Hier gibt es ganz klare Regelungen im Bundesurlaubsgesetz. Während der freien Tage muss der AN ganz von seiner Arbeit entbunden sein. Selbst eine anderweitige Regelung im AV ist nicht zulässig. Dein Chef kann also in keinester Weise von Dir verlangen, dass Du im Urlaub Mails liest oder ans Telefon gehst. In dringenden Fällen kann der AG sich an Dich wenden, z.B. weil andere Kollegen nicht arbeiten können, weil ihnen ein Passwort fehlt, was nur Du kennst. Sollte Dein Chef Dich deswegen kündigen, seht Ihr Euch vor dem Arbeitsgericht wieder und dann hat er schlechte Karten.
Ob und wie ein befristeter Arbeitsvertrag zulässig ist, kann ich nicht beurteilen. Aber ich denke, dass das frei vom AG zu entscheiden ist und nicht begründet werden muss.