Hallo hier noch eine Frage: Wenn nach der Gütertrennung ein Ehepartner verstirbt, wir haben beider mit Kinder aus erster Ehe,, haben diese Kinder ein Erbanspruch gegenüber dem anderen Ehepartner? Wird dann nur das Vermögen des Verstorbene vererb ? Also es ist so : Jeder vererbt sein persönliches Mögen an seine eigene Kinder ? Das wäre dann gerecht ! ?? Danke an alle " Antworter/ Antworterinen" (-:
Wer sind die Erben nach der Gütertrennung? Auch die Kinder aus erster Ehe des Partners?
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