Hallo,

die Erstattung wird nur für den Zeitraum geltend gemacht, in dem das Jobcenter Leistungen ohne Anrechnung des Elterngeld ausgezahlt hat.

Wenn du also seit Juli Anspruch auf Elterngeld hast, welches bisher noch nicht ausgezahlt wurde und dir das Jobcenter seit Juli Leistungen auszahlt - ohne Anrechnung des Elterngeld, wird die Erstattung für genau den Zeitraum geltend gemacht. Mit dem Freibetrag, sind das dann monatlich 150€, die von der Elterngeldstelle an das Jobcenter erstattet werden. Also dann für Juli, August und September.
Der Rest wird dir nachgezahlt.

Und ab Oktober, werden dann 150€ monatlich angerechnet. Die 450€ bekommst du ja dann von der Elterngeldstelle.

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Chefkoch.de

Dort geht das auch.

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Auch Mini Jobs im Privathaushalt müssen angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch deine "Arbeitgeberin" bei der Minijob-zentrale. Kann auch online gemacht werden. Schau dort einfach mal auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Da findest du alles.

Beim Jobcenter am besten anrufen und die Arbeitsaufnahme (wenn sie sicher ist) mitteilen.

Wenn du bar Zahlungen erhältst, wirst du auf jeden Fall Quittungen einreichen müssen. Im

Der Freibetrag sind übrigens 100€ und von den 60€ (wenn du 160€) verdienst nochmal 20% frei. Der Rest wird angerechnet.

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Du solltest deinen Umzug schriftlich beantragen. Dir Notwendigkeit eines Umzugs muss immer geprüft wird, ist ja schließlich auch mit einigen Kosten verbunden.

Evtl. gibt es bei deinem Jobcenter Vordrucke zum ausfüllen. Aber du kannst das natürlich auch selbst verfassen. Alle Gründe erklären (ggf. durch Nachweise belegen), die für dich den Umzug notwendig machen.

Erst dann kann richtig geprüft werden ob ein Umzug notwendig ist oder nicht. Jedoch ist Schimmel in der Regel tatsächlich ein Problem, welches du ausschließlich mir deinem Vermieter/Hausverwaltung klären solltest. Ggf. bei einem Anwalt beraten lassen.

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Wenn du Alg2 vom Jobcenter bekommst, gilt das Zuflussprinzip.

Bedeutet, wenn du ab 1.7. arbeitest und dir dein Lohn aber tatsächlich erst im August zur Verfügung steht, musst du für Juli nichts zurück zahlen. Die Anrechnung erfolgt erst an August. Auch wenn es in deinem Arbeitsvertrag steht. Du musst den Zufluss einfach mit deinem Kontoauszug nachweisen.

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