Aushilfe - zu wenig Gehalt?

Ich arbeite seit dem 9.3.18 als Aushilfe in einem Supermarkt. Ich soll vertraglich 9,25 Euro die Stunde bekommen. Laut Vertrag arbeite ich mind 4h die Woche aber maximal 48h im Monat. Mein Gehalt soll am letzten Tag des laufenden Monats überwiesen werden.

Ich hab nun das für März schon erhalten. (bereits am 27.03 wobei mein letzter Arbeitstag am 29.03. war) Und es liegt gerade mal bei 156,05 Euro. Das würden rund fast 17h bezahlte Arbeit sein.

Ich habe aber 45,5h gearbeitet (dabei habe ich je 30min von jedem Arbeitstag sogar schon abgezogen - auch wenn ich am Anfang nur so max. 5min gemacht habe weil mir nicht gesagt wurde wie lange ich darf und bei 4h oder 5h Arbeit ich eigentlich eine Pause unnötig finde. (Es ist auch gar keine Pausenzeit im Vertrag genannt worden) und erst später als ich angefangen habe 6-8h zu arbeiten wurde ich endlich auf dem Schichtplan richtig verewigt wo dann auch meine Pausen drauf standen und die waren halt 30min.

Nun sind 45,5x9,25 ja keine 156,05Euro. Ich habe in diesem Monat auch ab und zu als Krankheitsvertretung gearbeitet aber selbst bei meinen 'geplanten' Stunden wären es in diesem Monat trotzdem 26:30 gearbeitete Stunden gewesen. (je 30min Pausen schon abgezogen)

Zudem habe ich nie gesagt bekommen, dass ich am Ende des Tages zu wenig Geld in der Kasse hatte. (Was ein(e) Vorgesetzte(r) immer kontrolliert) Also kann ich mir nicht vorstellen, dass die mir da Geld abgezogen haben.

Nun frage ich mich ob ich erstmal warten soll oder schauen sollte ob in den nächsten Tagen noch der Rest kommt?

Oder ob ich auf meine Abrechnung warten soll?

Oder mich an meinem nächsten Arbeitstag an einen Vorgesetzten diesbezüglich wenden soll? Wenn, dann erstmal an einen Schichtleiter oder lieber doch an den Filialleiter/Chef am Arbeitsplatz der mit mir das Vorstellungsgespräch hatte und mir den Vertrag gegeben hat, denn der richtige Chef der den Vertrag unterschrieben hat ist ja nicht da und hab ich ja auch noch nie gesehen. Ist ja ein großes Unternehmen.

Vielen Dank, wenn ihr euch Zeit genommen habt mir zu antworten!

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Zunächst solltest du die Abrechnung überprüfen. Dort sollte der Abrechnungszeitraum vermerkt sein. Es könnte sein dass dein AG den Abrechnungszeitraum vom 15. eines Monats bis zum 15. des nächsten Monats macht. Nur wenn das nachher nicht stimmt solltest du dich mit deinem Vorgesetzten unterhalten.

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Ich habe einen AMD-FX 8300 mit einem Asrock 970 Extreme 3 R 2.0 sehr stabil laufen. Das Board kann noch mehr und ist bis 140 W belastbar.

Ich denke dass das auch ein gutes MB für dich sein kann....

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Es kommt auf mehrere Faktoren an.

Wenn du Schotter, Beton oder Sand fährst ist das wahrscheinlich im Nahverkehr und du wirst jeden Abend zuhause verbringen. Fährst du Fernverkehr und bist bei der richtigen Firma wirst du wahrscheinlich jedes Wochenende zuhause sein. Manche Fahrer sind allerdings 3-4 Wochen unterwegs bis die mal wieder zuhause sind. 

Grundsätzlich hat ein LKW-Fahrer Schicht, Lenk und Ruhezeiten zu beachten. Ausserhalb dieser Gesetze kann eigentlich alles Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber sein....

