Selbst wenn keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen, könnte es sein, dass du im Rahmen des Studiums als charakterlich ungeeignet für den Polizeivollzugsdienst eingestuft wirst. Gerade in Kombination mit deinem BaW-Status könnte es dann ein „leichter“ Weg sein, diese Entscheidung zu treffen und dich auszusondern.
Und wenn das Strafverfahren eingestellt wird, schließt dies nicht die Durchführung einer internen Überprüfung der Eignung, etwa im Rahmen eines Disziplinarverfahrens, aus. Üblicherweise erfolgt diese Prüfung unabhängig und bilateral, was bedeutet, dass sie auf Grundlage interner Kriterien und Verfahren entschieden wird. Hierbei geht’s darum die Integrität des Dienstes zu wahren.