Sehr geehrter Fragesteller, prinzipiell hat eine Außendämmung mehr Vorteile gegenüber einer Innendämmung. Bei der Innendämmung wird nicht zuletzt die Wohnfläche reduziert, was sich natürlich nachteilig auf evtl. zu erzielende Mieteinnahmen auswirken kann. Zudem sollte bei einer Innendämmung auch ein Teil der Decke (ca. 50 cm) und eigentlich auch ein Randstreifen an den anschließenden Wänden gedämmt werden, da man sonst die kritischen Stellen (Anschlussbereiche zwischen Wand und Decke sowie die Eckbereiche) nicht "in den Griff" bekommt. Somit ist einer Innendämmung nicht nur aufwendiger herzustellen, und damit sehr teuer, sie trägt auch dazu bei, dass sich der Taupunkt (da wo das Tauwasser aufgrund von Kondensation entsteht) nach innen (zwischen Wand und Dämmung) verlagert wird. Bei einer Außendämmung können alle kritischen Baukonstruktionen mit dem Dämmstoff abgedeckt werden und der Taupunkt wird nach außen verschoben. Die Gefahr von Schimmelbildung im Wohnraum nimmt dadurch stark ab. Jedoch ist es nicht immer möglich eine Außendämmung aufzubringen, da (wie in Ihrem Beispiel) evtl. der Denkmalschutz Auflagen erteilen kann (z. B. Fachwerk muss zu sehen sein). Daher sollten Sie evtl. vorhandene Auflagen im Vorfeld abklären. MfG

...zur Antwort

Sehr geehrter Fragesteller, Mietpreise können Sie über die veröffentlichten Mietspiegel der jeweiligen Städte oder Gemeinden erfahren. Fast alle größeren Städte verfügen über solche Mietspiegel, diese sind z. T. auch online abrufbar. Über den Suchbegriff "Mietspiegel" und die jeweilige Stadt, erhalten Sie bestimmt einige brauchbare Hinweise. MfG

...zur Antwort

Sehr geehrter Fragesteller. Der Wert eines Gebäudes wird u. a. über die Gesamtnutzungsdauer und die sich daraus ergebende Restnutzungsdauer ermittelt. Um die Restnutzungsdauer zu ermitteln, muss man das Gebäudealter berücksichtigen. Wenn Sie eine Modernisierung vornehmen, so erhöhen Sie dadurch zwar Stück für Stück die Restnutzungsdauer der Immobilie (und damit den Wert), aber von einer Modernisierung eines einzelnen Bades ist dennoch abzuraten, da sich die Kosten für die Modernisierung maximal beim Verkauf ausgleichen. Zudem wird die reine Modernisierung des Bades nicht ausreichen, da z. B. in diesem Zusammenhang auch die gesamten Fall- und Steigleitungen erneuert werden müssten um die Restnutzungsdauer entsprechend zu erhöhen. Noch ein Tipp: Lassen Sie den marktkonformen Wert Ihrer Immobilie VOR dem Verkauf überprüfen, das kann Ihnen helfen Ihre Preisvorstellungen am Markt durchzusetzen. Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, helfe ich Ihnen gern weiter. MfG

...zur Antwort

Von Eingeschossiger Bauweise spricht man, wenn das Gebäude ein Erdgeschoss + Dachgeschoss besitzt. Du kannst Dir das so merken: X-geschossig bedeutet, alles was zwischen Keller und Dach ist. Also: Eingeschossig= EG + (Dachgeschoss + evtl. Kellergeschoss), Zweigeschossig= EG + Obergeschoss + (Dachgeschoss + evtl. Kellergeschoss). Dreigeschossig= EG +1. Obergeschoss + 2. Obergeschoss + (Dachgeschoss + evtl. Kellergeschoss). Dabei ist es uninteressant, ob das Dachgeschoss ausgebaut ist oder nicht. Der Spitzboden (sofern vorhanden) wird dem Dachgeschoss zugerechnet. Ein Keller ist zwar auch ein Geschoss, wird aber, laut Deiner Formulierung nicht mit angesetzt. Übrigens: Ob ein Geschoss als Vollgeschoss gilt, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab. In Bayern z. B. kann ein Keller auch als Vollgeschoss gelten, wenn die Deckenunterkante mindestens 1,20 m höher liegt, als die Geländeoberfläche und mindestens 2/3 der Grundfläche eine Raumhöhe von mindestens 2,30 m aufweist. (BayBo, Art. 2 (5). Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!

...zur Antwort