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Ein Welpe sollte mindestens ca. 3 Monate alt sein wenn man den von der Mutter trennt. Das bedeutet dass man 6-8 Wochen vor Ferienbeginn nach einem entsprechenden Hund suchen muss. Von gängigen Rassen sind eigentlich immer Welpen verfügbar. Ich empfehle einen Hund niemals von dubiösen Händlern einzukaufen. Zudem sollten alle Papiere für den Hund vorhanden sein. Der Züchter sollte den Hund impfen lassen und mit ihm vor dem Verkauf eine Wurmkur machen. Ein Welpe sollte auch immer gechipt sein um den eindeutig identifizieren zu können. Das hat auch den Vorteil dass man den Hund bei "Tasso" registrieren kann um den zurück zu bekommen wenn der mal entlaufen sein sollte. Jeder Tierarzt kann den Chip auslesen. Man kann das alles also leicht überprüfen. Der Tierarzt liest immer den Chip aus bevor der Hund geimpft wird um sicher zu stellen dass der richtige Impfpass ausgefüllt wird. Ein internationaler Impfpass ist auf jeden Fall von Vorteil.

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LKW-Fahrer, verkürzte Tagesruhezeit ( unter 11 Std ). WO und WESSEN Entscheidung?

Hallo,

ich bin selbst Berufstkraftfahrer und glaube, mich in den Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung und dem Arbeitszeitgesetz relativ gut auszukennen. Muss man ja auch, um sicher zu sein, keinen bußgeldwerten Verstoß zu haben.

Allerdings habe ich nach schon tegelangem Suchen keine schlüssige Antwort auf folgende Fragen gefunden.

1- Die tägliche Ruhezeit kann man ja bekanntlich 3 x in der Woche auf weniger als 11 Std, aber mindestens 9 Std verkürzen. ( ohne Zeitausgleich )

Frage: Ist diese Verkürzung MEINE freie Entscheidung, oder kann mir diese Verkürzung vom Chef ANGEWIESEN werden und ich MUSS FOLGE LEISTEN ???

2- Frage: Kann diese Verkürzung auch am STANDORT des Fahrzeuges ( Firmensitz ) genommen werden, oder gilt dies nur für den Fernverkehr ??

Erklärung zur Frage:

  • im Fernverkehr ist es natürlich sinnvoll, wenn man schnell in Richtung Wohnort will. Rastplatz anfahren, 1 h Freizeit, 7 h schlafen, 1 h am Morgen, weiter.

  • im extremfall kann es aber im Baustellenverkehr anders aussehen, und dann eben nicht vorteilhaft für den Fahrer.

Beispiel:

  • Arbeitsbeginn 06:00 in der Firma
  • Feierabend in der Firma um 21:00
  • zwischenzeitlich max. 10 h gearbeitet/gefahren, 5 h mit Pausen oder Bereitschaftszeit überbrückt
  • somit keine Verstöße gegen Lenkzeiten oder Arbeitszeitgesetz

  • der Beginn der Schicht am Folgetag ist um 6:05 geplant, also 9:05 h Ruhezeit, wäre rechtlich auch noch i.O.

  • nun wohnt der Kraftfahrer aber eine Autostunde von seiner Arbeitsstelle entfernt. Das bedeutet, dass er theoretisch nur 7:05 h zu Hause sein kann.
  • wenn ich nun absolut notwendige Zeiten für Duschen, Essen am Abend sowie Morgentoilette, Früstück, Arbeitsvorbereitung am nächsten Morgen davon abziehe, dann bleiben wirklich nur noch 4-5 h für den Nachtschlaf ! Für häusliche Arbeiten oder die Familie springt kene Minute mehr heraus.

Es ist zwar wirklich ein extremes Beispiel, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich ( Arbeitsschutzbehördlich usw. ) 3 Mal in der Woche abgesegnet ist. Das wäre körperlich und auch sonst absolut unzumutbar.

Deswegen bin ich für jede fundierte Antwort dankbar. Weblinks und Quellen dazu wären super !

