§1 der Straßenverkehrsordnung: immer so schnell (oder halt langsam in dem Fall) fahren, daß man rechtzeitig anhalten kann. Wenn der Gegner also Gas gibt wie irre, trägt er zumindest die Hauptschuld, eher die alleinige Schuld.
Du brauchst gar nicht zur Polizei. Wende Dich an den Zentralruf der Versicherer, über das Kennzeichen erfährst Du seine Versicherung. Und bei denen meldest Du DIch.
Bei so nem alten Auto ist das wohl eher ein Bagatellschaden, aber auch dafür gibts Geld. Vorher zu nem Gutachter, egal ob es der ist, den die Versicheurng Dir nennt oder Du Dir einen Eigenen suchst. Bei ein paar Hundert Euro reguliert die Versicherung meist sehr schnell.