Anzeigeerstattung bei Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Polizeidienststelle, ist immer als Impuls zur Offizialstrafverfolgung kostenlos.
Die Schülerin selbst ist in jedem Fall straflos. Strafbarkeit des Lehrers könnte wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) gegeben sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Frau eine Schutzbefohlene im Rechtssinne darstellt, also mindestens noch nicht volljährig ist. Falls dem nicht so ist, ist der Lehrer auch straffrei.
Hallo, Björn,
setze zunächst folgendes "Zeitzünder"-Schreiben an deinen Vertragspartner ab, es verhindert, dass die Kündigung zum einen von dir vergessen oder zum falschen Ablauf verfristet wird, zum anderen von Partner als verfrüht zurück gewiesen wird.
"Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag XYZ schon jetzt mit Rechtswirkung zum nächst möglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie binnen einer Woche nach Zugang die vorgemerkte Kündigung. MfG ..."
Dann schließt du den neuen Vertrag schon jetzt ab auch damit keine Vorteile verloren gehen. Und zwar lückenlos mit Rechtswirkung Vertragsbeginn zum Ablauf des Altvertrages.
Und schon hast du alles - noch diese Woche (schon morgen?) erledigt - nichts kann mehr vergessen werden oder schiefgehen. Alles in trockenen Tüchern.
Es folgen jetzt binnen einer Woche das Kündigungsbestätigungsschreiben, sowie der genaue Vertragstext des neuen Vertrages, welchen du jetzt in aller Ruhe nach versteckten Übervorteilungen prüfen kannst.
Gefällt dir der alte Vertrag danach doch besser, kannst du den neuen widerrufen und die Kündigung zum alten zurücknehmen, denn diese ist ja nur bestätigt, aber noch nicht wirksam geworden.
Alle Optionen offen: besser gehts nicht.
Freut mich, wenn ich dir hier aus der juristischen Trickkiste helfen konnte.
E I L T E I L T E I L T E I L T
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HEUTE NOCH HANDELN !
Bevor der Tanz morgen losgehen kann, beugt ihr vor. Dazu nimmst du deinen Schatz und gehst heute noch (!) zum Geschädigten, läßt sie da ehrliche Reue zeigen, bietest ggf Schadenersatz an und bittest ihn seinen - für die Verfolgung dieses Kleindelikts "Diebstahl in einem minderschweren Fall" unbedingt erforderlichen - Strafantrag zurückzunehmen. Dann ist der Termin morgen obsolet.
Sie soll sagen, es handele sich um eine einmalige Mutprobe / Nervenkitzel, um vor der Clique gut dar zu stehen und dass sie einsieht, dass es totaler Mumpitz war, sie das zutiefst bereut, zuvor noch nie gemacht hat und auch nie wieder wieder machen wird und sich von den dummen Menschen getrennt hat, vor denen sie sich hier selbst groß tun wollte. Das der Ärger die ganze Sache nicht wert war und sie daraus für ihre Zukunft viel gelernt hat.
Nichts anderes will der Geschädigte, der ja in der Regel kein Inquisitor ist, sondern auch menschliche Schwächen nachvollziehen kann, hören. Sagt ihm wie toll sein Geschäft ist und das er das Hausverbot bitte aufheben möchte, da ihr gerne weiter nach dieser Lektion seine Kunden bleiben wollt. Das wird ihm imponieren.
Auf die Füße und los! Ihr habt bis Geschäftsschluss Zeit, also sputet euch.
Falls das nicht wirkt, morgen bei der Polizei entweder keine Aussage machen (Schweigerecht des Verdächtigen), um zur Staatsanwaltschaft zu gelangen. Aus dem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Oder alternativ - weil tödlich schlimm ist diese Jugendsünde ja nicht - ehrlich sein wie vor dem Geschädigten am Tag zuvor. Auch sagen, dass ihr dort wart, euch entschuldigt und bereut habt, er aber den Strafantrag gegen deine Freundin aufrecht erhält, damit sie verdienter Maßen für ihre Tat einzustehen lernt. Das macht Eindruck. Weil es ehrlich ist - und die Polizei hat es verdammt selten mit ehrlichen Tätern zu tun.
Falls alles schief geht, der Strafantrag bleibt, so geht es an die Staatsanwaltschaft und die kann bei ehrlicher Reue immer noch das Verfahren einstellen, entweder ohne oder gegen eine kleine Buße wie Geld, etc. - Bietet dort gemeinsam gemeinnützige Arbeit an, das zeigt euch als starkes Paar. Sie macht dann ihre Bußarbeit und du hilfst ihr freiwillig, um in ihrer Nähe zu sein.
Vorbestraft wird sie deswegen nicht, auch wenn das Ganze dann noch eine Stufe weiter vor dem (Jugend)Richter landet. Hier wird eingestellt gegen Geldbuße, weshalb die Staatsanwaltschaft als Herrin des Vorverfahrens das auch gleich tun kann. Macht dort den Vorschlag, denn dieser zeigt, dass ihr euch ernsthaft mit den Konsequenzen auseinander gesetzt habt.
Staatsanwälte wollen eigentlich den Schreibtisch leer kriegen und sind für jeden Fingerzeig dankbar, bei dem sie guten Gewissens das Verfahren einstellen können. Denn sonst müssen sie ja noch die ganze Anklageschrift diktieren, den Gerichtstermin vorbereiten, Zeit investieren - alles menschlich lästig.
So werden sie den Weg des geringsten Widerstandes gehen und dankbar die Hand ergreifen, die ihr ihnen entgegenstreckt.
So oder so: viel Erfolg und den Rat an die Freundin, so eine Dummheit nicht wieder zu machen. Beim zweiten Mal würde ich an ehrliche Reue nicht mehr glauben können...
Freut mich, wenn sie ohne oder mit nur einem blauen Auge davonkommt...
Anders als es landläufige Meinung ist, kennt unser Vertragsrecht nur Rücktritt vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglich vorab vereinbarten Gründen - alles andere ist Kulanz, wie es die Ladengeschäfte mittlerweise regelmäßig betreiben und ihren Kunden die Rückgabe der Ware ohne Wenn und Aber binnen bestimmter Frist zu bestimmten Bedingungen - gegen Kaufbeleg - einräumen.
Und hier ist das Problem: es gilt Privatautonomie - das heißt Vertragsfreiheit.
Jeder Vertragsinhalt ist individuell von den Parteien aushandelbar. Jenseits der Mißbrauchsgrenze gibt es hier keine Beschränkungen.
Alle gesetzlich geregelten Vertragstypen wie auch die atypischen speziell ausgehandelten sind bis auf gesetzilche oder zwischenparteilich geregelten Ausnahmen grundsätzlich formfrei verhandelbar. So auch und gerade die Verträge des Kaufrechts: schriftlicher Brötchenkaufantrag beim Bäcker wäre lästig...
Es braucht immer nur zwei Willenserklärungen, Angebot und Annahme.