Nochmal kurz zur Erinnerung:

WER entscheidet über die Verkürzung der Tagesruhezeit ? Ich oder der Chef ? WO darf die Verkürzung sein ? Standort ( Firma ) oder nur auswärts ?

Danke im Voraus !!

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Also - es ist wohl richtig dass der AG anweisen darf die Nachtruhe auf 9 Std zu verkürzen. Nicht anweisen darf der AG die Bedienung des EG-Kontrollgerätes. Es ist also Sache des Fahrers die Lade und Abladezeiten als Arbeitszeit einzustellen. Damit greift die Arbeitszeitverordnung mit Ihren Vorschriften zu Lenk - Ruhe - und Arbeitszeiten. Es kann auch mal passieren dass man mal verschlafen hat....

Es bleibt auch dem Fahrer alleine überlassen ob er seine Geschwindigkeiten exakt einhält oder nicht. Versucht ein Disponent mir meine Pausen vorzuschreiben platzen sämtliche Termine aus Prinzip. Ich kann Strecken fahren die permanent mit Staus und Störungen belastet sind, muss das aber nicht....

Disponenten vergessen grundsätzlich dass es die Fahrer sind die ihren Mist wieder ausbügeln den die gemacht haben. Ein guter Disponent oder Chef fragt seine Fahrer ob er das will und erklärt dass er es gerne so hätte weil es dann besser läuft, wird es aber nicht anordnen.

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warum...warum macht er das...ich verstehe es nicht....?

Hi, ich bin seit diesem Jahr auf einer neuen Schule und habe daher natürlich auch eine neue Klasse. Am Anfang dachte ich das ist nichts, aber es wurde immer mehr, dass mich ein Klassenkamerad immer angeguckt/angestarrt hat, jedoch haben wir nie miteinander geredet. Sobald ich in seiner Nähe bin, behandelt er mich wie Luft und guckt mich auch nicht ein einziges mal an... aber sobald 5 Meter zwischen uns sind guckt er wieder. In letzter Zeit hab ich so ein bisschen versucht mit ihm zu reden, klappt aber nicht. Seit einer Woche laufen wir auch immer "zu zweit" vom Bus zur Schule.. er hält aber immer total Abstand und läuft so weit wie es geht links, damit ich ihm bloß nicht zu nahe kommen kann oder so.. einmal hat er extra gewartet, dass ich vor ihm laufe, damit es nicht passieren kann, dass ich neben ihm laufe.. bin dann extra langsam gelaufen und er mit 3 Metern Abstand genauso langsam hinter mir, anstatt mich zu überholen. Aber an der Schule angekommen fragt er nach dem Raum und hält mir die Türen auf, wenn ich hinter ihm bin. Am Raum angekommen stellt er sich aber wieder extra meterweit von mir weg. Was soll das ganze? Ich wollte ihn auch schon darauf ansprechen, weil das so langsam echt nervt, dass er so tut als wäre ich giftig... Vor zwei Monaten hatte ich ihn schon mal gefragt, ob er was gegen mich hat, aber er meinte nur: Nein, warum sollte ich? Ich weiß echt nicht mehr wie ich das verstehen oder damit umgehen soll...

Freue mich auf eure Tipps oder Ideen :)

danke im voraus

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Vielleicht ist er in dich verliebt und total schüchtern...

Sprich ihn einfach mal darauf an und sage ihm evtl. dass du ebenso in ihn verliebt bist :-D

Viel Spass...

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Fahre mal nach Deutschland

Jeder Supermarkt verkauft günstige Prepaidkarten....

Die Kosten dafür liegen bei 10 - 15 Euronen


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Eine Unterzuckerung merkt man zunächst durch Heisshunger, danach durch zittern, fahrige und ungenaue Bewegungen und gelegentlich auch durch flimmern im Sichtkreis. Schweissausbrüche sind auch nicht selten.

Es ist sehr wichtig diese Signale ernst zu nehmen denn Unterzuckerung führt oft zur Bewustlosigkeit wenn man nicht darauf reagiert. Ein Diabetiker sollte immer etwas Traubenzucker mit sich führen. Der Traubenzucker ist allerdings nur eine kurzfristige Lösung denn ebenso schnell wie der die Symptome verschwinden lässt ist auch die Wirkung wieder verschwunden.


