Auf jeden Fall rechtlich gegen die „eine bekannte“, die bei der Stadt arbeitet und deine Daten somit an Dritte weitergibt, angehen. Die Dame hat wohl noch nie etwas über das Datenschutzgesetz gehört!

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Keine Sorge, der ROW wird sehr wahrscheinlich noch sinken. Du hast mit 94,3 gute Chancen! Ich hab einen ROW von 101,365 und der Polizist von der Auswahlkommission meinte, dass ich auf jeden Fall dabei bin.

Mach dir kein Kopf, denn der ROW wird zu 100% sinken! Wenn nicht Juli, dann spätestens August. :)

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Hey, ich habe mich im Februar 2020 bei der LaPo in NRW beworben, bekam aber im Dezember 2020 erst eine Einladung. Vor dem Bewerbungsschluss wird sicherlich kein EAV durchgeführt, denn die wollen höchstwahrscheinlich erstmal alle Bewerbungen sammeln und „aussieben“, anschließend zum EAV einladen. Ich würde es trotzdem mal versuchen, da sich evtl., aufgrund von Corona, etwas geändert hat und somit das EAV notfalls gemäß vorher stattfindet!

Ich wünsche dir viel Erfolg!

(falls es dich interessiert, das Auswahlverfahren in NRW war echt spannend, aber auch anspruchsvoll, jedoch nicht unmöglich. Wichtig ist, dass du dich gut darauf vorbereitest! Denn so habe ich das EAV erfolgreich bestanden und wurde letztendlich als Diensttauglich erklärt und kann am 01.09. anfangen! :D)

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Ausnahmsweise darf die Polizei eine Personenkontrolle auch dann durchführen, wenn kein Grund dafür gegeben ist. Die sogenannte verdachtsunabhängige Personenkontrolle kann dabei durch unterschiedliche Konstellationen gekennzeichnet sein – in den meisten Fällen wird sie im Rahmen der Gefahrenabwehr oder aber zum Zweck der Strafverfolgung durchgeführt. 

Personenkontrolle zur Gefahrenabwehr: Die Gefahrenabwehr verfolgt das Ziel, Straftaten zu verhindern. Diese stellen eine direkte Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und werden daher regelmäßig an kritischen Orten wie zum Beispiel bei Fußballspielen, im Umfeld von Bahnhöfen oder bei Versammlungen, die typischerweise Potenzial für Ausschreitungen und Gewalttaten bieten, durchgeführt. Die Personenkontrollen dienen hier der Prävention und können daher auch Personen treffen, die mögliche Straftaten gar nicht im Sinn haben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Personenkontrollen zur Gefahrenabwehr sind in den Landespolizeigesetzen geregelt. 

Personenkontrolle zur Strafverfolgung: Die Polizei darf eine Personenkontrolle auch dann durchführen, wenn diese der Strafverfolgung im Rahmen eines Strafverfahrens dient. Dies ist explizit in § 163 b derStrafprozessordnung (kurz: StPO) vorgesehen. Die Vorschrift findet auch auf Ordnungswidrigkeiten eine analoge Anwendung und kann daher im Bußgeldverfahren eine Personenkontrolle legitimieren. Allerdings sind in jedem Fall die entsprechenden Voraussetzungen zu beachten: Demnach darf die Polizei den Verdächtigen auch mit zur Polizeidienststelle mitnehmen, wenn die Identitätsfeststellung vor Ort gar nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Ebenfalls zulässig ist die Anwendung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen – zum Beispiel in Form von Fingerabdrücken oder Lichtbildern. Ausnahmsweise dürfen gemäß § 163 b Absatz (2) StPO auch Identitätskontrollen bei nichtverdächtigen Personen erfolgen: Regelmäßig ist dies bei Zeugen der Fall, aber auch bei Geschädigten bzw. Opfern.

Quelle: Klugo.de

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Also ich hatte bei IT: 91, Deutscher Teil: 101 und beim AC/SI 102 Punkte. Mein endgültiger ROW liegt bei 101,365

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