Die Anzeige des Verkäufers ist dabei kein Angebot, sonst würde er sich jedem gegenüber verpflichten, der es annimmt - einen könnte er beliefern und wäre den anderen schadenersatzpflichtig. Vielmehr handelt es sich dabei nur um eine sogenannte "invitatio ad offerendum", also Aufforderung zur Abgabe von Kaufanträgen.
Hier liegt die Krux:
Sagt man hier zu den Bedingungen des Verkäufers einmal "ja" - dann ist der Kauf perfekt und somit liegt eine unbedingte Bindung vor, von der sich keine der beiden Seiten ohne Zustimmung der anderen lösen kann.
Somit liegt bei euch ein Vertragsschluss vor, der bindet.
Komme ich davon los, ist die Frage...
Nun, Anfechtung scheidet aus, da ich zu dem Zeitpunkt, als ich das Angebot abgegeben habe, ja gerade die Willenserklärung mit Rechtsbindungswillen versandt habe, die ich wollte. Somit liegt kein Irrtum im Rechtssinne vor, sondern sogenannte Kaufreue. Den Kauf, den ich ursprünglich wollte, bereue ich jetzt.
Dagegen haben das Gesetz und auch die Rechtsprechung kein Schutzmittel außer für die Minderjährigen durch den Taschengeldparagraphen, wonach die Erklärung schwebend unwirksam ist, bis die Eltern genehmigen oder ohne Einwilligung sonst gänzlich rechtsunwirksam ist.
Für Erwachsene gibt es ein solches Privileg leider nicht.
Zu deiner Frage: NEIN, du brauchst die Ware nicht zu kaufen, da du es schon mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes durch das "JA, diese Ware zu diesem Preis, schnellstmögiiche Lieferung" getan hast.
Jetzt bist du verpflichtet, als Erfüllungsgeschäft zu dieser Verpflichtung das Geld zu überweisen und zu übereignen und im Gegenzug ist der Verkäufer verpflichtet, als sein Erfüllungsgeschäft die Ware pünktlich zu übersenden und zu übereignen.
Wie kannst du davon loskommen.
Gar nicht, wenn der Verkäufer dich nicht aus dem Kaufvertrag entlässt.
Macht er dies nicht, so bleibt nur eine Chance: Schicken lassen und sodann gleich weiterverkaufen. Wer sagt denn, dass du nicht mehr rausholst als du bezahlt hast?
Und am Ende steht noch ein schöner Gewinn...
Viel Erfolg dabei.
Freut mich, wenn ich dir hiermit ein klein wenig Trübsal weggeblasen und Hoffnung gemacht habe, dass mit einem tollen Weiterverkauf alles noch gut wird...
Weil eigentlich wollte ich nur den Verkäufer veralbern, denn dieser wollte einen
Preisvorschlag für einen Aktenkoffer. Ich habe ihm 650€ gesagt, obwohl
der Koffer evt. nur 5€ wert ist. Ich wollte ihn veralbern, ...
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Zu einem rechtlich verpflichtenden Angebot - was dein Preisvorschlag darstellen könnte - gehört unter anderen die Ernsthaftigkeit, rechtlich bindend am Rechtsverkehr teilnehmen zu wollen, sogenannter Rechtsbindungswille. Dieser liegt dann nicht vor, wenn jemand eine Scherzerklärung abgibt. Zweifel gehen allerdings regelmäßig als Schadenersatzverpflichtung auf Kosten dessen, der sich hier einen Jux erlaubt.
Eine Erklärung wird immer vom Empfängerhorizont bewertet. Entscheidend ist also, ob der andere erkennen konnte, dass hier eine nicht bindende Scherzerklärung abgegeben werden sollte. Dies würde ich hier bejahen, da ein völlig überzogenes Preisangebot für einen 5 EUR Artikel vorliegt. Wäre diese Diskrepanz nicht so gross, gäbe es hier aber Schwierigkeiten.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass dies nicht auf den ersten Blick erkennbar war, so kannst du deine Erklärung anfechten und damit ex tunc - von Anfang an - vernichten, so dass gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Denn du wolltest ja ein Kaufangebot dieses überzogenen Inhalts gar nicht abgeben - das war eine rein irrtümliche Erklärung. Und dies hast du dem Verkäufer ja sofort nach dem Kauf, also auf jeden Fall fristgemäß, auch mitgeteilt.
Vorrangig sehe ich die glückliche Auflösung deiner Situation aber wie andere auch darin, dass du als Minderjähriger nur Verträge mit Verpflichtung zur Leistung nach dem Taschengeldparagraphen schließen kannst. Alle anderen Verpflichtungserklärungen über größere Geldbeträge sind schwebend unwirksam, bis die Eltern dieses Rechtsgeschäft genehmigen. Bei Verweigerung, die hier dringend anzuraten ist, ist der Kauf geplatzt. Das ist das Riksiko dessen, der sich im Verpflichtungsvertragsrecht über größere Beträge mit Minderjährigen einlässt. Dass der Vertragspartner davon nichts wußte, zählt nicht.
Du hast also nochmal Glück gehabt - wenn du so einen Blödsinn mit 18 abziehst, dann retten dich nur noch Anfechtung und fehlernder Rechtsbindungswille und letzteres wird schwer bei einem Erwachsenen...
Freut mich, wenn ich dir hier helfen konnte.
Ergänzung: Habe gerade gelesen, dass der Preisvorschlag mit 650 EUR angegeben und von dir in dieser Höhe angenommen worden ist. Dann scheidet die Erkennbarkeit des fehlenden Rechtbindungswillens auf Seitendes Verkäufers aus - er konnte die Scherzerklärung nicht erkennen - worauf du ihm Schadenersatz für einen ggf andtägigen Mindererlös - negatives Interesse - schulden würdest.
Die Anfechtung würde durchschlagen, jedoch auch zum Schadenersatz führen.Einzige Lösung ist damit die über den Taschengeldparagraphen. Das
Geschäft ist zunächst als mit Minderjährigem abgeschlossen zunächst
schwebend, dann aufgrund der fehlenden Zustimmung der
Erziehungsberechtigten endgültig unwirksam.
Die andere Lösunge über die Scherzerklärung gilt nur dann, wenn der
andere Teil von seinem Empfängerhorizont erkennen konnte, das eine
solche Erklärung ohne Rechtsbindungswillen nur als Jux vorliegt. Denn
dann fehlt der "Willenserklärung" ja zur "Erklärung" der "Wille" zu
dieser. Ansonsten bleibt wenn du volljährig wärst (als Warnung für die
Zukunft) nur die Anfechtung der Willenserklärung. Und das kann teuer
werden...
Freut mich, wenn ich dir mit dieser klarstellenden Ergänzung ein
klein wenig geholfen habe, den Rechtsverkehr nicht als Spielwiese für
Jungenstreiche anzusehen, da dies böse Konsequenzen mit sich tragen
kann.
Es gilt Amtsermittlungsgrundsatz. Heißt die Staatsanwaltschaft, bei der du Anzeige erstattest muss solange ermitteln, wie Anfangsverdacht besteht und eine reelle Chance besteht, den Täter zu ermitteln.
