Wiederspruch gegen gütliche Einigung möglich?
Hallo, ich bitte nur um Antowrten von Leuten, die sich hier wirklich auskennen. Laienantworten bringen hier nichts, da die Sache schon vor Gericht war. Danke!
Mein Lebensgefährte wurde ungerechtfertig fristlos gekündigt. Heute war der Gerichtstermin (glaube, Gütetermin). Dort hat sein Anwalt sich auf 800€ Zahlung geeinigt und die Kündigung wurde aufgehoben bzw. in eine ordentliche umgewandelt. Ich finde 800€ aber nicht angemessen, da ihm noch 13 Ulaubstage zustehen (was schon mehr als 800€ sind). Zudem ging es um über ein Jahr Feiertags- und Sonntagszuschläge, die nie gezahlt wurden. Außerdem wurde ihm keine einzige Überstunde bezahlt. Und er hat auch keine 8,50 € Mindestlohn erhalten.
Nun habe ich 2 Fragen:
1.: Kann man gegen die gütliche Einigung wiederspruch einlegen?
2.: Wenn die Kündigung in eine ordentliche umgewandelt wurde, muss der Arbeitgeber dann nicht die drei Monatsgehälter zahlen, die durch seine fristlose Kündigung entfallen sind?
Vielen Dank vorab für die Hilfe!