Kündigen kann ein AN immer und zu jeder Zeit. Ist ja Lachhaft pur sowas in einem Vertrag festzuhalten. Richtig wäre, bei erlesenem Führungspersonal ! könnte man Sondervereinbarungen treffen. Für alle andren Bereiche gilt wie immer das deutsche Arbeitsrecht. In einzelnen Fällen muss man Tarifverträge beachten, die aber nie etwas schlechteres als das Arbeitsrecht im einzelnen für den AN herausschinden. Also man kann solche Verträge auch getrost unterschreiben, ohne befürchten zu müssen sich daran halten zu müssen. LG Jonny
Natürlich wäre es theoretisch möglich das Bruttoeinkommen aus der KiSt. zu errechnen, da die Kirchensteuer 9 v. 100 der LSt. beträgt, (in Bayern 8 v.100), d.h. wenn du im Monat 45 € KiSt. bezahlst beträgt deine LSt. 500,- € und dein Soli 27,50 € , aber ab dann wird es äußerst schwierig, ohne genauere Kenntnisse deiner Lebensumstände, weitere Rückschlüsse zu ziehen. Hast du ein Kind, weiss man das du noch 184 Ocken dabei bekommst und wenn du dann nicht verheiratet bist, alles hypotetisch natürlich, dann hast du Lst.Kl.II und bekommst bei einem Alter von ca. 30 Jahren bei gesetzlicher Versicherung etwa 3250 € Brutto oder rund 2000 € netto + KG . Aber was ich ( und wie man sieht, habe ich das gelernt!) hier verdeutlichen will, ist das etwa 95 % der Deutschen ihren Gehaltszettel ohnehin nicht verstehen, und deshalb ohne genauere Daten von dir zu kennen, diese Rückschlüsse nicht ziehen könnten. Ausser mir vielleicht,lol. Nee Quatsch, genau geht das nicht, aber raten kann man ja immer,oder? Wobei meine Angaben natürlich stimmen! Und vllt. hab ich ja jetzt gerade ins Schwarze getroffen. Ich hoffe das war lehrreich und hilft weiter, grüße Jonny
Genau!( "wenn er dir kündigt,reichste sofort ne kündigungsschutzklage ein,dann steht dir eine abfindung zu ... Zitat von broten)Ich würde wirklich mal gerne wissen, wo ihr sowas aufschnappt, wo die gesetzlichen Regelungen hierüber zu finden sind, oder wie Ihr darauf kommt euch sowas zusammen zu schustern. Erstens mal ist die Elternzeit vorbei, was soll dann eine Kündigungsschutzklage bewirken? Um gegen die evtl.Kündigung vorzugehen,( wo steht eigentlich was von Kündigung?) muss die K. erst mal unrechtens sein. Es gibt im Übrigen weit mehr Betriebe die weniger als 10 MA haben, als umgekehrt. Und man kann eine ordentliche K. auch aussprechen, weil ein MA durch seine Lebensumstände nicht mehr für den Betrieb geeignet ist, aus betrieblichen Gründen also, und dagegen kann keine Sau was machen! Und Fakt ist: Der Verkauf geht eben bis 20 Uhr und in BW sogar bis 22 Uhr und wenn der Betrieb keine TZ Arbeiter benötigt, warum soll er dann eine solche Stelle erfinden? Was spricht denn eigentlich dagegen Abends zu arbeiten? Da findet man doch viel eher jmnd. für Kinder hüten, oder nicht. Da ist morgens doch viel beschissener! Außerdem erklärt sich der Schef doch bereit sie wieder aufzunehmen, alles andere kann man doch sicher auch besprechen und überdenken. Besser jedenfalls,als auf der Couch rumzuhängen und das Kind zum Sozialfall vorzubereiten, wie das heute leider Gang und Gäbe ist.