Diese Fälle sind geradezu ein Festessen für die Strafverfolgungsbehörden, reine Abgrasungsfälle, wo nur noch der Täter bei erdrückender Beweislast per IP-Adresse oder Bankverbindungsdaten leicht zu 100% gefunden werden kann und somit die Aufklärungsquote steigt.
Alles auf dem Tablett serviert und die Hauptarbeit macht auch noch die Bank, bzw das Internet-Unternehmen mit dem Heraussuchen des Kunden.
Die Polizei wird dann nur noch zum Einfangen losgeschickt...
Besser gehts nicht.
Also - keiner ist schutzlos einem Internet-Betrüger ausgeliefert...
Freut mich, wenn ich dir hier helfen und deine Besorgnis zerstreuen konnte
Ein Blick ins Gesetz fördert ungemein die Rechtsfindung. Das hätte sich auch dein Vertragspartner sagen müssen, bevor er so einen Unsinn verzapft hat, dir versuchten Betrug vorzuwerfen und auch noch mit Anzeige zu drohen.
Und was steht da?
Strafgesetzbuch (StGB)§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Schon die "Vorspiegelung falscher Tatsachen" ist bei einem reinen Irrtum nach der Wortauslegung nicht gegeben. Denn hierunter versteht man die planmäßige Erregung eines Irrtums durch Behauptung einer Tatsache, die so nicht existiert.
Reine Irrtümer sind ja gerade durch diese Formulierung aus dem Tatbestand ausgeschlossen - würde ja auch wenig Sinn machen...
Bitte ihn also das irrtümlich geschickte Buch zurück zu senden und schicke ihm das richtige Buch. Die Mehrkosten gehen an die Adresse Schusseligkeit. Nächstens dann besser aufpassen - und alles ist ok.
Und bleib ganz ruhig - er wird sich nicht entblöden, dich wirklich anzuzeigen...
Freut mich, wenn ich dir helfen konnte.
Es gilt Amtermittlungsgrundsatz. Das heißt, die Strafverfolgungsbehörden müssen den Fall ausermitteln, sobald hinreichender Anfangsverdacht gegeben ist. Ausermitteln heißt hier, über die IP-Adresse oder Kontonummer den Teilnehmer zu finden und nach dem Tatvorwurf zu befragen.
Schreib das dem Vertragspartner und er wird schon reagieren.
Falls nicht, erstatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft unter Vorlagen aller Unterlagen. Dort wird man sich solange um den Vorgang kümmern, wie Aufklärungschance besteht - hier zu 100%, da ja Tathergang und Tatverdächtiger bekannt sind und dieser nur noch festgestellt und vernommen werden braucht.
Also ein reiner "Abgrasungsfall", der die Aufklärungsquote nach oben treibt.
Das wird die Staatsanwaltschaft sehr gerne sehen.
Freut mich, wenn ihr dir hier helfen konnte.
Wir haben ein Tausch Geschäft gemacht Ich sollte 150€ Anzahlen und sie
Schickt dann das Handy los und ich wenn das Handy da ist den rest.
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Rechtlich besteht zwischen euch ein Kaufvertrag mit der Vereinbarung der Ratenzahlung Vorkasse gegen Ware, Rest dann Nachkasse. Die Verpflichtung der anderen Seite war die Lieferung und Übereignung des Handys. Deren Erfüllung blieb aus. Weitere Infos wieso die Lieferung ausfiel gab die Dame nicht und spielt wohl jetzt die untergetauchte Betrügerin.
Somit bist du zum einen erstmal davon befreit, Nachkasse zu leisten, da deren Bedingung nicht eingetreten ist.
Die Gegenseite hat ihre Verpflichtung der Handylieferung und -übereignung nicht erfüllt. Tut sie dies ohne Begründung so wird davon auszugehen sein - Beweis des ersten Anscheins - dass hier niemals die Absicht bestand, den Vertrag zu erfüllen, sogenannter Eingehungsbetrug.
Damit schreibst du die Dame mit der Ankündigung an, sie anzuzeigen und sie durch die Strafverfolgungsbehörden über ihre IP-Adresse ausfindig machen und alsdann zum Sachverhalt vernehmen zu lassen.
Das wird sie so einschüchtern, dass sie das Geld zurück überweist.
Falls nicht: schlag mit der staatsanwaltschaftlichen Keule zu. Hier besteht der dringende Tatverdacht des Betruges mit Ermittlungsmöglichkeit der Täterin - die Staatsanwaltschaften freuen sich über so einen leichten Fall, der ihre ansonsten leider mäßige Aufklärungsquote hochtreibt.
Mach die Dame haftbar. Oben ist der Weg dazu.
Viel Erfolg.
Freut mich, wenn ich dir damit helfen konnte.
Ansprechpartner kann ruhig das Inkassounternehmen sein, an das der Forderungsinhaber den Vorgang abgegeben hat. Umso leichter für dich: die Kommunikation läuft in der Regel beim seriösen Unternehmen reibungslos und auf das wälzt du die Arbeit ab, mit dem Forderungsinhaber zu sprechen und den Vorgang zu klären.
Hier werden die beiden feststellen, dass die Gesamtforderung zur Zeit nicht durchsetzbar ist. Denn eine Ratenzahlung ist rechtlich eine Stundung des Gesamtanspruchs. Damit ist - solange die Raten wie hier bedient werden - eine Einrede gegeben gegen die Hauptforderung.
In der Ratenzahlungsvereinbarung ist detailliert aufgeführt, welche Geschehnisse diese außer Kraft setzen. Nur diese Punkte sind verbindlich.
Teile also dem Inkassounternehmen mit, dass sie hier versuchen eine nicht durchsetzbare Forderung einzutreiben. Sie sollen jetzt unverzüglich mit dem Auftraggeber Rücksprache nehmen und die Situation klären.
Eine mit diesem Wissen weiterhin fortgesetzte Drohung mit dem empfindlichen Übel der Eintreibung unter Zusatzkosten erfüllt nämlich den Straftatbestand der Nötigung, was branchenbekannt ist.
Und ein seriöses Unternehmen weiss dies, handelt entsprechend und setzt bis zur Klärung den Vorgang kurzfristig aus.
Unseriöse Unternehmen versuchen weiter dich einzuschüchtern - und landen dann vor dem Zivilgericht, wo sie wegen versuchten Prozessbetruges an die Staatsanwaltschaft "weitergereicht" werden, wenn sie so unverschämt sind, die bestrittene und nicht mehr durchsetzbare Forderung wider besseren Wissens selbst einzuklagen oder auf deine Anzeige hin werden sie auch direkt beim Staatsanwalt vorgeladen.
Aber ich glaube - nach deinen Angaben - handelt es sich grundsätzlich um eine unbestrittene Forderung, ein seriöses Inkassounternehmen, dem der Vorgang nur aus dem Ruder gelaufen und das wieder "in die Spur" zu bringen ist.
Und oben ist der Weg dazu beschrieben. Viel Erfolg.
