Dass Mobilfunk- und Telefonrechnungen IMMER rückwirkend erstellt werden und die Forderung evtl. den letzten Vertragsmonat vor Ende des Vetragsverhältnisses betrifft, hast du hierbei aber berücksichtigt?

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Versuchen kann man es ja mal.

Meine Freundin arbeitet bei einem Zahlungsdienstleister, welcher ähnlich wie KLARNA Zahlungslösungen für Online Shops anbietet und die haben nach Versand der Mahnung an den Endkunden ein Schreiben von der Verbraucherschutzzentrale bekommen, welche die Forderung im Namen des Endkunden zurückweist.

Entweder der Zahlungsdienstleister weist den Vertragsschluss nach oder aber er hätte dem Endkunden die Bearbeitungsgebühr der Verbraucherschutzzentrale als Schaden zu ersetzen.

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Ich würde mal darauf tippen, dass du mal telefonisch etwas bei "1-2-3.tv" bestellt hast und das ÜBER HANDY ohne das Senden der Nummer abzuschalten. So wird "1-2-3.tv" an deine Nummer gekommen sein und diese, wie deine weiteren Daten und die Daten zur Forderung an "Real" Inkasso übergeben haben.

Dass "1-2-3.tv" dir keine Auskunft mehr gibt, ist auch nicht verwunderlich. "Real" Inkasso vereinbart mit seinen Auftraggebern eigentlich immer, dass diese nach Inkassoübergabe dem Schuldner keine Auskünfte mehr geben (dürfen) und den Schuldner an "Real" Inkasso zu verweisen haben.

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Deiner Beschreibung nach ist die Forderung strittig. In diesem Fall darf die Angelegenheit von einem Inkassounternehmen ohnehin nicht mehr vorgerichtlich geltendgemacht werden. Bei einem sich mit ziemlicher Sicherheit anschließenden Gerichtsverfahren (wegen Widerspruch gegen den Mahnbescheid) würde dann festgestellt werden, dass der Forderung schon dir als Gläubiger gegenüber widersprochen wurde und es daher einer vorgerichtlichen Beitreibung durch Dritte Stelle nicht bedurft hätte. Die Kosten hierfür hättest in diesem Fall dann du zu tragen, auch wenn du den Gerichtsprozess allem Anschein nach gewinnen würdest.

Also am besten selbst Mahnbescheid beantragen und nachdem von der Gegenseite Widerspruch erhoben wurde zum Anwalt damit.

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Kommentar von Goofy62, 07.09.2014

Ein Inkassobüro ist keine Behörde. Die haben null Sondervollmachten. Die können nur böse Briefe drucken, das ist alles. Evtl. können sie noch einen Mahnbescheid beantragen, da muss man sich dann beraten lassen und ggf. teilweise widersprechen (gegen die Inkassokosten).

Pfänden oder vollstrecken etc. dürfen die nicht, das ist dem Gerichtsvollzieher vorbehalten.

Ein Inkassobüro hat etwa die Rechte eines Milchmanns. Auch wenn die immer fürchterlich die Backen aufplustern: "mächtig" sind die in keiner Weise.

Evtl. mal zu einer Schuldenberatung gehen.

Also das, lieber Goofy, stimmt ja nun nicht! WENN ein Titel vorliegt, kann ein Inkassodienstleister sehr wohl Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, wie z.B. einen Antrag auf Kontopfändung beim für den Schuldner örtlich zuständigen Amtsgericht (PfÜB) stellen oder den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung gegen den Schuldner beauftragen.