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Es ist nicht schwer Liter in ccm umzurechnen aber das Wort Liter ist kürzer und leichter auszusprechen wie Kubikzentimeter. Ausserdem ist die Masseinheit Liter den Menschen geläufiger. Deshalb wird das so verwendet.

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Also - nachdem hier viele behaupten dass man am Ende doch bezahlen muss muss ich dem ganz energisch widersprechen.

Der BS ist eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der Rundfunkanstalten". Das bedeutet dass die noch nicht mal einen rechtskräftigen Bescheid erstellen dürfen. Auch die Rundfunkanstalten dürfen das nicht denn das sind auch nur Firmen die Medieninhalte vertreiben. Das kann man alles selbst überprüfen indem man bei UPIK die Suche bemüht und sich dort die Informationen holt. Keiner davon hat irgendwelche Hoheitsrechte und schon garnicht die Vollmacht rechtskräftige Bescheide zu erstellen. Somit ist alles nur die Frage ob man deren Spielchen mitspielt und wirklich bezahlt.

Tatsache ist dass die für die Durchsetzung ihres Rundfunbeitragsstaatsvertrages eure Unterschrift dringend brauchen. Jede Zwangsanmeldung kann man wegen der fehlenden Unterschrift anfechten. Selbst wenn man die ganze Zeit bezahlt hat kann man das rückgängig machen indem man denen schreibt dass man in "Treu und Glauben" an die Rechtmässigkeit bezahlt hat und diese Zusage jetzt widerruft. Damit kann man sogar die bezahlten Beiträge zurückfordern - ob man die zurück bekommt steht woanders geschrieben.

Die Rechtslage in Deutschland:

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten

Das gilt auch für den Runfunkbeitragsstaatsvertrag....

Jederzeit kann man einen Gerichtsvollzieher wieder wegschicken. Man sagt dem nur dass es zu der Forderung keinen rechtskräftigen Bescheid gibt.

Den Beitragsservice stellt man ruhig indem man immer wieder nach Gesetzbuch und Paragraph fragt nach dem man das bezahlen muss. 

Es gibt Leute die erfolgreich gegen den BS einen Strafantrag wegen Urkundenfälschung und Nötigung gestellt haben. Es wird bereits in der Richtung ermittelt!!!

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Also - nachdem hier viele behaupten dass man am Ende doch bezahlen muss muss ich dem ganz energisch widersprechen.

Der BS ist eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der Rundfunkanstalten". Das bedeutet dass die noch nicht mal einen rechtskräftigen Bescheid erstellen dürfen. Auch die Rundfunkanstalten dürfen das nicht denn das sind auch nur Firmen die Medieninhalte vertreiben. Das kann man alles selbst überprüfen indem man bei UPIK die Suche bemüht und sich dort die Informationen holt. Keiner davon hat irgendwelche Hoheitsrechte und schon garnicht die Vollmacht rechtskräftige Bescheide zu erstellen. Somit ist alles nur die Frage ob man deren Spielchen mitspielt und wirklich bezahlt.

Tatsache ist dass die für die Durchsetzung ihres Rundfunbeitragsstaatsvertrages eure Unterschrift dringend brauchen. Jede Zwangsanmeldung kann man wegen der fehlenden Unterschrift anfechten. Selbst wenn man die ganze Zeit bezahlt hat kann man das rückgängig machen indem man denen schreibt dass man in "Treu und Glauben" an die Rechtmässigkeit bezahlt hat und diese Zusage jetzt widerruft. Damit kann man sogar die bezahlten Beiträge zurückfordern - ob man die zurück bekommt steht woanders geschrieben.

Die Rechtslage in Deutschland:

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten

Das gilt auch für den Runfunkbeitragsstaatsvertrag....

Jederzeit kann man einen Gerichtsvollzieher wieder wegschicken. Man sagt dem nur dass es zu der Forderung keinen rechtskräftigen Bescheid gibt.