Freut mich, wenn ich dir mit meinen Überlegungen helfen konnte.
In Ergänzung zu eben:
Voll auf Konfrontationskurs gehen: Bin gerade bei der Recherche auf obige Focus-Info gestoßen, die meine Rechtsauffassung bestätigt:
http://www.focus.de/finanzen/videos/achtung-bei-anrufen-neue-betrugsmasche-am-telefon-ja-sagen-oder-auflegen-kostet-125-euro\_id\_6643408.html
Die Forderungen sind vor Gericht nicht haltbar.
Schufa-Einträge sind als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung schadenersatzpflichtig für das Inkasso-Unternehmen. Die drohen nur und werden sich hüten, hier in das Kreuzfeuer der Strafverfolgung zu kommen. Und sie wollen ja Geld kassieren und nicht bezahlen müssen...
Sofern die Inkassofirma den Eintrag überhaupt durchbekommt, was sehr fraglich und geradezu unwahrscheinlich ist.
Denn die Schufa darf nur tatsächlich existierende, einredefreie und durchsetzbare - also: zwangsvollstreckbare Forderungen eintragen. Das liegt hier nicht vor, nicht mal eine Forderung im Rechtssinne und selbst wenn, ist diese nicht durchsetzbar, sondern gerade durch dich durch dein Anschreiben an die Inkassofirma bestritten, wie ich im ersten Artikel beschrieben habe.
dazu Recherchenergebnis:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-darf-ein-negativer-schufa-eintrag-erfolgen-und-wann-darf-kein-negativer-schufa-eintrag-erfolgen\_068929.html
Falls die Schufa es wider Erwarten aus Fahrlässigkeit doch macht, sofort den Vorgang klarstellen und Löschung des rechtswidrigen Eintrages verlangen. Dazu reicht der Hinweis, das die Forderung bestritten und somit nicht durchsetzbar ist (und nicht nur unbezahlt ist)...
Gehst du so vor, läufst du zum einen keine Gefahr eines Schufa-Eintrages und zwingst die Gegenseite zum anderen somit in die Offensive, da diese eine bestrittene Forderung auch nicht zwangsbeitreiben kann. Die müssen dann die Forderung einklagen und Gerichtskosten vorschießen.
In der Verhandlung kannst du ohne Anwalt aufkreuzen, da der Richter nach Aktenlage entscheiden wird und alsdann die Staatsanwaltschaft ruft, da hier offensichtlich zudem Gerichtsbetrug vorliegt. Denn hier behauptet ja wider besseren Wissens jemand eine Forderung zu haben, die einredefrei und durchsetzbar ist - und das ist Prozessbetrug und ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Also: keine Panik, ganz ruhig - denen schreiben (siehe oben, Einleitung) und freudig abwarten, dass nichts mehr passiert...
Freut mich, wenn ich dir weiterhelfen konnte.
Schreib dem zweifelhaften Inkassobüro - nur solche versuchen derartige dubiose Forderungen einzutreiben - dass du es auf Konfrontation vor Gericht ankommen lässt. Teile ihnen zugleich mit, unverzüglich Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft sowohl gegen diese Eintreiberfirma, die vorsätzlich eine nicht existente Forderung einzutreiben versucht als auch deren Klienten - die dubiose Telefonmarketingfirma - stellst, und diese sich im Ermittlungsverfahren besser stellen werden, wenn sie unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des Vortages des Fristablaufes erklären, dass diese Forderung nicht existiert und nicht weiter beigetrieben wird.
Habe ich auch schon gemacht und die Verbrecherbande hat den Schwanz eingezogen. Die wollen mit ihren Betrugsmaschen nur Druck auf unwissende Opfer machen, damit diese zur Zahlung verleitet werden - in Panik ohne Nachzudenken.
Macht man denen selbst Druck, fällt das Kartenhaus zusammen.
Denn die wollen eins ganz sicher nicht: das deren oft kollusive Praktiken - die vermeindlichen Forderungsinhaber arbeiten mit dem Inkassobüro zusammen - näher durch die Strafverfolgungsbehörden durchleuchtet werden und zudem dann auch die Presse davon Wind bekommt...
Ganz schlechte Publicity.
Freut mich, wenn ich dir und vielen Anderen damit helfen konnte.
Wozu Notlüge? Steh selbstbewußt zu deinem Fehler - das macht dich spontan unverwechselbar und sympatisch, da die Wenigsten den Mumm dazu haben.
Dann bittest du um einen Aufschub, um die Mappe fertigzustellen.
Aufgrund deiner Ehrlichkeit und Offenheit wird dieser gewährt werden.
Lügen schwächen das Selbstbewußtsein, für alles was einen betrifft, auch einzustehen. Sie untergraben eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung.
Freue mich, dir damit geholfen zu haben.
Da bin ich anderer Rechtsauffassung als diejenigen, die zum Zweck der Aufklärung von Straftaten gegen die Kundschaft die Nutzung der Aufnahmen generell ablehnen.
Denn Zweck solcher Überwachungsvideos ist es Straftaten zu verhindern (Abschreckung) und Straftaten verfolgbar zu machen (Repression) und zwar rein nach der Intention des Betreibers. Und hier wird wohl keiner kundenfeindlich behaupten, Straftaten an der Kundschaft, die aufgezeichnet werden, seien egal.
Und hier liegt eindeutig eine Straftat vor, entweder Diebstahl, wenn die Zueignungsabsicht schon bei der Wegnahme des immer noch im Gewahrsam des Eigentümers stehenden Handys seitens des Täters vorlag oder mindestens Unterschlagung, wenn er diese erst nach der Wegnahme gefaßt hat.
Diese Straftat an der Kundschaft aufzuklären, läge also schon im Interesse des Betreibers und somit wäre dies durchaus auch Sinn der Aufnahme.
Um aber gegen den Kamerabetreiber eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung durchzusetzen, muss der Handybesitzer zunächst einen Anspruch darauf gehabt haben, dass das Beweismaterial gesichert wird.
Dieser könnte sich hier aus der Zusage des Kamerabetreibers ergeben, mit dem dieser einen privaten - formlos gültiger - Beweissicherungsvertrag geschlossen hätte mit dem Inhalt, die Aufzeichnung aufzuheben und auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden Polizei / Staatsanwaltschaft zu
Beweissicherungszwecken herauszugeben.
Dazu müsste der Kamerabetreiber nachweisbar den Antrag angenommen haben, den Beweis für den Kunden zu sichern. Wird dann dieser Vertrag verletzt, entsteht
Schadenersatzanspruch mindestens aus postiver Vertragsverletzung dieses
atypischen Vertrages in Höhe des entstandenen Schadens, also auf die 2000 EUR.
Soweit, sogut.
Dazu muss jedoch zur Überzeugung des Gerichtes nachgewiesen werden, dass der Kamerabetreiber ernsthaft den Antrag angenommen hat und zwar derart mit der Konsequenz lebend, notfalls Schadenersatz bei Vertragsverletzung zu leisten
(Rechtsbindungswille).