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Domnowski

Hallo zusammen. Ich habe Heute auch eine sehr wichtige Frage an Euch alle. Ich habe Probleme mit der Firma DOMNOWSKI Inkasso aus Essen. Folgender Fall . Ich bin 43 Jahre und leider schon Frührentner. In jungen Jahren war ich Selbstständig gewesen und bin damit Pleite gegangen. Jedoch habe ich keine Insolvenz gestellt sondern mich so mit den Gläubigern Verständigt und auch Ratenzahlungen eingehalten. So hat auch die Firma Domnowski Inkasso zwei Dinge zur Bearbeitung gegen mich gehabt wo ich ebennfalls Monatlich Raten abzahle. Hierzu liegen Schriftliche Verträge der Firma Domnowski vor welche auch gegengezeichnet wurden. Dann jedoch kam es das die Firma Domnowski eine Pfändung auf meinem Konto Veranlasst hat obwohl ich Pünktlich meine Raten gezahlt habe. Hieraufhin habe ich Telefonischen Kontakt mit dieser Firma gesucht. Jedoch wurde ich von der anderen Seite nur beschimpft und als Blöd dargestellt. Meiner Aufforderung einen Mitarbeiter aus der höheren Instanz zu sprechen wurde mir Verweigert. Ich würde aber am kommenden Tag einen Rückruf bekommen und das Gespräch wurde seitens der Firma Domnowski Wortlos beendet. Soetwas ist in meinen Augen als " Wirtschaftkriminell " einzustufen und eine solche Firma gehört geschlossen. Auf den zugesagten Rückruf warte ich auch Heute noch. Daraufhin habe ich dann den Geschäftführer " Herrn Kühle " per Einschreiben mit Rückschein angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Jedoch auch diese Person hat es nicht nötig sich zu melden. Dieser ganze Laden erscheint in meinen Augen als ein Betrugsfall welcher mit ILLIGALEN Mitteln arbeitet. Natürlich liegen mir alle Schreiben und auch er Rückschein der deutschen Post vor. Es kann und darf nicht sein das wenn man zusammen einen Vertrag schliesst eine Partei sich dann daran nicht hält. Ich Versichere hier nochmals das ich meine Monatlichen Raten immer Pünktlich gezahlt habe und kann dieses natürlich auch beweisen. Mich regt es nur total auf wie ein Inkasso Unternehmen so riegeros sein kann und nicht einmal ( den Mumm hat sich zurück zu melden ) und sich zurückmelden kann Es erscheint mir schon so das diese Firma ganz genau weiss was diese falsch gemacht hat und hofft das keine Anzeigen gestellt werden. Ich in meinem Fall werde dieses aber zu 100% tun denn ich möchte alles dafür tun das es anderen Menschen nicht auch so passiert und diese so wie ich von diesem Inkasso Unternehmen betrogen wird. Ich möchte einfach nur Gerecht behandelt werden. Wenn es hier noch weitere Opfer dieser Inkasso Gesellschaft DOMNOWSKI gibt wäre es schön von Euch zu Erfahren was passiert ist und wie die Domnowski Mitarbeiter mit Euch umgegangen sind. Viele Grüße

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Mit Sicherheit wird es einen Titel geben!

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird vom Gericht nur erlassen, wenn der Schuldtitel bei Antragstellung vorgelegt wird.

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Oh man "mepeisen", was du immer für einen Sch*** schreibst! kopfschüttel Nur mal zu deiner Information, Inkassodienstleister dürfen eben KEINE Rechtsberatung anbieten/durchführen. Komm' doch mal von diesem Blödsinn ab!

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Dieses Inkassounternehmen meldet sich auf allen ihnen vom Gläubiger bekanntgegebenen Kommunikationswegen bei dir. Gleichzeitig mit dem Zahlungsaufforderungsschreiben per Post wird, wenn eine eMail-Adresse vom Schuldner bekannt ist, eine solche eMail versandt, wenn deine Mobilfunknummer bekannt ist, auch eine SMS mit gleichlautendem Text (wie die eMail). Wenn deine Bankverbindung bekannt ist, bekommst du sogar 0,01 EUR von denen überwiesen und im Verwendungszweck wirst du mit einem ähnlichen Hinweis wie in der eMail/SMS auf deine vermeintlichen Schulden hingewiesen. Ein Zahlungsaufforderungsschreiben per Post wird aber auf jeden Fall versandt.

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Bleibt Gläubiger auf Inkassokosten sitzen?

Ein Privatverkauf wird über das Internet vereinbart.

Der Käufer wohnt in Deutschland der Verkäufer in Österreich.

Es handelt sich um 1400 € und man verabredet sich zur sofortigen Überweisung des Betrags per Bank.

Der Versand erfolgt auf Bitten des Käufers hin noch vor Erhalt der Überweisung.