Datenschutz ist das wohl kaum! Und darum geht es ja offensichtlich auch nicht. Ich denke das in 90% der Betriebe, in denen ich gearbeitet diese datenschutzdaten offen herumliegen und teilweise auch aushängen, da die Mitarbeiter nicht stempeln, sondern ihre Zeit selbst eintragen, bzw. der unmittelbare Vorgesetzte. Warum sollten diese Stundenpläne den nicht für jeden zu lesen sein? Ist doch viel besser, weil man stets sine Stunden prüfen kann und auch mal nen freien Tag (die stehen i.d.R. auch da drin) mit einem Kollegen tauschen. Das Problem hier ist doch, das alle oder mehrere gerne Stunden schieben, weil sie wohl sonst zu wenig in der Tasche haben und die naseweise Kollegin dan nachsieht und "ettig" dann unter die Nase reibt, das Sie ohnehin schon einen Haufen Ü-Stunden hat und sie gerne auch mehr arbeiten würde. Dei beiden sollten wohl besser mal miteinander über diese Sache aussprechen und nicht gleich zum Cheffe rennen. Das machen nur Kameradenschweine! Ich hatte noch nie irgendwelche Probleme in der Arbeit, welche sich nicht mittels eines vernünftigen Gespräches beseitigen liese. Wenn man sich natürlich sowieso schon so lange in den Haaren hat, das sich dies nicht so einfach bewerkstelligen lässt, dann sollten die beiden eben eine Vertrauensperson hinzuziehen, welche das Gespräch leitet. Und dann gebt ihr euch die Hand und seid wieder nett zueinander. Man muss doch nicht jeden Pipifax ins Chefbüro tragen, oder seh ich das so falsch? LG Jonny
Also erstmal Glückwunsch. Zuerst einmal solltet ihr wissen, das er das nationale Visum braucht, es gibt noch das Schengener Visum in Deutschland, aber dieses ist nicht ausreichend!
Lies dir bitte die folgende Internetseite genau durch, da steht alles was ihr wissen müsst, so ohne ist das nämlich nicht.Einfach kopieren und einfügen in die Adresszeile. http://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/auslanderrecht-das-heiratsvisum-und-der-ehegattennachzug-zu-deutschen/
Idealerweise sollte dein Freund schon einen Arbeitsplatz haben, oder du genügend verdienen. Deine Wohnung muss die richtige Größe haben und so weiter.
Lasst euch aber nicht davon abschrecken, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird und bei einem Ami sehen die das auch nicht so wild, schlimmer ist, wenn er noch einen zusätzlichen Migrationsgrund haben könnte, z. B. ein polit. Flüchtling aus irgendeinem Turbanland, da machen die eine richtige Sause. Die Hochzeitspapiere sind die üblichen in Deutschland verlangten, so ihr denn hier heiratet. Übrigens, einfacher wäre wahrscheinlich in Amiland zu heiraten, mit Visa hierherreisen, Arbeit suchen und dann Familienzusammenführung machen. Nagel mich aber nicht fest, aber der Deutsche Bürokratenwahn lässt sich auf diese Art wahrscheinlich einfacher umschiffen. Ich hoffe für euch das alles hinhaut und wünsche euch ne tolle Hochzeit!
LG Jonny
Das ist alles schön und gut was meine Vorredner da schreiben, aber Fakt ist, 1.) wenn du tatsächlich deinen 3.ten 1 Jahres-Arbeitsvertrag hast, hast du unwiderlegbar eine unbefristete Arbeitsstelle. Soviel erstmal vorweg. Arbeitsverträge vom selben Arbeitgeber dürfen max. 3 x verlängert werden und die Höchstdauer beträgt 2 Jahre. 2.) Arbeitsverträge bedürfen nicht irgendeiner Form, deshalb kann er eigentlich schon aus diesem Grund nicht ungültig sein. Sollten einzelne Punkte nicht dem deutschen Arbeitsrecht genügen, so sind diese ungültig und an dessen Statt tritt die gesetzliche Regelung. 3.) Überstunden müssen nicht im Vertrag geregelt sein, es wäre aber möglich das bei Euch ein Tarifvertrag besteht, kann ich Aufgrund deines Schriebs nicht erkennen. 4.) Also i.d.R. sind Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen immer von der Arbeitgeberseite aus zu betrachten. Es gibt natürlich Sonderfälle, bei Führungspersonal usw. , aber ansonsten haben Arbeitnehmer und somit auch du eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Und mal unter uns, was sollte ein Arbeitgeber denn dagegen ausrichten, wenn du nicht mehr kommst? Richtig, er könnte dich auf Schadenersatz verklagen, wenn er nachweisen kann, das du so Wichtig für die Firma bist und er deswegen Verdienstausfälle hatte. Dieser Nachweis ist vor allem bei normalen Arbeitnehmern so Schwierig, das mir persönlich noch nie etwas derartiges untergekommen ist! Also wenn du gehn willst dann geh, so wie du deine Situation hier andeutest, ist dein AG ein Riesenarsch (Sorry), hat keine Ahnung vom Arbeitsrecht und versucht dich auch noch bei den Überstunden zu bescheißen. Also such dir lieber gleich was anderes, denn in so einem Betrieb wirst du nie glücklich, glaube mir!
