Schau mal im SchuLG NRW nach (§46): http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf

Über die Aufnahme entschiedet der Schulleiter im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Das Recht auf die nächstliegende Schule gibt es nur für Grundschulen!

Ergänzend noch folgendes (Auszug aus der APO-SI):

§ 1 Aufnahme (1) Die Aufnahme in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I setzt grundsätzlich ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule voraus, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet. (2) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: 1. Geschwisterkinder, 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache, 4. in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität), 5. Schulwege, 6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,

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Dein Rechenweg ist richtig!

Es ist keine Binomische Formel, da dann in den Klammern die gleichen Zahlen/Variablen vorkommen müssten!

Übrigens sind Deine oben angegebenen Formeln falsch!

(a -b)*(a+b) = a² - b²

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zu 1.) Die Uni interessiert nur das Abi-Zeugnis

zu 2.) Abitur und bei Sprachen das Latinum (ob das auch für Haupt- und Realschule nötig ist, weiss ich nicht genau).

zu 3.) Das bietet sich zwar an, ist aber keine Voraussetzung.

4.) In NRW: zu Beginn ein Orientierungspraktikum an einer Schule , um selber feststellen zu können, ob das der richtige Job ist. Dann hauptsächlich Fachstudien und etwas Pädagogik (genaueres erfährst Du an der Uni bei der Studienberatung). Mittlerweile ist hier viel auf Bachelor und Master umgestellt, darum kann ich nichts genaueres sagen. Nach dem Studienabschluss folgen 2 Jahre Referendariat an einer Schule und dann die 2. Staatsprüfung.

5.) Schulgesetz ist im Studium egal. Das Wichtigste lernt man im Referendariat und an der Schule.

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Wenn Du in einer Abschlussklasse bist (also dieses Jahr die Schule beendest), dann bekommt ihr Gamzjahresnoten (also zählt das 1. Halbjahr zur Hälfte mit). Ansonsten ist die Regelung, dass die Leistungen des 1. Halbjahres bei den Noten des Verstzungszeugnisses "angemessen berücksichtigt" werden sollten.

Das ist also im Prinzip Ermessenssache des Lehrers.

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Bei 2007 weiss ich nicht wo man den findet, aber in allen älteren Versionen ing das über "Objekt einfügen" oder so ähnlich. Teilweise muss er noch mit der Office CD nachinatalliert werden (bei Standardinstallation statt vollständiger Installation).

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Das Schulgesetz für NRW sieht ausdrücklich die zeitweise Wegnahme von Gegenständen als erzieherische Einwirkungsmöglichkeit vor. Eine genauere Definition, von "zeitweise" erfolgt nicht.

Eine Wegnahme und das Deponieren bei der Schulleitung (mit der passenden Ansprache beim Abholen) halte ich für normal und angebracht. Bei NIchtvolljährigen sollten auch die Eltern verpflichtet werden, das Handy abzuholen, damit sie ebenfalls erzieherisch tätig werden. Sollten die Eltern das nicht vor dem Wochenende schaffen, ist das halt Pech für den Schüler.

Bei Volljährigen würde ich sagen reicht ein Entzug für den Rest des Tages (wenn es das erste mal ist). Dies ist aber nur meine pädagogische Meinung. Eine rechtliche Regelung für die Dauer der Wegnahme gibt es nicht, obwohl die Wehnahme an sich ausdrücklich erlaubt ist. (SchulG NRW §53).

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ja, die können dich abschulen, AUCH wenn du noch 17 bist

Theoretisch ist eine Ausschulung möglich. Da Du (so ist es in NRW geregelt) bereits 10 Jahre zur Schule gegangen bist, ist Deine "Vollzeitschulpflicht" erfüllt und Du bist (so hieß es früher) berufsschulpflichtig.

Bei 20 oder mehr unentschuldigten Fehlstunden in 30 Tagen kann Dich die Schule rauswerfen und Du würdest von einem Berufskolleg in eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag eingeladen, die Du dann besuchen musst.

Mein Tipp: Wende Dich an Vertrauenslehrer oder Jahrgangsstufenleiter ud sprich mit denen. Wenn Du auf die zugehst werden sie normalerweise nicht ausschulen.

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Das war wohl nur eine Aufgabenstellung, um Euch ein Diskussionsthema zu liefern, zu dem jeder etwas sagen kann. Eine Kürzung der Sommerferien steht nicht zur Debatte!

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Zeichnen geht doch mit Wertetabelle (egal in welcher Form). Ansonsten führt kein Weg an der quadratischen Ergänzung (also Binomische Formel) vorbei, um in Scheitelpunktform umzuformen.

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Das ist vergleichbar mit dem Fehlen bei einer Klassenarbeit. Im Prinzip hat sie euch einen Nachschreibetermin angeboten. Nehmt ihr ihn nicht war (unentschuldigt), kann sie die Schwebebalkennote mit 6 bewerten.

Wenn der Termin für euch so blöd ist, würde ich nochmal nachfragen.

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In 2 Wochen kannst du keine Wunder bewirken. Bis der nicht verstandene Stoff sicher angewendet werde kann, wird es eine Weile dauern.

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Nein, das darf sie nicht. Sie kann dir zwar empfehlen, einen anderen Kurs (eine andere Sprache) zubelegen, aber wenn du glaubst, es zu schaffen, kann sie nichts tun (außer schlechte mündliche Noten geben und dir das Lernen sehr unangenehm zu machen).

Sprich mal mit der Jahrgangsstufenleitung (oder Oberstufenkoordinator).

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Auch wenn das nicht die Antwort ist, die Du hören willst: Die Aussage, dass du die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe hast, ist falsch!

Die Quali hast Du nur, wenn das ausdrücklich auf dem Zeugnis steht ("Ihr wird die Qualifikation für den Besuch der Gymnasialen Oberstufe erteilt.") sonst nicht!

Eine Fachoberschule (z.B. an einem Berufskolleg) mit dem Ziel Fachhochschulreife kannst du trotzdem besuchen!

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Es ist zwar nicht üblich, aber legal!

Für Berufsabclussprüfungen gibt es einen sogenannten IHK-Schlüsel, der angewandt wird, aber bei einzelnen Klassenarbeiten entscheidet jeder Lehrer alleine über die Notenvergabe.

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Diese Taschenrechner habe ein 2-zeiliges Display! Wenn man darauf achtet, müsste es OK sein.

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Natürlich ist Schwefel bei Raumtemperatur fest! Er sublmiert aber leicht und gehört darum zu den flüchtigen Stoffen.

Falls der Name der Hauptgruppe als "Stoffklasse" gemeint ist, wären es die Chalkogene.

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