Es trifft im Lauf der Tage keine Zahlung ein und der Verkäufer wird vertröstet, dass ein Fehler bei der Überweisung dazu geführt hat. Er versendet den Artikel trotzdem und vertraut auf die Zahlung des Käufers.

Der Artikel wird von der Frau/Freundin/Verwandten des Käufers 10 Tage nach Handelsabkommen entgegengenommen, jedoch ist noch immer kein Geld da.

Der Verkäufer fordert den Käufer wiederholt per Email und Telefon zu einer Erklärung auf, eine Antwort bleibt jedoch aus und auch der Telefonkontakt scheitert.

In seiner Unerfahrenheit bezüglich solcher Situationen mahnt der Verkäufer nun ein Inkassobüro zu beauftragen sollte der fällige Betrag nicht in 10 Tagen ab Mahnung am Konto des Verkäufers eingelangt sein.

Der Käufer meldet sich daraufhin, es tue im Leid, er würde sich sofort darum kümmern und vertröstet wieder. Es erfolgt jedoch bis Mahnungsfrist keine Zahlung.

Der Käufer wird vor Ablauf der Zahlungsfrist wiederholt, 9 Mal (7 mal per Email, 1 mal per SMS und einmal per versuchtem Anruf) auf eine eventuelle kostenpflichtige Weiterleitung, davon 4 mal explizit auf Weiterleitung an ein Inkassobüro informiert.

Einen Tag nach Ablauf schaltet sich das Inkassobüro ein und entsendet ein Mahnschreiben.

Die Leistung des Inkassobüros sieht vor, die Inkassokosten dem Verkäufer vor Einholung der Hauptforderung zu stunden und vom Schuldner einzunehmen womit dem Auftraggeber voerst keine Kosten entstehen.

Auf Anfrage an das Inkassobüro was passieren würde wenn der Käufer trotz Aufforderung, nach Auftragsübergabe an das Inkassbüro nicht mehr direkt auf das Konto des Verkäufers zu überweisen, trotzdem die Hauptforderung von 1400 € auf dessen Konto überweist, antwortet das Inkassobüro dem Verkäufer, dass dieser von der erhaltenen Hauptforderung die Inkassokosten an das Büro weiterleiten solle und diese dann wiederrum vom Schuldner eingefordert werden würden, dies erfolge mit weiteren schriftlichen Mahnungen.

7 Tage nach Fristablauf erhält der Gläubiger eine Direktzahlung der Hauptforderung auf sein Konto. Der Verkäufer meldet es pflichtbewusst dem Inkassobüro welches um eine sofortige Weiterleitung der Inkassokosten bittet um den Fall weiterzuführen. Der Verkäufer, naiv und unerfahren wie er bisher in diesen Fällen ist bzw. war, überweist den Betrag sofort per SEPA und meldet dem Schuldner dass trotz seiner Bezahlung weitere Kosten offen wären.

Der Schuldner verweigert per Antwort jegliche weitere Zahlung und schließt damit den Kontakt ab. Er sagt, er habe noch keine Nachricht, Schreiben ect. seitens eines Inkassobüros erhalten und habe aus eigenem Interesse bezahlt/gehandelt.

Warum der Schuldner genau 1 Monat mit der Bezahlung gewartet hat wird auf Anfrag

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1.) Wenn du als Gläubiger eine Inkassodienstleistung in Anspruch nimmst, musst du hierfür auch die Kosten tragen!

In der Regel ist es aber tatsächlich so, dass das Inkassounternehmen die Kosten erstmal stundet und vom Schuldner als Verzugsschaden gem. §§ 280, 286 ff. BGB fordert. Wenn, wie in deinem Fall, der Schuldner behauptet, er hätte kein Schreiben vom Inkassounternehmen erhalten und nur die Hauptforderung an dich zahlt, musst du hiervon die Inkassokosten für die von DIR in Anspruch genommene Dienstleistung an das Inkassounternehmen zahlen. Dass diese dann auch weiterhin dem Schuldner gegenüber geltendgemacht werden, ist gängige Praxis.