Liebe Grüße Jonny (Selber Chef, Buchhalter, Bäckermeister und Betriebswirt d. H. ; kannst also davon ausgehen das es stimmt was ich schreibe)
Die erste Frage lautet: Wie alt bist du eigentlich? Bist du noch minderjährig, darfst du nur in Ausnahmefällen an solchen Tagen herangezogen werden. Ansonsten sollte dir zumindest ein Tag freigegeben werden unter der Woche. Ich weiß jetzt nicht, wie das bei euch mit Tarifvertrag ausschaut, weil viele Firmen dann noch Zuschläge bezahlen. I.d.R. Sonntag 50% und Feiertags 125%. Das musst du dann mal klären wiedas bei euch ist.
Grüsse Jonny
Deine freien Arbeitstage die immer auf Montag und Donnerstag fallen, sind die 2 freien Tage die dir als Arbeitnehmer zustehen. Wenn ein Feiertag auf einen deiner freien Tage fällt, hast du leider Pech. Versetzt dein Arbeitgeber aber dann den freien Tag nur, weil an einem anderen Tag ein Feiertag ist, darf er das so eigentlich nicht, denn nach §2 Entgeltfortzahlungsgesetz, siehe http://dejure.org/gesetze/EntgFG/2.html , muss er dir dein Geld weiterzahlen, das dir durch den Feiertag entgangen wäre. Es gibt hierzu auch ein Gerichtsurteil : (BAG 27. September 1983 - 3 AZR 159/ 81 - BAGE 44, 160, 162). Ich hoffe das hilft dir weiter
Grüße Jonny
Noch richtiger ist: Der Chef kann auch nachträglich nicht sagen das er dich doch lieber nicht haben möchte, denn : Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der schriftlichen Form, es reich aus wenn beide Parteien konkludent (schlüssig) handeln. Das bedeutet defacto: Du kommst zur Arbeit und verichtest diese, der Chef sieht dich und sagt nix, reichte schon am 2. April, um dir einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu verschaffen. Er kann auch nachträglich den Vertrag nicht mehr befristen, da du jetzt schon einen unbefristeten Vertrag hast. Wegen der Schriftform, gibt es ein Gesetz, das ein Arbeitgeber bei mündlichem Arbeitsvertrag, spätestens nach einem Jahr, die wichtigsten Stichpunkte festhalten muss in schriftlicher Form. Dieses Formular kann er, muss er aber nicht, auch dem Arbeitnehmer aushändigen. Hierin ist zum Beispiel festzuhalten, der Verdienst, natürlich der Name beider Vertragsparteien und welcher Tätigkeit im Betrieb der Arbeitnehmer zugeteilt ist. Da nichts anderes ausgemacht war, hast du somit auch keine Probezeit mehr zu absolvieren!!! Das bedeutet auch, das er dir mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage Urlaub zu gewähren hat und wenn es in eurer Branche einen Tarifvertrag gibt der allg. Verbindlich ist, muss er dich auch nach diesem bezahlen. Ich hoffe jetzt weisst du Bescheid ;-) Liebe Grüße Jonny
Ich würde diese Aussage nicht so einfach auf sich beruhen lassen! Auch wenn sich das jetzt etwas überzogen anhört: Ich höre da eine ziemlich starke Antipathie heraus und gehe davon aus, dass dies kein Einzelfall in eurer Filiale ist. Ich würde dir vorschlagen, wenn ihr in einer größeren Kette beschäftigt seid, dass du vielleicht mal mit eurem Filialleiter sprichst und falls der das war, dann eben mit dem Bereichsleiter. Falls das nicht geht, oder du in einem kleineren Betrieb arbeitest, hast du die Möglichkeit bei eurer Handwerks - oder Handelskammer anzurufen und da gibt es einen