Und das wird schwer nachweisbar sein, zumal die ohne VORHERIGE Zustimmung - rechtich: Einwilligung - das mitgeschnitteneTelefonmaterial nicht verwertbar ist. Anders ist es, wenn ein Zeuge glaubhaft ist und glaubwürdig die Tatsache vermittelt, er habe das Gespräch gehört. Dieses Beweismaterial ist dann zulässig.
Aber hier ist wohl niemand dabei gewesen, oder?
Also schlechte Karten.
Was kann der Betroffene in solchen Fällen tun?
Nächstens sofort Anzeige nicht bei der Polizei, sondern gleich beim zuständigen Amts-GERICHT oder der Staatsanwaltschaft direkt stellen, verbunden mit
dem Antrag auf Beweissicherungsverfahren. Die schicken dann die
uniformierten Kollegen der Strafverfolgung als Helfer raus.
Machst du nur eine Anzeige bei der Polizei, ist kein Druck da, sofort loszufahren, um den Beweis zu sichern. Die Polizei arbeitet nämlich nach Kapazitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Ermessen. WIrd sie aber von Gericht oder Staatsanwaltschaft losgeschickt, ist dieses Ermessen auf Null reduziert, sie handelt als verlängerter Arm des Gerichtes oder der ermittelnden Staatsantwaltschaft und muss unverzüglich handeln.
Vielen ist nicht bekannt, dass es drei Stellen zur Anzeigeerstattung gibt: neben der Polizei die viel schnelleren und sichereren Wege über das Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts und die direkte Meldung der Straftat bei der Staatsanwaltschaft.
Hoffe, nicht nur dir mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Gerade von 16 bis 18 zum Ende der Pubertät legt der Körper gepuscht vom Hormon STH noch ein großes Stück Wachstumsphase hin. In dieser Phase wo alle Organe optimiert und feineingestellt werden mit dem Rauchen anzufangen ist denklogisch das Dümmste, was man hier machen kann. Alle Organe werden geschädigt, alle Wachstumsprozesse behindert. Entgegen anderslautenden Meinungen ist das irreversibel, weil die Entwicklung und Aufbauphase des menschlichen Körpers kein zweites Mal durchgeführt wird.
Mal was ganz anderes: Was sollte dich dazu bewegen, dein Geld rauszuschmeissen für die eigene Selbstverstümmelung und Vergiftung? Ansehen bei anderen? So schwache Kreaturen, die mit dem Rauchen anfangen, haben entweder dem Gruppenzwang nichts Individuelles entgegenzusetzen oder sind einfach vernachlässigbar schwache Menschen, bei denen du am Besten fährst, mit ihnen so oder so keinen Kontakt zu pflegen. Außer sie behandeln dich so fair, dass sie in deiner Gegenwart völlig auf den Glimmstengel verzichten - aber wann sieht man das mal?
Ganz zu schweigen davon, dass Passivrauchen (weil "ohne Filter") auch aufgrund der starken Toxizität des Zigarettenqualmes noch schädlicher ist als aktives Rauchen.
Also lass es - es gibt keinen Grund dafür, außer der eigenen Schwäche und psychischer Labilität es doch zu tun. Oder anderen Schwachen und Labilien damit zu imponieren und nachzueifern.
Es gibt keine starken Menschen die angefangen haben zu rauchen. Unabhängig davon, ob sie bei jedem Absprungversuch von der Droge wieder und wieder versagen oder es auf kurz oder lang schaffen.
Jeder der etwas anders behauptet, belügt sich selbst und (schädigt zudem) seine Beziehungsgeflechte und die unschuldigen Tiere, die mitqualmen müssen und sich nicht wehren oder den Drogenabhängigen meiden können.
Alles schlechte Gründe...
Alles spricht dagegen, nichts dafür - leichte Entscheidung, oder?
Wenn du einmal damit angefangen hast bist du Geisel einer Droge, die speziell von Fachleuten so perfide angelegt und konstruiert ist, damit du möglichst schnell süchtig wirst. Diese Menschenverräter erhalten von der Zigarettenindustrie Prämien für - bei korrupten menschenverachtenden oder willensschwachen, größtenteils selbst süchtigen, Politikermarionetten durch die Sargnagel-Lobby durchgeboxten - zugelassene "Zusatzstoffe", je nachdem wie schnell sie dich körperlich (Entzugserscheinungen) und seelisch-psychisch (Depression) abhängig machen.
Es ist klar, dass diesem perfiden System nur die wenigsten wieder als Drogen-Aussteiger entkommen, während die Mehrheit immer wieder beteuert "aufhören zu wollen".
Das habe ich im Bekannten- / Freundeskreis immer wieder beobachtet: alle Raucher wollten aussteigen.. Ich kenne eigentlich nur den typischen Fall des "zukünftigen Ex-Rauchers". Alles Lippenbekenntnisse, auf die keine Taten - sprich endgültiges Aufgeben - folgten.
Nun, die in meiner Gegenwart meinten weiter paffen zu müssen, dürfen mich zu ihren Ex-Freunden zählen. Aber die Mehrheit verkrümelt sich in meiner Gegenwart zum "legalen Drogenkonsum" mit den Todesrollen ins Freie, bevor ich sie rausschmeiße.
Gegen die Lobby der Zigarettenmafia haben sich die jetzt drastischen Warnhinweise auf den Packungen durchgesetzt und da müsste es jetzt auch dem letzten grenzdebilen Idioten klar sein, was er sich damit antut. Ist auch so - aber hier ist der Verstand ausgeschaltet. Vernebelt, Urteilsvermögen tot.
Schrecklicher Zustand.
Alles Gute mit der richtigen Entscheidung, demjenigen, der dir so einen Mist anbietet, sofort mit Entschlossenheit und Selbstbewußtsein zu begegnen und ihn zu informieren, dass er auf dich künftig verzichten muss, wenn er zum einen jemals wagen sollte, dir eine Droge jeglicher Art anzubieten oder er sich die Frechheit herausnehmen sollte, in deiner Gegenwart jemals an einem Glimmstengel zu saugen, da er damit dein Persönlichkeitsrecht auf körperliche Unversehrheit vorsätzlich mißachtet. Denn er weiss ja jetzt, das du aktiver Nichtraucher bist und bleiben willst.
Kein "Freund" oder Gruppe sind es wert, dort (mit)zurauchen - denn aktzeptiert er dies nicht, akzeptiert er dich nicht - und dann kann es kein Freund sein... - und mit einer Mehrheit (Gruppe) ist es genauso. Ein starkes Selbstbewußtsein kennt keinen Gruppenzwang. Die Meinung der anderen über sich ist ihm völlig egal. Er muss nur selbst in den Spiegel blicken können, Achtung von sich selbst haben. Das ist alles, was zählt.
Freue mich, wenn ihr dir mit diesen Überlegungen helfen konnte, zur einzig richtigen Entscheidung: weiterhin - und jetzt VÖLLIG - rauchfrei zu leben, also auch keine rauchenden Schwachmaten in deinem Umfeld zu dulden.
