen Fall nicht ausreichen würde und straffrei dastehen lassen würde. Weiterhin habe ich noch einen Paragraphen geprüft, dem so gut wie niemand aufgefallen ist, was mich sehr wunderte, weil das so offensichtlich war.

Ich hab nun ehrlich gesagt trotzdem ganz schön "Angst", weil ja bekanntermaßen streng benotet wird (trotz Ersti-Bonus), dass ich diese 4 Punkte nicht mal erreiche. Alle haben diese 60.000 Zeichen ausgereizt, ich nicht, obwohl ich inhaltlich wie gesagt sogar noch eine Straftat mehr geprüft habe. Mit einer anderen HA habe ich mal abgeglichen, der hat in den Meinungsstreits halt auch mal 6 Meinungen drin. Und total viel Gelaber.

Mir wurde am Anfang in der Hausarbeitenschulung gesagt, dass ich bei Meinungsstreits bloß nicht bis in die zehnte Minderneinung reingehen sollte, sondern so die drei wichtigsten als Ersti.

Mir ist bei anderen außerdem aufgefallen, dass die ihren Obersatz so formulierten als wenn die Straftat schon feststeht zB "könnte sich wegen Diebstahl...indem er X wegnahm.", was soweit ich glaube ein typischer Anfängerfehler ist, weil mir gelernt wurde, dass das neutral formuliert werden muss.

Nach welchen Kriterien wird so eine HA denn bewertet? Wirkt es total schlecht und unmotiviert, wenn man weniger schreibt als alle anderen? Ich hab halt schon immer geschaut, aber es gab einfach nichts, was ich noch hätte sagen wollen. Überfliegen Korrektoren erstmal nur das Inhaltsverzeichnis, weil sie so wenig Zeit pro HA einplanen? Oder stehe ich u.U. gut da, weil ich das BGH-Urteil sowie eine Straftat einbrachte (die beide auch definitiv zum Fall passten), was bei mindestens 90% der Leute fehlen wird? Ich würd mich halt schon als jemand sehen, der den "Überblick" hat und die Probleme erkennt, nur halt nicht so gut darin ist, das Wissen auch richtig zu verorten (hatte anders als in der Klausur nun aber natürlich immer Möglichkeiten mal die Strukturen von anderen Hausarbeiten anzusehen und mich daran zu orientieren).

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Das kann dir hier niemand sagen, da alles sehr abhängig ist vom Inhalt. Grundsätzlich sagt die Quantität ja nichts über die Qualität aus.

Mich (auch Student der Rechtswissenschaften) würde aber brennend interessieren, welchen Sachverhalt 90% der Studenten deines Erachtens falsch subsumiert haben, weil sie ein neueres BGH (welches?) nicht in ihre Erwägungen mit einbezogen haben?

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DHL hat es ganz richtig gesagt. DIR entstehen bei Annahmeverweigerung keine Kosten. Allerdings muss der Onlineverkäufer 4 Euro zahlen für das zurück gekehrte Paket. Da kannst du dort gerne nachfragen. Es ist völlig normal, dass der Käufer diese Kosten übernimmt, denn der Verkäufer kann nichts dafür, wenn ein Käufer eine langsame Leitung hat! Also zahl das Geld und heul nicht rum. Mein Gott wegen 4 Euro so einen Aufstand zu machen. Das kann ich echt nicht nachvollziehen...

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Die Frau erbt 3/4 des Nachlasses (Art. 462 ZGB), da du noch einen Bruder hast und deshalb ein Teil noch an den Elterlichen Stamm geht, d.h. wenn diese verstorben sind an deren Nachkommen (Art. 458 Abs. 3) - in diem genannten Fall der Bruder. Da er der einzige Bruder ist, erbt er 1/4.

Allerdings sind dies nur die gesetzlichen Ansprüche, wenn nichts in einem Testament geregelt wurde. Falls die Ehefrau begünstigt werden sollte, kann sie in casu bis zu 7/8 erben, während dem Bruder mind 1/8 zukommen muss (Art. 471 ZGB).

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Nein, mit einem Testament kannst du über Nicht-Pflichtteile deines Vermögens verfügen.

Das Sorgerecht kannst du selbst nicht jemandem übertragen. Dies kann nur ein Vormundschaftsgericht. Aber dazu braucht es gute Gründe. Der Vater hat keine Lust für das Kind zu sorgen oder du denkst deine Schwester könne das besser, sind keine gute Gründe. Gute Gründe lägen bei einer Kindswohlgefährdung vor, das eine Übertragung des Sorgerechts rechtfertigen würde. Dann bestimmt aber das Gericht wo das Kind platziert wird. Für eine Fremdplatzierung reicht es jedoch aus, wenn nur das Aufenthaltbestimmungsrecht entzogen wird.

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Wenn dein Vater wie du schreibst noch lebt, ist es grundsätzlich unmöglich, dass die Forderung rechtens ist. Denn das widerspricht jeglichen privatrechtlichen Rechtsprinzipien.