Ausbildungs- bzw. Lehrlingswart, der in solchen Fällen als Schlichter eingreift und im Notfall besorgt dir dieser sogar eine neue Lehrstelle. Ausserdem hast du einen Ausbildungsplan und in diesem steht genau, was du wann zu lernen hast, und du und dein Arbeitgeber müssen das unterschreiben. Und wenn du nicht unterschreibst, wozu dich ja keiner zwingen kann, hat dein Ausbilder seinen Vertrag nicht eingehalten und kann wenn es hart auf hart kommt sogar seine Ausbildereigenschaft entzogen bekommen. (Ich durfte die mal einem tyrannischen Bäcker nichtdeutscher Herkunft entziehen :-) , mei war der sauer, sein Betrieb war voller Azubi´s, welche wir natürlich unterbrachten) Dies wird ihm sicherlich nicht besonders gefallen, zumal du dann sogar einen Schadenersatzanspruch gegen ihn hättest. Ich finde es ohnehin viel zu Schade, das so wenige Jugendlich diese Möglichkeiten in Anspruch nehmen, da euch dadurch keine Nachteile entstehen. Die meisten haben Angst die Lehrstelle zu verlieren und ertragen das sie ständig gemobbt werden. Das muss nicht sein und soll nicht so sein. Wenn du noch weiter Fragen diesbezüglich hast darfst du die gerne hier reinstellen ich werde dir antworten. Liebe Grüsse und viel Glück Jonny
Mit einem harten Gegenstand auf den Kopf! Nee Quatsch wir haben solche KO-Tropfen für Katzen genommen, das hat geholfen.Sediert ist sie dann aber nicht, dafür musste schon zum Arzt, aber ruhiger wird sie davon!
So ein Quatsch!0180 Nummern sind in der Regel kostenlos ihr Schlaumeier, das was ihr meint sind 0190 Nummern.
Ja dann haben sie einen Anspruch auf den Tariflohn und wenn der Arbeitgeber wieder austritt?Dann theoretisch nicht mehr, aber ihr seid dann alle in der Gewerkschaft und würdet ihr euch das dann Gefallen lassen?Oder würdet ihr euren Betrieb bestreiken? Antwort kannste dir jetzt selbst geben.
Also eine nicht sexistische Zeitschrift mit Niveau, allerdings ohne Stars und Sternchen und ohne Nackige, mit viel Sport, Pflege-und Anziehtips für Männer ist Men´s Health.Da kannste noch was für die Zukunft lernen u.a. auch wie man sich gegenüber Frauen verhält.Allerdings nicht im Dr.Sommer Stil^^. LG Jonny
Ganz einfach: Du hast einen Vertrag mit deinem Arbeitgeber geschlossen und ihm deine Arbeitskraft verkauft.Du bist laut Gesetz dazu verpflichtet, dich nach deiner Arbeit zu erholen, damit deinem Arbeitgeber am nächsten Tag wieder erfrischt deine volle Arbeitsleistung zur Verfügung stellen kannst.Im Gegenzug hierfür erhältst du deinen Lohn. Wenn du jetzt noch für einen anderen Arbeitgeber arbeitest, z.Bsp. Nachts Taxifahren o.ä.,bist du am nächsten Tag nicht ausgeruht und d.h. für deinen Arbeitgeber, das du zum einen nicht die volle vertragliche Leistung erbringen kannst und zum anderen evtl. sogar eine Gefahr für deine Mitarbeiter darstellst, falls du mit Maschinen óder schwerem Gerät arbeitest. Desweiteren könnte es ja sein das du bei der Konkurrenz arbeitest und wichtiges Know How aus deiner Firma verbreitest, ob wissentlich oder nicht, und dabei dem Konkurrenten gegenüber deinem Haupt-Arbeitgeber einen erheblichen Vorteil verschaffst. Dies zu entscheiden, ist das Recht deines Arbeitgebers und auch in deinem Sinne, da es evtl. passieren könnte, das du durch deinen Nebenjob deine Hauptarbeit verlierst. Wenn du jetzt im Kindergarten arbeitest und 2x die Woche putzen gehst, wird dir dein Arbeitgeber niemals die Zustimmung versagen, ausser er ist ein A...., denn können dürfte er. Ich hoffe ich habe das anschaulich erklärt. LG Jonny