2.) Da der Käufer in Deutschland wohnt unterstelle ich einfach mal, dass du ein Deutsches Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung beauftragt hast. In 2013 wurde eine inkassofreundliche Gesetzesänderung verabschiedet, wonach Inkassounternehmen genau so viel verlangen dürfen, wie Rechtsanwälte, wenn diese mit dem Forderungseinzug beauftragt worden wären.

Bei der Hauptforderung von 1.400,00 EUR bedeutet dies

149,50 EUR Inkassokosten (entsprechen einer 1,3-Geschäftsgebühr gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13 Nr. 2300 VV RVG)

20,00 EUR Post- und Telekommunikationspauschale gem. § 2 Nr. 7002 VV RVG

32,21 EUR 19 % Mehrwertsteuer gem. § 2 Nr. 7008 VV RVG

201,71 EUR

Wofür die weiteren 23,65 EUR sein sollen, würde ich mir von Inkassounternehmen jedoch an deiner Stelle genau aufschlüsseln lassen!

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Sehr interessant! Zumal die "Bünsch Forderungsmanagement GmbH & Co. KG" bereits am 09.01.2013 nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 RDG aus dem Rechtsdienstleistungsregister gelöscht wurde, da ihr zuvor wegen fehlender Eignung und Zuverlässigkeit die Registrierung widerrufen worden ist.

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BÜNSCH Forderungsmanagment

hallo, ich habe vor einigen monaten schon mal eine frage gestellt mit dem gleich titel.

Neuigkeiten und brauch einen Rat zu einem Brief und einer Antwort...

....

Hallo,

ich habe heute wieder einen Brief bekommen wo drin steht:

**Sehr geehrte Frau ...., Mahnungen erhalten sie jeden Tag, aber wir wollen ihnen helfen. Auf unser vorangegangenes Schreiben haben sie nicht reagiert. Sie wissen das Sie zum Zeitpunkt eine Gesamtforderung in Höhe von 203,72 € ( vor 2 Tagen wars noch 196,...)

WENN wir jetzt ein gerichtliches Mahnverfahren gegen sie eröffnen, erhöht sich die Gesamtforderung um min. 75 € Anwalts- und Gerichtskosten.**

**Wir bieten ihnen an ein Ratenvertrag mit uns zu vereinbaren und die erste Rate bis zum 06.10.2012 auf eines der untern aufgeführten Konten zu überweisen..... ** ....in den letzten 3 tagen habe ich 3 briefe bekommen. Ich hab lange ignoriert und nun hab ich die schnauze voll und hab eben diesen Text erfasst.

**Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie darauf hinweisen das diese Forderung bereits seit 01.01.2012 verjährt ist.

Die Forderung ist mit der Zahlung von 20,00 € vor einigen Monaten beglichen, des weiteren sind Sie seit 2 Jahren für den Frisör nicht mehr tätig.

Ich werde keine weiteren Zahlungen vornehmen und bitte Sie Ihre Beitreibungsmaßnahmen zu beenden und mich nicht weiter zu belästigen. Bei Zuwiderhandlung werde ich gegen Sie rechtliche Schritte einleiten.

kann ich das so stehen lassen oder jemand eine idee wie ich es anders schreiben kann????

Freue mich über schnelle antworten

Steffi

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Seit Anfang 2013 arbeiten sie bei der Bünsch Forderungsmanagement GmbH & Co. KG gar nicht mehr, da ihnen "die Lizenz entzogen" bzw. dieser Inkassodienstleister gem. § 17 Absatz 1 Nummer 4 RDG aus dem Rechtsdienstleistungsregister gelöscht wurde. ;-)

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Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt, wie ReFaWi2007 bereits ausführlich mit Gesetzestext geschrieben hat, 3 Jahre und beginnt am Ende des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist zu laufen.

Somit verjährt eine Forderung aus 2003 am 31.12.2006 bzw. ist am 01.01.2007 verjährt. ABER solange der Schuldner gegenüber dem Gläubiger oder gegenüber dem vom Gläubiger beauftragten Inkassounternehmen nicht die Einrede der Verjährung geltend macht, ist es trotz eigentlich verjährter Forderung legitim diese auch weiterhin einzufordern, also einfach die Einrede der Verjährung erklären und dann kann Bünsch dir gar nichts mehr!

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