Es gibt das Briefgeheimnis, aber wenn du als Zusteller davon Kenntnis erlangst, dass du sozusagen als Drogenkurier fungieren sollst, solltest du das erst deinem Arbeitgeber mitteilen und nach anschließender Absprache mit ihm ggf. die Polizei einschalten o.a. rechtliche Schritte dagegen in Erwägung ziehen. Das wäre mein Vorschlag, da ich selbst bei der Deutschen Post AG beschäftigt bin und so handeln würde.

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