Also hier wird zuviel durcheinander geschrieben und vermutet und vorausgesetzt. Fakt ist das es sich hier unter Umständen um einen kurzfristigen Minijob handeln würde und hierbei sehen die Grundlagen so aus: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.Von dem Zwei-Monats-Zeitraum ist auszugehen, wenn der Minijob an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist auf den Zeitraum von 50 Arbeitstagen abzustellen. Hierbei sind vom Arbeitgeber folgende Abgaben zu entrichten(, was auch widerlegt das er nicht anmelden muss):Für kurzfristige Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 1,08 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind in der Regel 0,41 Prozent zur Insolvenzgeldumlage und 0,67 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Der Umlagebetrag zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 0,6 Prozent entfällt jedoch, wenn die kurzfristige Beschäftigung auf eine Dauer von nicht mehr als vier Wochen angelegt ist. Zum Punkt Arbeitsvertrag ist folgendes zu sagen:Ein Arbeitsvertrag ist mündlich genauso gültig wie schriftlich.Es wird empfohlen die Eckpunkte schriftlich nieder zu legen ist aber nicht bindend! Ich hoffe ich konnte weiterhelfen! LG Jonny
Eine Prüfung egal welche darf immer bis zu 3 x wiederholt werden!Das sollte dein Vater aber wissen!Die Prüfungsgebühr wird halt nochmals fällig.Diese könnte er evtl. bei einer Privatklage von den Lehrern einklagen unter der Vorraussetzung das er beweisen kann das er von diesen gemobbt wurde.Z.B. werden das ja andere Kursteilnehmer mitbekommen haben müssen, solange sie ihn nicht auf dem Klo gemobbt haben. Dann wäre die Sache schnell geklärt und einer Prüfungswiederholung würde ohnehin nichts im Wege stehen. LG Jonny
Das wird jeder Arbeitgeber verstehen und dir nicht zum Nachteil gereichen!Letztendlich wollen die sehen was du leisten kannst und nicht was du früher mal drauf hattest.Darum gibts auch die Probezeit.Also mach dir mal keine Sorgen denn im Personalbüro gehts nicht zu wie auf dem Arbeitsamt.
Da dein Vertrag ausläuft liegt hier keine Kündigung vor und entbindet deinen Arbeitgeber von jeglicher Verpflichtung.Hättest dir vorher überlegen müssen meine Liebe.Du kannst ja deinen Arbeitgeber fragen ob er dich hinterher wieder einstellt.Wenn du gut bist macht er es bestimmt, aber er wäre ja dumm wenn er jetzt löhnen würde!
Dann geh halt zu ner Ärztin. Gibt ja genügend,frau.Also manche Leute versteh ich nicht.Was ist denn daran so schlimm, auch wenn du dich krümmst?Wenn du häßlich und Fett bist (ich zitiere hier nur deinen Kommentar) , was glaubst du dann, was der Arzt von dir will? Der darf ja Schöne Schlanke nicht anfassen, also sorry aber was will er dann bitte von dir?Du hast kein Problem mit dem Arzt und auch nicht mit dem ausziehn, du solltest mal ein bisschen weniger Essen, mehr Sport treiben und nicht soviel am Computer rumhängen dann würde sich dein Problem von alleine lösen.