Hallo,
die Erstattung wird nur für den Zeitraum geltend gemacht, in dem das Jobcenter Leistungen ohne Anrechnung des Elterngeld ausgezahlt hat.
Wenn du also seit Juli Anspruch auf Elterngeld hast, welches bisher noch nicht ausgezahlt wurde und dir das Jobcenter seit Juli Leistungen auszahlt - ohne Anrechnung des Elterngeld, wird die Erstattung für genau den Zeitraum geltend gemacht. Mit dem Freibetrag, sind das dann monatlich 150€, die von der Elterngeldstelle an das Jobcenter erstattet werden. Also dann für Juli, August und September.
Der Rest wird dir nachgezahlt.
Und ab Oktober, werden dann 150€ monatlich angerechnet. Die 450€ bekommst du ja dann von der Elterngeldstelle.