Das ist sicherlich keine Schande. Nicht jeder kann Abi machen und nicht jeder braucht ein Abi. Das kommt darauf an, welche beruflichen Zukunftspläne Du hast.

Wenn Du allerdings das Zeug dazu hast, Abi zu machen: Zieh es durch. Dadurch hast Du später mehr Möglichkeiten. Vielleicht willst Du irgendwann doch noch studieren.

Und: Leid tun einem immer die Dinge, die man nicht getan hat!

Also triff keine vorschnelle Entscheidung, weil Du vielleicht Angst vor den Prüfungen hast!

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Wenn Du engagiert bist, ist auch eine Grundschule eine gute Gelegenheit. Eingesetzt werden die Praktikanten hier oft in der OGS-Betreuung. Kann eine gute Sache sein.

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Die Nachprüfungen sind in der Tat schwer, und das ganz bewusst. Die Versetzung wird nicht verschenkt und schließlich sollen die SuS beweisen, dass sie den Stoff des vergangenen Schuljahres beherrschen.

Es gibt gute Vorbereitungskurse (Nachhilfeinstitute) und auch Schulen, die solche Kurse selbst anbieten.

Auf jeden Fall musst Du die Ferienzeit nutzen, um den Stoff nachzuholen. Es ist zu schaffen.

Viel Erfolg!

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Vorab: Studium ist keine Zeitverschwendung.

Rat: Eruieren, warum Du keinen Job bekommst. War das 2. Staatsexamen notenmäßig nicht so gut und Du wirst erst gar nicht zu Gesprächen eingeladen? Oder hakt es im Vorstellungsgespräch? Falls Du Gespräche hast: Feedback der Schulleitung einholen, warum man sich gegen Dich entschieden hat.

Andere Möglichkeiten in Betracht ziehen; ggfs. Schulform wechseln. Momentan werden Grundschullehrer dringend gesucht. Es gibt interessante Angebote für Gymnasiallehrer; informier Dich bei der zuständigen Bezirksregierung!

Ansonsten: Weiter bewerben; ggfs. auch erstmal auf eine Vertretungsstelle. Und auch in anderen Bundesländern umsehen, vielleicht auch im Ausland, falls das für Dich möglich ist.

Viel Erfolg!

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Wenn Du von Deinen Eltern entschuldigt wirst, dürfte das kein Problem sein. Evtl. verlangt die Schule ein ärztliches Attest (falls es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Du Dich nur "drücken" willst).

Allerdings ist natürlich auch zu überlegen, aus welchem Grund Du nicht mitfahren möchtest.

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Diese Situation solltest Du umgehen; so etwas kann leicht als übergriffig interpretiert werden - von beiden Seiten. Warum hilfst Du nicht beim Tragen oder bringst ihr/ihm den Schlüssel?

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Deine Eltern sollten sich mit dem Klassenlehrer (oder der Schulleitung) in Verbindung setzen; dann sollte es keine Schwierigkeit sein, Dich freistellen zu lassen.

Alles Gute für Dich & Deine Familie.

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Das musst Du auf keinen Fall hinnehmen. Informier die Fahrschule und verlange, dass Du einen anderen Fahrlehrer zugeteilt bekommst.

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Die grundsätzlichen Fragen hat "Nadelwald" schon treffend beantwortet. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es für Dich überhaupt eine gute Lösung wäre, in die 9. Klasse versetzt zu werden. Scheinbar hast Du die offenbar vorhandenen Defizite, auf Grund derer Du wiederholt hast, nicht ausgleichen können. An Deiner Stelle würde ich überlegen, ob evtl. ein Schulwechsel die Situation entspannen könnte. Hier gäbe es die Möglichkeit, auf ein Berufskolleg zu wechseln, oder auf eine Realschule.

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Neue Lehrstelle gefunden - die alte Ausbildung kündigen?

Hallo Leute!

Folgendes ich habe jetzt ein Jahr lang die Ausbildung in der Gastronomie gemacht und mir das alles mal angeschaut. Über die Monate hinweg wurde ich leider oft beleidigt ausgegrenzt und niedergemacht sowohl von der Chefin als auch von den Mitarbeitern und habe sehr viel geweint und auch nach der Arbeit geweint und bin auch in nem tiefen Loch gewesen.

So mittlerweile habe ich die Kraft gefunden das es nicht mehr so weitergeht. Gesagt getan ich habe im Urlaub neue Bewerbungen geschrieben, hatte Vorstellungsgespräche und Probearbeitstage und habe eine Ausbildung gefunden in meiner Stadt (ich musste vorher immer mit dem Auto pendeln) und nur positives gehört und ich kenne auch viele Leute auch vom sehen und ab und zu unterhalten. Also kurz gesagt ich fühle mich dort pudelwohl und angekommen. Vertrag ist unterschrieben.

Die Ausbildung würde am 1.8. beginnen. Ich habe meine Kündigung geschrieben und die Frist geht 4 Wochen laut Vertrag. Ich möchte gerne am 31.07. fertig sein und das soll der letzte Tag sein die ich in der ganzen Schikane mit machen muss.