Für eine nähere und detailliertere Auskunft kannst du ja die Forderung einscannen und hier raufladen (persönliche Angaben dabei unkenntlich machen). Gut möglich, dass dies ein Betrugsversuch ist. Das wäre nicht der erste Fall. Prüfe mal die Kontonummer. Wenn diese zB zu einem rumänischen Konto gehört, dann kannst du das Papier kübeln.

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Viel wird nicht passieren. Die 110.- sind wohl keine Strafgebüren, sondern Umtriebsgebüren, die der Mediamarkt geltend macht. Was ich dir mit Sicherheit sagen kann, ist, dass dein Vater darüber informiert wird, da du nich nicht volljährig bist. Die strafrechtlochen Folgen kann ich nicht genau sagen, da ich v.a. das CH Jugendstrafrecht kenne. Dort wären Busse oder persönliche Leistung (Srafarbeit) möglich. In D ist es ähnlich.

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Er kann dich anzeigen wegen Sachbeschädigung, denn das ist strafbar. Zudem kann er auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz erwirken. Die Gerichtskosten etc. werden selbstverständlich dir auferlegt. Ich hoffe das ganze kommt dir teuer zu gestehen. Dein Verhalten ist absolut unangebracht. Du hättest die entsprechenden Möbel ja auch irgendwo einstellen können. 

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Ich versteh nicht ganz, was A genau wollte und was es mit dem Polizei rufen auf sich hat? Weshalb wird B verprügelt? 

Wenn A nichts davon wusste und auch etwas anderes geplant hat als der C (kein gemeinsamer Tatplan), dass C den B verprügeln wird, liegt für die vorsätzliche Körperverletzung keine Mittäterschaft und auch keine Beihilfe vor.  

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Es ist fraglich, ob die PET Flasche in dieser Situation "ein Werkzeug nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benützung zu einem gefährlichen gemacht" wurde (vgl. BGHSt. 3, 105). Für das "gefährliche Werkzeug" sprechen würde der Schlag gegen eine empfindliche Körperstelle (Kopf), allerdings könnte man z.B. bei einer leeren PET Flasche kaum von einem gefährlichen Werkzeug im Sinne eines beweglichen Gegenstandes sprechen, mit dem man erhebliche Verletzungen hervorrufen kann, auch wenn man damit jemandem auf den Kopf schlägt. War die Flasche jedoch voll, könnte man je nach Art der Verletzung, Stärke des Schlages und entsprechendem direkten Vorsatz, durchaus von einem gefährlichen Werkzeug sprechen. 

Diese Differenzierung ist wichtig, weil z.B. ein Schal sowohl ein gefährliches Werkzeug (Würgen), als auch ein harmloses Werkzeug (schlagen) eingestuft werden kann, wodurch je nach Verwendungsart des Gegenstandes und Vorsatz ein qualifizierter Tatbestand vorliegt oder eben nicht.

Da du den Fall nur mit einer sehr dünnen Faktenbeschreibung schilderst, ist es kaum möglich zu eruieren, ob nur eine Körperverletzung (Antragsdelikt §223 StGB) oder eine gefährliche Körperverletzung (Offizialdelikt §224 StGB) vorliegt. Zudem ist es auch noch von Bedeutung, ob dein Freund Vorstrafen hat, was ein öffentliches Interesse begründen könnte, wodurch die Staatsanwaltschaft auch von sich aus tätig werden kann. 

Am besten setzen sich die beiden Schläger mal mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung. Falls diese der Ansicht ist, der Sachverhalt könne unter §223 StGB subsumiert werden, dann ist es möglich, dass das Verfahren auf Verlangen des Opfers eingestellt wird.

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Was willst du denn genau wissen? Ob ihm ein Umgangsrecht gewährt werden könnte? Das kann dir niemand sagen, weil das von vielen Faktoren abhängt. Das ist abhängig von der familiären Vorgeschichte und der begangenen Straftat. Falls wirklich ein Urteil wegen versuchter Tötung oder gar versuchten Mordes ausgesprochen wird, dann sitzt er ein paar Jährchen. 

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Das ist abhängig davon, in welchem Bundesstaat du dich befindest. Vielerorts gibt es drakonische Strafen, wenn ein Jugendlicher unter 21 Jahren Alkohol konsumiert, aber eine Waffe führen und damit schiessen stellt kein Problem dar. Verkehrte Welt, aber für dich ein Vorteil, weil es gut möglich ist, dass du z.B. auf einer Gun Ranch in Las Vegas herumballern kannst. Einzige Voraussetzung ist in der Regel die Begleitung eines Elternteils. 

Falls du jedoch nur New York besuchst und dort in der Umgebung schiessen gehen willst, könnte es komplizierter werden, da dort das strengste Waffengesetz der USA in Kraft ist.

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