Am besten was unter die Reifen drunterlegen - Gummimatten oder Holzbretter und dann mit einem anderen Auto rausziehen bzw. auch anschieben :)

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Hallo NaNa281196,

meist liegt das NICHT an den Batterien, sondern an der Laserdiode.

Vor allem billigere Laserdioden sind meist nicht all zu leistungsfähig und überhitzen leicht. Das äußert sich dadurch das der Strahl im kühlen Zustand sehr hell ist und mit der Zeit immer mehr verblasst.

Gruß,

Roman

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Hallo My177,

zu ARK-Servern speziell bei einem der Unternehmen kann ich dir leider nichts sagen. Alles was ich weiß ist das die Jungs von HU speziell für ARK-Server eigene Server mit darauf ausgelegter Hardware angelegt haben.

Ich persönlich nutze mehrere Server von Host-Unlimited. Bis jetzt hatte ich (außer vor einigen Jahren als HU noch sehr klein war) nie Probleme mit dem Anbieter. Worauf du aber achten solltest sind die Hardware Komponenten. Ich bestellte mal einen V-Server mit SSD bei HU bekam allerdings nur eine HDD. Das habe ich dann aber gemeldet und sofort Hilfe und eine Erstattung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

ItZm3


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Hallo Paula,

wie wärs mit dem allseits bekannten Argument das er sowieso der ältere ist und mehr Vorteile hat ? :)

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Hallo max18931710,

bei uns auf der Arbeit habe ich auch immer wieder das Problem das ein Rechner eine CD erkennt, der andere aber nicht. Am besten testest du die CD mal in einem anderen PC. Ich persönlich hatte das Problem bis jetzt bei mehreren LG-Laufwerken verbaut in PC's von Lenovo mit Windows 7.

Sollte die CD in einem anderen PC funktionieren, dann habe ich das Problem immer so gelöst, das ich den Inhalt auf eine andere CD kopierte, da ich schlichtweg keine Zeit hatte nach einer Lösung für das Problem zu suchen. Sollte die CD in einem anderen PC auch nicht erkannt werden, dann ist sie vermutlich defekt.

Was du auch noch testen kannst ist ob das Laufwerk des Laptops andere CD's noch erkennt. Ist das nicht der Fall dann ist das Laufwerk defekt, beschädigt oder die Treiber fehlerhaft.


Gruß,

ItZm3

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DEFINITIV NICHT ERLAUBT! 

Dazu gibt es einen Paragraphen im BGB:

"Kinder haben das Recht auf eine Gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" (BGB 1, §1631, Abs. 1, Satz 1 und 2)

Es kann zur Anzeige gebracht werden und je nach schwere/ Härte des Vergehens wird dies dann geahndet.

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