Ohjeeeeeee.......

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Ja, wenn es nicht anders geht

"Entscheide ich dann, wenn es soweit ist" ?? Hahahah, ja sicherlich.

Wieso sollte das nicht in Frage kommen? Nahezu jeder Mensch hat einen Überlebenstrieb und nimmt alles was er bekommt zum Überleben. Da juckt ein totes Tier auch nicht mehr. Weiß gar nicht was es da zu diskutieren gibt.

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Nein, da habt ihr als Schüler nichts zu melden. Böller schmeißen ist btw auch nicht lustig und keinesfalls tolerierbar.

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Du berechnest erst den Wendepunkt der Funktion f. Dafür brauchst du die zweite und dritte Ableitung. Dann weißt du ja an welcher x-Stelle dieser WP liegt. An dieser Stelle berechnest du die Steigug, denn die brauchst du für die Wendetangente. Danach noch den y-Achsenabschnitt der Tangente berechnen und dann bist du damit erstmal fertig.

So, nun zum Flächeninhalt: Am besten schaust du dir eine Skizze der beide Funktionen an, also der Wendetangente und der Funktion f und stellst fest, dass es eine Fläche gibt, die "oben" durch die x-Achse begrenzt wird und "unten" durch die Funktion f und die WT. Und genau diese FI brauchst du.

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Eine Abbildung wäre ein willkürlicher Zusammenhang zwischen den beiden Mengen. Aus der Schulzeit kennst du z.B. f(x) = 2x+1 und für x konntest du ja alle (reelen) einsetzen. Also 1, 4, 6, -7.5, Pi, etc... und hast auch reele Zahlen erhalten. Hier ist es aber so, dass du nur 1 oder 2 einsetzen darfst und die Ergebnisse auch nur in IN liegen dürfen, also nur in den natürlichen Zahlen.

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Du musst absolut keinen Vertrag unterschreiben. Such dir einfach irgendeine Person von der Uni deiner Stadt und gut ist.

Wenn du das Internet nutzen könntest, bräuchtest du ja keine Nachhilfe.

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Kommt auf die Behinderung an. Ein Finger zu viel ist auch eine... Wenn mein Kind ein erfülltes Leben kann, dann auf jeden Fall bekommen.

Wenn das Kind aber ein Pflegefall ist, der nicht heilbar ist, dann würde ich es abtreiben. Ja, ein Mensch hat Recht auf Leben - keine Frage. Aber das Recht auf Leben habe ich auch und wenn ich mich für den Rest meines Lebens um mein Kind kümmern muss und daran gebunden bin, ist das für mich ja kein Leben mehr.

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Du musst erst die Funktionsgleichung aufstellen. Aus zwei Punkten kannst du immer eine Steigung m berechnen und danach das n (y-Achsenabschnitt). Anschließend setzt du die Koordinaten ein und rechnest die fehlende aus.

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Nichts, die Note ist gesetzt.

Lernen und demnächst seine Klausuren/Tests direkt checken.

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Jemanden verfolgen ist etwas schwer einzuschätzen.

Stellst du ihm gezielt nach und kann man dir dies nachweisen, dann darfst du das nicht.

Gehst du zufällig denselben Weg, ist es nunmal so. Straßen sind immerhin öffentliche Orte.

Lass deinen Lehrer einfach in Ruhe und gut ist.

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Wenn du zweimal durch das zweite StEx fällst, musst du das Bundesland wechseln und darfst die Prüfung dort ein drittes und letztes Mal machen. Dann ist Ende.

Wenn du Glück hast, nimmt dich eine private Schule, wobei die auch staatlich geprüfte Kollegen bevorzugen.

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