In der Regel einfach zum Arzt gehen und dann die Rechnung an Dienstherr und Versicherung schicken. Je nach versicherter Prozentstufe.. in der Regel 50 % zahlt Beihilfe 50 % Versicherung.. Wenn das etwas komplizierteres ist erst bei beiden fragen ob eine Erstattung stattfindet. Quelle : www.beamten-infoportal.de

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auf www.beamten-infoportal.de findest du einen focusmoney test in dem die debeka unter die lupe genommen wird.. Zudem kommt ja die aktuelle Story mit dem Datenschutz...

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ja erfährt sie... für mehr Infos schau mal vorbei bei www.beamten-infoportal.de !

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natürlich nicht ! du kannst in der Regel einmal in der Woche richtig reinhauen

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Verbeamtung trotz Erbkrankheit möglich?

Hallo ihr,

bei mir wurde letzten Oktober mittels DNA-Untersuchung eine erbliche Augenkrankheit festgestellt, die mich früher oder später eventuell nahezu blind werden lassen wird. Dies kann jedoch in 10 Jahren auftreten oder aber auch erst in 40 Jahren oder noch bevor ich evtl. an etwas anderem sterbe. Auf jeden Fall fällt nach und nach die Sehfähigkeit durch meine Stäbchen im Auge aus. Wie schnell weiß man aber auch nicht.

Ich habe nach meiner Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (hier ist man angestellt und nicht verbeamtet) mich für das Studium für den gehobenen Verwaltungsdienst, sprich Beamtin im gehobenen Dienst, entschieden, um in das Beamtentum reinzukommen. Das Studium werde ich vorauss. in 1 Jahr abschließen.

Es ist nun so, dass ich schon während dem Studium verbeamtet bin und bei Beginn des Studiums ich noch nichts von der Krankheit wusste und somit auch keine Krankenversicherung und kein Amtsarzt davon weiß. Nun habe ich natürlich Angst, dass ich wenn ich in einem Jahr eine Beamtenstelle antrete ich davor wieder zum Amtsarzt muss und dort ja eingentlich auch verpflichtet bin von meiner Erbkrankheit zu erzählen. Kann dieser dann eine Verbeamtung verhindern aus diesem Grund und mir einen negativen Bericht schreiben, sodass ich nicht verbeamtet werden kann?

Des Weiteren gibt es das Problem, dass es sein kann, dass ich nicht gleich eine Beamtenstelle finde, sondern zunächst wieder in ein Angestelltenverhältnis komme, wie ich durch meine Ausbildung schon hatte. Sollte ich dann nach 2 Jahren z.B. die Chance bekommen verbeamtet zu werden, muss ich sicher wieder zum Amtsarzt und mir eine private Krankenversicherung suchen. Zum Thema Amtsarzt siehe Frage oben. Zur privaten Krankenversicherung: Beim Angestelltenverhältnis ist man gesetzlich versichert somit kein Problem, beim Beamtenverhältnis jedoch privat und dort müssen alle Krankheiten angegeben werden, somit auch meine Erbkrankheit. Dies wird jedoch vermutlich nur der Fall sein, wenn ich zwischen Studium und Beamtenverhältnis noch in einem Angestelltenverhältnis war (gesetzl. versichert) und somit neu privat versichert werden muss. Dann werden sicher wesentlich erhöhte Versicherungsbeträge bezahlt werden müssen, wenn mich überhaupt eine private Krankenversicherung annimmt. Kann die Erhöhung oder Nichtannahme möglich sein?

Über euren Rat würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße SaraS

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Frag mal hier nach www.krankenversicherung-beamter.de nach! Jeder Anwärter ist für die Versicherung ein Individum von daher kann es sein dass du gute Chancen hast

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meer ist das beste heilmittel solltest du wissen für sowas

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schau in den einstellungen nach dem eingestelltem land

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Bei Türen geht der Gutachter nicht davon aus sie zu reparieren sondern sie zu ersetzten.. 1000-2000 euro wenn du einen gutachter für die versicherung ranlässt

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