Deine Besorgnis ist berechtigt. Zwar gibt es hier keine homöopathisch negative Wirkung (1), wohl aber kann sich das Zeug im Körper sammeln und dort Schaden anrichten (2).
Zu 1)
Ausgehend vom homoöpatischen Herstellungsprozess ist es zwar so, das alleine ab Potenz D 23 nur noch die in der Urtinktur enthaltene Information wirkt (an "Urstoff" ist ja chemisch nichts mehr nachweisbar), weshalb diese Disziplin nicht der Naturheilkunde sondern der Informationsmedizin zuzuordnen ist.
Diese Information ist umso klarer, je weniger "Materie"-Störfelder existieren, weswegen gerade Medikationen ab D23 so wirkungsvoll sind. Für mich war fraglich, ob wir diesen Umstand auch haben, wenn ein im Wasserkreislauf nicht abgebautes Fremd-Medikament in Mininmaldosen vom Körper aufgenommen wird. Es ist nicht so. Zwar sieht es auf den ersten Blick auch nach einer riesigen Verdünnung aus, aber die Materie steht hier im Vordergrund. Es bildet sich außerhalb des speziellen Verschüttlungsvorgang kein homöopathischen Mittel aus Zufall. Deswegen muss es hier auch verschüttelt und nicht nur gerührt oder vermischt sein, so dass der Ausdruck "Verdünnung", der gerne abschätzig gebraucht wird, völlig fehl geht. Ohne Verschütteln keine Informationsübertragung auf das Trägermedium. Heißt, ich kann auch eine Pseudo-D 23 Potenz herstellen, aber an Information wäre dann auch Null drin. Die Schwingungswert kann man heute sehr genau messen, also auch die Information, die bei fachgerechter Herstellung weitergeleitet wird auf das Trägermedium, ohne dass noch Moleküle nachweisbar sind oder ob diese - bei Verrühren oder reinem Vermischen - ausbleiben. Hier würden also nur wirkungslose - weil informationslose - Pseudo D-Potenzen durch Zufall entstehen und wären schadlos.
zu 2.)
Gravierender ist jedoch das Ansammeln dieser Schadstoffe im menschlichen Körper. Werden hier Schwellenwerte erreicht, kann das Medikament unkontrolliert Reaktionen hervorrufen und Schäden anrichten.
Um diesem Umstand zu begegnen und auch Kalk aus der Nahrung zu entfernen (beachte: Ver-KALK-ung von Gefäßen, etc), nutze ich nur noch destilliertes Wasser. Und allen, die jetzt aufschreien, sei gesagt, dass dies nicht tödlich oder gesundheitsschädlich ist, sondern gerade vieles von dem Mist aus dem Körper wieder rausholt.
Und wo das noch nicht reicht, zB Entfernung von Schwermetallen, etc, danke ich Jim Humble für MMS / CDH und seine großartige Forschungs- und Anwendungsarbeit, mit der er sich bei Mensch und Tier verdient gemacht hat, ebenso wie Peter Ferreira für seine Bekanntmachungen über mannigfaltige therapeutische Wirkungen von Kristallsalz, nicht zuletzt um die Schäden, die das isolierte Industrie-Natriumchlorid im Körper, speziell in den Gelenken, anrichtet, wieder zu beheben.
Freue mich, wenn ich dir bei deinen Überlegung etwas helfen konnte.
Natürlich OHNE Medikamente.
Denn Grübeln ist ja kein Zeichen eines Medikamentenmangels. Ebensowenig wie Kopf- oder Glieder- oder Rückenschmerzen.
Was Big Pharma mächtig wurmt und deswegen immer wieder Falschinformationen von Maulhuren und gekauften Experten verbreitet werden. Die dann arg gegen ihr Gewissen handeln (sofern sie eins haben), da sie es ja besser wissen, Unbedeutendes bekämpft man ja nicht ...
Dabei ist es so einfach: Wenn du grübend denkst (also zielgerichtet deinem oft emotionsverbundenen negativen oft zukunftgeprägten reinen Kopfkino nachhängst, oft ein Automatismus) bist du im Ego. Hier werden Probleme produziert. Hier wirst du in Unruhe gehalten für nicht mal Geschehenes, sondern rein prognostiziertes Unglück, vom dem im Ernstfall gerade mal 1% eintrifft. Im Ego gibt es keine Ruhe, kein Verweilen im Hier und Jetzt.
Nur die ständige rastlose Bewertung des Gestern und die Vorstellung, die Illusion, was morgen als Prognose alles schief gehen könnte. Dieses Denkgebäude ist ganz leicht zum Einsturz zu bringen: der Verstand, der hier nur Chaos anrichten, aber keine Lösung bieten kann, muss ausgeschaltet, also überlastet werden.
Hier kann man sich die Erkenntnisse der Blitzhypnose zu Nutzen machen. Focussierung auf mehr als drei Dinge gleichzeitig läßt den Versand kollabieren - und dann ist der Teil frei, der die Lösungen bringt: das Unterbewußtsein...
Denn nach der neusten Hirnforschung ist der logische Verstand - auf den alle so vehement als "Lösungsfinder" bauen - ja gerade der Teil im Entscheidungsprozess, der NUR eine bereits getroffene Entscheidung nach außen rechtfertigt, an deren Zustandekommen er weder beteiligt war noch er alle Umstände kennt, die zu dieser führten. Denn dieses Privileg obliegt alleine dem Unbewußten, dem limbischen System, der Gefühlsebende, dem Bauchhirn / Bauchgefühl, das so schnell arbeitet, das der Verstand hier gar nicht(s) mehr mitkommt (auf eine Bewußseins-/Verstandeseinheit kommen mehrere zig-tausend unbewußte Prozesse).
Das Unterbewußtsein frei zu legen, indem der grübelnde Ego-Verstand zielgerichtet abgeschaltet wird, geschieht bereits durch Beobachten, durch das bewußte Lenken der Aufmerksamkeit.
Es geht immer nur eines - entweder beobachten oder über das Beobachtete nachzudenken. Ganz leicht selbst zu prüfen: Lenke deine Aufmerksamkeit auf einen Gegenstand und erfasse alle Einzelheiten - na, grübelt es noch in dir? War doch ganz leicht. Und jetzt lässt sich dies noch mit Nützlichem verbinden:
Der Verstand wir überlastet und kann das Automatik-Endlos-Kopfkino seiner selbst produzierten Horrorfilmchen nicht mehr abspielen, sobald man seine Aufmerksamkeit auf zwei Punkte lenkt, zum Beispiel Punkt eins ist die Stelle, inder der rechte Zeigefinger die Schulter berührt. Fühle diese Berührung, lenke deine ganze Aufmerksamkeit hierein: kannst du das Pochen der Adern spüren? Die Wärme der Haut? Fühlt es sich hart oder weich an? Jetzt das Gleiche mit dem dem linken Zeigenfinger, zB über der Herzregion. Gleiche Fragen, gleiche Beobachtungen.
Und du wirst merken, dass das Ego runterfährt, du wirst ruhiger.