Den Beitragsservice stellt man ruhig indem man immer wieder nach Gesetzbuch und Paragraph fragt nach dem man das bezahlen muss. 

Es gibt Leute die erfolgreich gegen den BS einen Strafantrag wegen Urkundenfälschung und Nötigung gestellt haben. Es wird bereits in der Richtung ermittelt!!!

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Also - nachdem hier viele behaupten dass man am Ende doch bezahlen muss muss ich dem ganz energisch widersprechen.

Der BS ist eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der Rundfunkanstalten". Das bedeutet dass die noch nicht mal einen rechtskräftigen Bescheid erstellen dürfen. Auch die Rundfunkanstalten dürfen das nicht denn das sind auch nur Firmen die Medieninhalte vertreiben. Das kann man alles selbst überprüfen indem man bei UPIK die Suche bemüht und sich dort die Informationen holt. Keiner davon hat irgendwelche Hoheitsrechte und schon garnicht die Vollmacht rechtskräftige Bescheide zu erstellen. Somit ist alles nur die Frage ob man deren Spielchen mitspielt und wirklich bezahlt.

Tatsache ist dass die für die Durchsetzung ihres Rundfunbeitragsstaatsvertrages eure Unterschrift dringend brauchen. Jede Zwangsanmeldung kann man wegen der fehlenden Unterschrift anfechten. Selbst wenn man die ganze Zeit bezahlt hat kann man das rückgängig machen indem man denen schreibt dass man in "Treu und Glauben" an die Rechtmässigkeit bezahlt hat und diese Zusage jetzt widerruft. Damit kann man sogar die bezahlten Beiträge zurückfordern - ob man die zurück bekommt steht woanders geschrieben.

Die Rechtslage in Deutschland:

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten

Das gilt auch für den Runfunkbeitragsstaatsvertrag....

Jederzeit kann man einen Gerichtsvollzieher wieder wegschicken. Man sagt dem nur dass es zu der Forderung keinen rechtskräftigen Bescheid gibt.

Den Beitragsservice stellt man ruhig indem man immer wieder nach Gesetzbuch und Paragraph fragt nach dem man das bezahlen muss. 

Es gibt Leute die erfolgreich gegen den BS einen Strafantrag wegen Urkundenfälschung und Nötigung gestellt haben. Es wird bereits in der Richtung ermittelt!!!

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Warte bis du 18 bist - dann brauchst du nicht mehr fragen.....

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Vielleicht wäre es sinnvoll die Knödel operativ entfernen zu lassen :-D

Damit bist du auf einen Schlag alle Probleme los und kannst dich weiter entspannt hinsetzen zum weiter essen....

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Grundsätzlich musst du bei der Polizei keine Angaben zur Sache machen. 

Wenn du für die angegebene Zeit ein Alibi hast musst du die Herren der Polizei nicht darauf hinweisen dass die einen falschen Zeitpunkt notiert haben. Sollten die irgendwann mit einer entsprechenden Anklage kommen solltest du dir einen Anwalt suchen und dem sagen dass du zu der angegebenen Zeit wo ganz anders befunden hast - was du dann ja auch nachweisen kannst.....

Du kannst für dieselbe Sache nicht 2 Mal vor Gericht gezerrt werden. Wenn ein Urteil rechtskräftig ist hast du gewonnen.

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Die Lösung ist bestimmt nicht mit übertakten....

Benutze lieber die Grundkonfiguration des MB und sorge für eine stabile Spannungsversorgung durch ein entsprechend grosses Netzteil.

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Versuche Treiber für deinen Monitor zu installieren....

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Wenn deine FB von keinem Computer erkannt wird kannst du auch keine Daten davon sichern. Sollte nur dein Pc die Platte nicht erkennen hat der Pc ein Problem....

WD gibt auf seine Produkte 3 Jahre Werksgarantie. Darauf kannst du immer zurückgreifen wenn Saturn dir keine Garantie mehr geben will

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