Ich habe die Kündigung in normaler Briefform geschrieben die in einen Umschlag gepackt etc. Meine Frage ist wann gebe ich diese Kündigung genau ab? Muss es am 3. Juli sein? (Das wären dann die 4 Wochen) oder kann ich sie schon Ende des Monats (Juni) überreichen?

Zudem habe ich eine Heidenangst meiner Chefin die Kündigung in die Hand zu drücken, zurzeit verlässt uns soviel Personal und alle werden vergrault in einem Monat haben 8 Leute (!) gekündigt und wir bräuchten eig das Personal aber alle haben keine Lust mehr auf den Drachen und ich genauso wenig. Mit bangt es wirklich aber ich weiß das ich zu ihr hingehen muss und den Umschlag in die Hand drücken muss. Und dann bin ich doch befreit oder? Ich habe wirklich Angst vor ihr.

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Erst einmal: Du hast es genau richtig gemacht und Glückwunsch zur neuen Stelle. Die Kündigung kannst Du auch schon vorher abgeben. Allerdings solltest Du Dir, da die Dame ja scheinbar etwas schwieriger ist, den Empfang quittieren lassen. So kannst Du nicht das Problem bekommen, dass eventuell behauptet wird, die Kündigung sei nicht fristgerecht eingetroffen. Natürlich wäre auch die Zusendung per Post möglich (per Einschreiben mit Rückschein, aus eben geschildertem Grund).

Sicherlich hast Du auch noch Resturlaub und so wird die Zeit, die Du noch auf der ungeliebten Stelle zubringen musst, noch überschaubarer.

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Pro "Heldin": Sie hat den Mut, nach Jahren in das Dorf zurückzukehren, wo ihr Unrecht angetan wurde.

Sie ist allein, steht dem ganzen Dorf gegenüber. Schließlich weiß sie nicht, wie die Bewohner auf sie reagieren werden.

Sie verlangt den Tod eines Menschen - eine gesellschaftlich nicht tolerierte Handlung.

Contra Heldin: Sie hat nichts zu verlieren - schließlich ist sie selbst todkrank.

Es ist nicht heldenhaft, andere zu einer Straftat anzustiften.

Sie versucht, die Bewohner mit Geld zu erpressen - keine Heldentat.

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Du kannst versuchen, den Belag vorsichtig mit einer angefeuchteten Zahnbürste und etwas Spülmittel zu entfernen. Anschließend unter klarem Wasser abspülen, abtrocknen.

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Es sollte unbedingt aufgeführt werden, dass Du die Dir übertragenen Aufgaben "stets zur vollsten Zufriedenheit" (= Note 1) oder "zur vollen Zufriedenheit" (=Note 2) erledigt hast.

Die Aussage "erledigte ihre Aufgaben selbständig" sollte bleiben; dagegen ist der Zusatz "...mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit" kritisch zu sehen. Er wird zumeist dahingehend interpretiert, dass der Arbeitnehmer langsam gearbeitet hat.

Die Formulierung "Frau … war überall eine gern gesehene Arbeitskollegin …" bedeutet, dass Du mit Kollegen geredet hast; würde ich streichen lassen.

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Bei Wiederholern gelten dieselben Regeln wie bei den anderen auch. Wenn Du also einen Ausgleich hast, wird das reichen. Aber wenn Du so unsicher bist: Weshalb sprichst Du nicht einfach deinen Lehrer an?

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Auf jeden Fall etwas unternehmen. Sprich mit Deiner Mutter, lass eventuelle Verletzungen und blaue Flecken im Krankenhaus untersuchen und sag dort wahrheitsgemäß, was passiert ist.

Das Jugendamt ist auch eine Anlaufstelle. Vielleicht hast Du aber auch einen guten Draht zu einer Lehrperson (Klassenleitung oder Vertrauenslehrer) und kannst Dir dort Unterstützung holen.

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Auf jeden Fall solltest Du mit Deinen Eltern reden; allein ist die Situation nicht zu bewältigen. Wichtig zu wissen wäre, von wem das Mobbing ausgeht. Meistens gibt es einen Initiator/eine Initiatorin und die Mitläufer. Dann solltest Du mit Deinen Eltern einen Termin in der Schule machen (Klassenlehrer, Schulleitung) und die Situation offen ansprechen. Hier hilft es, wenn Du die Vorfälle dokumentierst, also aufschreibst, was passiert ist (mit Datum), wer Dich gemobbt hat und wer anwesend war

Möglich wäre auch, die Vertrauenslehrerin/den Vertrauenslehrer einzuschalten und um Hilfe zu bitten.

Die letzte Möglichkeit ist dann ein Schulwechsel. Ich wünsche Dir viel Erfolg!

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Hallo,

hinzu kommen noch die Kosten für Wasser, Hausratversicherung, Kaution.

Außerdem solltest Du beizeiten Geld zurücklegen für den Fall, dass Du bei der Jahresendabrechnung eine Nachzahlung für verbrauchten Strom etc. leisten musst.

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