In diesen Zustand des absloluten Nichts völliger Gedankenstille setzt du eine Intention - zB "Kopfschmerz jetzt löschen" und bleibst mit der Aufmerksamkeit bei den beiden Punkten und zugleich beobachtest du deinen Kopfschmerz - nur beobachten - nichts weiter.
Und du wirst nicht nur feststellen, dass Gedankenleere da ist (wenigstens für spürbar guttuende Zeit), die du ja erreichen wolltest, sondern auch, dass der Kopfschmerz sich nicht beobachten lassen will und verschwindet. Und zugleich hast du - ganz nebenbei - damit den ersten Schritt in eine der großartigsten informationsmedizinischen Heilmethoden gewagt, der eine schier unendliche Anwendungspalette hat: praktiziert seit jeher von Jesus als "Wunderheilungen" bis zu den Kahunas als "Magische Berührung", wiederentdeckt in den 1980ern als Quantenheilung (Frank Kinslow) bzw Matrix Energetics (Richard Bartlett) oder den 2000ern als Quantum Clearing (Volker Knehr).
Deine Gedankenleere ist Voraussetzung, damit hiermit durchschlagende verbüffende Wirkungen erzielt werden können und das Setzen einer wuschrfreien, befehlorientierten, Anweisung als Absicht. So läßt sich das bloße Nichtgrübeln gleich mit noch weiter Sinnvollem verbinden.
Probiere es aus, tausende von Heilpraktikern und Ärzten arbeiten - mindestens unterstützend - mit dieser einfachen Methode, dem Körper (Zellinformation, DNA/RNA-Modifizierung - Stichwort: Epigenetik) Order zur Selbstheilung zu erteilen.
Und der Körper weiss ja genau, was ihm fehlt.
Denn jede Nervenzelle ist wie jede Muskelfaser und jede andere Zelle, jedes Gen, alle Botenstoffvorgänge in den Synapsen, alle Hormon- und Enzymtätigkeiten, die Steuerung jedes Zellvorgangs in dieses System sinnvoll eingebunden. Und eine Informationsverarbeitung, die es vermag viele Milliarden gleichzeitiger Steuerungs- und Regelungsvorgänge in jeder Sekunde zu koordinieren, ist auch in der Lage dieses System wieder zu reparieren, falls es nicht durch Symptomverschiebung gestört wird.
Oftmals fehlt hier nur der erste Anstoß - und genau dieser Impuls wird durch die ausgesprochene oder auch nur gedachte Absicht in Gedankenleere gegeben (Stichworte: Intention zur Formung einer Veränderung mit den "Bausteinen" aus dem Grundinformationspool, von Wissenschaftlern auch "Implizierte Ordnung", "Nullpunkfeld", "reines Bewußtsein" genannt).
Zur Bewirkung einer Veränderung fängt alles mit der Gedankenstille an...
Probiere es einfach aus: du wirst staunen, wie sehr du in Gesundheit aber auch sonst auf alle deine Lebensumstände und Beziehungsgeflechte einwirken kannst. Denn letztlch kommt ja alles aus dieser großen "Ur-Informationssuppe", die in den 99% "Nichts" stecken, die unsere "feste" Materie ausmachen. Die Aktivierung der Selbstheilungskräfte ist nur die Spitze des Eisbergs - was jedoch in der Regel jedoch unerwartet schnell und mit teils unerwarteten Begleitumständen geschieht (Änderung der Einstellung/ Gefühle zu einem Thema, Bewertungen, Priorisierung).
Das alte Bohrsche Atommodell ist ja längst tot. Heute ist jedem Wissenschaftler klar, das alles nur Licht und Information ist: im Ergebnis sind alles Wellen, die unsere Sinnesverarbeitungsorgane aufgreifen und die im Gehirn erst in ein Bild unserer "Realität" formen. Da "draußen" ist nichts.
Wie Enterprise Holodeck auf höchstem Niveau, nur das bei uns auch das Holodeck nicht existiert, sondern alles in unserem Gehirn interpretiert, abgeglichen, nach Referenzerfahrungen und Stimmungen manipuliert zusammengeschustert wird... - Die "Realität" gibt es gar nicht.
Das Gedanken, speziell eine Absicht, das gezielte Setzen einer Intention, Materie beeinflussen kann, wird niemand, der nicht manipulierte Informationen verbreiten soll, bestreiten. Und du kannst du dir sowohl mit dem Reis-, als auch dem PH-Wert-Experiment gerade die Macht deiner Intention selbst beweisen:
REIS: Drei Reisschalen, gleicher Reis. In drei verschiedene Schränke stellen. Gefäß Reis 1 trägt Aufschrift GUT, Reis 2 SCHLECHT, Reis 3 gar kein Schriftzug. Täglich lobst du Reis 1 - "guter Reis, keimfreier Reis, etc", Reis 2 erhält allen Frust, alle Beschimpfungen und Demütigungen, Reis 3 wird nicht beachtet. - Ergebnis nach 3 Wochen: Reis 1 ok, Reis 2 leicht vergilbt, ggf Schimmel, aber Reis 3: katastrophal, verschimmelt... - Hier wird deutlich, das Ignoranz wie bei den Menschen auch, global noch vernichtender wirkt als Hass, Beschimpfungen und Demütigungen, bei denen das Individuum wenigsten beachtet wird.
PH Wert: Drei Gläser Wasser, PH-Wertmessung, eine Woche lang sodann Glas 1 Intention "PH-Wert sinkt", Glas 2 Intention "PH-Wert konstant", Glas 3 Intention "PH-Wert steigt" - Und man staune: der PH-Wert "gehorcht" binnen einer Woche deinem Willen.
Noch ein Praxistipp für sich nicht öffnen lassende Flaschen / Schraubgläser: Intention: Glas zieht sich zusammen, Verschluss weitet sich - und schon ist auch das verschlossenenste Glas leicht zu öffenen. EinkaufsChip steckt im Schlitz des Einkaufswagens fest: gleiches Prinzip - Chip zieht sich zusammen - und schon lässt er sich ganz leicht rausziehen. Hört sich bekloppt an. Klar - aber funktioniert, weil Intention im reinen Bewußtsein auf der gleichen (Quanten-)Ebene arbeitet, die "Materie" in jeder Sekunde neu aufbaut und verändert - und wenn auch nur für Sekunden...
WIe sagte schon Obi Wan Kenobi zu Luke in Star Wars: Mache dich mit der Macht vertraut, ... - ein weiser Rat, den George Lucas da den Zuschauern erteilte und kaum jemand hat damals verstanden, dass das "Energiefeld, das uns durchdringt, umgibt und die Galaxis zusammenhält" nichts anderes ist als das in der Quantenphysik endeckte Nullpunktfeld. Der Mann ist nicht nur genial, er war damals so voller Wissen und Sendungsbewußtsein, das er fast platzte und es raus lassen mußte - und es dann geschickt in vielen Blockbustern versteckt hatte. Und die Zuschauer haben das irgendwie gespürt, einen Riesenkult veranstaltet und Star Wars damals zum langezeit erfolgreichsten Film aller Zeiten gemacht... "Umsonst" passiert so etwas nicht. Hinter Star Wars wurden religöse Aspekte vermutet, aber letztlich zeigte er uns sogar die ursprünglichste Wahrheit aller Existenzen auf.
Informiere dich hier weiter - es lohnt sich. Denn jeder, der Quantenheilung in Aktion und Erfolg erlebt hat, kann über die Maulhuren und Pharma geschmierten Schlechtredner und Internet-Trolle nur schmunzeln. Und die wissen es ja tatsächlich besser, nur lässt sich mit "Punkt eins, Punkt zwei, Gedankenleere, Intention formulieren, beobachten, was sich verändert" kein Milliardenumsatz scheffeln.
Würden sie es tatsächlich als wirkungslos betrachten, würden sie es nicht wie der Teufel das Weihwasser bekämpfen und schlechtreden... - Aber das wirst du selbst feststellen.
Einer der bedeutensten Tage in meinem Leben war jedenfalls, als ich Frank Kinslows Video im Internet gesehen habe. Ich war mißtrauisch, sehr sogar. Dann habe ich mich weiter informiert und es ausprobiert. Und wenn es nicht der Hammer wäre, der alles andere toppt, wäre ich nicht dabei geblieben...
Würde mich freuen, wenn heute der Wendepunkt in deinem Leben ist, an dem das trübsinnige Grübeln aufhört und du auch positive Veränderungen für dich bewirkst, die dich so glücklich und zufrieden machen, wie du es dir wünscht. Und die Möglichkeit, jede Art von Schmerzen (Kopf, Rücken) sekundenschnell bei sich und anderen geplagten und oftmals gestressten Zeitgenossen aufzulösen, ist noch das Wenigste, was du entdecken wirst.
Und: es lebe Esowatch - denn die zeigen uns gerade mit vollem Einsatz und ebenso völliger fehlender Überzeugung, was gerade RICHTIG ist. Was hier am meisten verspottet wird, dem vertraue dich ruhig an... (schmunzel).
Ich möchte dir gerne ein, zwei Anmerkungen zu deinem Einleitungssatz mit zum Überlegen geben, Lass mich dir dazu ein paar Infos zur Herstellung, Wirkweise und davon ausgehend zur Einordnung dieser Disziplin geben - Ich zitiere mich hier selbst aus einer anderen Antwort:
"Zu der homoöpathischen Anwendung: hier wird nichts gerührt, sondern verschüttelt - dabei das Gefäß mit Druck federnd auf die Handfläche schlagen - Herstellung: 1 Tropfen Urtinktur (was auch immer, hier MMS, CDH) mit 9 Tropfen Lösungsmittel (zB destilliertes Wasser) verschütteln, das ist dann die D1 Potenz, hiervor einen Tropfen nehmen, wiederum nach Gefühl (Intuition, alternativ 10 Schüttelschläge) mit 9 Tropfen Lösungsmittel verschütteln: D2. Das wird so lange gemacht, bis die gewünschte Potenz erreicht ist.
Ab D23 ist laborphysikalisch kein Molekül "Wirksubstanz" mehr messbar. Ab hier beginnt die Phase, in der die reine Information weitergegeben wird. Das
ist vergleichbar mit einem Lexikon. Äußerlich und physikalisch messbar
sind alle Bücher nahzu gleich (Papier, Karton und Leim), aber das ist nur der
(uninteressante) Informationsträger. Worauf es ja ankommt, ist was im
Buch zu lesen ist - und das ist die Information. Diese wird jedoch
regelmäßig bei labortechnischen physikalischen Untersuchungen nicht
beachtet (so nicht messbar/ wahrnehmbar) oder vernichtet (Analogie
Buch: die Auflösung in seine Bestandteile zur chemischen und
physikalischen Untersuchung macht es leider unlesbar...) -
Daher ist Homoöpathie kein Teil der Naturheilkunde, sondern selbständige Disziplin der Informationsmedizin: das was dem Kranken "fehlt" wird als
Natur-Urprinzip ihm wieder zugeführt - die fehlende Information macht
ihn "heile", also wieder vollständig. Krankheit ist immer ein Fehlen an
Urprinzipien, eine Desinformation / Fehlprogrammierung letztlich der Zelle oder der Erbinformation. Hierauf können wir auf allen Ebenen bis zur Zell- und DNA/RNA-Steuerung einwirken, wie die Epigenetik heute lehrt."
Freue mich, wenn du mit dieser ausführlichen Antwort als Hintergrundinfo etwas anfangen kannst.
Ich möchte dir gerne ein, zwei Anmerkungen zum Überlegen geben, vielleicht änderst du ja deine Ansicht, Homoöpathie sei ein Placebo-Effekt. Lass mich dir dazu ein paar Infos zu Herstellung und Wirkweise geben - Ich zitiere mich hier selbst aus einer anderen Antwort:
"Zu der homoöpathischen Anwendung: hier wird nichts gerührt, sondern verschüttelt - dabei das Gefäß mit Druck federnd auf die Handfläche schlagen - Herstellung: 1 Tropfen Urtinktur (was auch immer, hier MMS, CDH) mit 9 Tropfen Lösungsmittel (zB destilliertes Wasser) verschütteln, das ist dann die D1 Potenz,
hiervor einen Tropfen nehmen, wiederum nach Gefühl (Intuition,
alternativ 10 Schüttelschläge) mit 9 Tropfen Lösungsmittel verschütteln: D2. Das wird so lange gemacht, bis die gewünschte Potenz erreicht ist. Ab D23 ist
laborphysikalisch kein Molekül "Wirksubstanz" mehr messbar. Ab hier
beginnt die Phase, in der die reine Information weitergegeben wird. Das
ist vergleichbar mit einem Lexikon. Äußerlich und physikalisch messbar
sind alle Bücher nahzu gleich (Papier, Karton und Leim), aber das ist nur der
(uninteressante) Informationsträger. Worauf es ja ankommt, ist was im
Buch zu lesen ist - und das ist die Information. Diese wird jedoch
regelmäßig bei labortechnischen physikalischen Untersuchungen nicht
beachtet (so nicht messbar/ wahrnehmbar) oder vernichtet (Analogie
Buch: die Auflösung in seine Bestandteile zur chemischen und
physikalischen Untersuchung macht es leider unlesbar...) - Daher ist
Homoöpathie kein Teil der Naturheilkunde, sondern selbständige Disziplin
der Informationsmedizin (das was dem Kranken "fehlt" wird als
Natur-Urprinzip ihm wieder zugeführt - die fehlende Information macht
ihn "heile", also wieder vollständig. Krankheit ist immer ein Fehlen an
Urprinzipien eine Desinformation letztlich der Zelle oder der
Erbinformation. Hierauf können wir auf allen Ebenen bis zur Zell- und
DNA/RNA-Steuerung einwirken, wie die Epigenetik heute lehrt."
Freue mich, wenn du mit dieser ausführlichen Antwort als Hintergrundinfo etwas anfangen kannst.